Rechtsprechung
| BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafschärfende Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens des Angeklagten - Anwendung des § 193 Strafgesetzbuch (StGB) bei Verleumdungen in Fällen der Rechtsverteidigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 78
- StV 1996, 259
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- RG, 12.10.1914 - I 590/14
1. Inwieweit gilt der Strafausschließungsgrund des § 193 StGB. auch gegenüber …
Auszug aus BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94
Zwar ist die Anwendung des § 193 StGB bei Verleumdungen, insbesondere in Fällen der Rechtsverteidigung, nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BGHSt 14, 48, 51; BGH NJW 1964, 1148, 1149; RGSt 34, 222; 48, 414; 58, 39;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 193 Rdn. 3;… Herdegen in LK 10. Aufl. § 187 Rdn. 5;… a.A. Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 193 Rdn. 2 und Rudolphi in SK § 193 Rdn. 2).Auch der Verteidigungszweck vermag Verleumdungen aber nur insoweit zu rechtfertigen, als sie - wie etwa der Vorwurf der uneidlichen falschen Aussage oder des Meineids - inhaltlich zugleich das Leugnen belastender Tatsachen bedeuten (RGSt 48, 414, 415; 58, 39;… Herdegen a.a.O.).
Ein darüber hinausgehendes angriffsweises Vorbringen, mit dem ein Angeklagter wider besseres Wissen unwahre ehrenrührige Tatsachen über einen anderen behauptet, überschreitet die Grenzen der rechtlich geschützten Verteidigungsinteressen und schließt eine Anwendung des § 193 StGB aus (BGH NJW 1964, 1148, 1149; RGSt 48, 414, 415; 58, 39;… Dreher/Tröndle und Herdegen, jeweils a.a.O.).
- RG, 07.12.1923 - I 922/23
Inwieweit gilt der Strafausschließungsgrund des § 193 StGB. bei einer …
Auszug aus BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94
Zwar ist die Anwendung des § 193 StGB bei Verleumdungen, insbesondere in Fällen der Rechtsverteidigung, nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BGHSt 14, 48, 51; BGH NJW 1964, 1148, 1149; RGSt 34, 222; 48, 414; 58, 39;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 193 Rdn. 3;… Herdegen in LK 10. Aufl. § 187 Rdn. 5;… a.A. Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 193 Rdn. 2 und Rudolphi in SK § 193 Rdn. 2).Auch der Verteidigungszweck vermag Verleumdungen aber nur insoweit zu rechtfertigen, als sie - wie etwa der Vorwurf der uneidlichen falschen Aussage oder des Meineids - inhaltlich zugleich das Leugnen belastender Tatsachen bedeuten (RGSt 48, 414, 415; 58, 39;… Herdegen a.a.O.).
Ein darüber hinausgehendes angriffsweises Vorbringen, mit dem ein Angeklagter wider besseres Wissen unwahre ehrenrührige Tatsachen über einen anderen behauptet, überschreitet die Grenzen der rechtlich geschützten Verteidigungsinteressen und schließt eine Anwendung des § 193 StGB aus (BGH NJW 1964, 1148, 1149; RGSt 48, 414, 415; 58, 39;… Dreher/Tröndle und Herdegen, jeweils a.a.O.).
- BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63
Behauptung der Zugehörigkeit eines bayerischen Ministers zu den Kunden eines …
Auszug aus BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94
Zwar ist die Anwendung des § 193 StGB bei Verleumdungen, insbesondere in Fällen der Rechtsverteidigung, nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BGHSt 14, 48, 51; BGH NJW 1964, 1148, 1149; RGSt 34, 222; 48, 414; 58, 39;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 193 Rdn. 3;… Herdegen in LK 10. Aufl. § 187 Rdn. 5;… a.A. Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 193 Rdn. 2 und Rudolphi in SK § 193 Rdn. 2).Ein darüber hinausgehendes angriffsweises Vorbringen, mit dem ein Angeklagter wider besseres Wissen unwahre ehrenrührige Tatsachen über einen anderen behauptet, überschreitet die Grenzen der rechtlich geschützten Verteidigungsinteressen und schließt eine Anwendung des § 193 StGB aus (BGH NJW 1964, 1148, 1149; RGSt 48, 414, 415; 58, 39;… Dreher/Tröndle und Herdegen, jeweils a.a.O.).
- BGH, 08.12.1959 - 2 StR 486/59
FDP-Fraktion / FDP - Fraktion
Auszug aus BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94
Zwar ist die Anwendung des § 193 StGB bei Verleumdungen, insbesondere in Fällen der Rechtsverteidigung, nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BGHSt 14, 48, 51; BGH NJW 1964, 1148, 1149; RGSt 34, 222; 48, 414; 58, 39;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 193 Rdn. 3;… Herdegen in LK 10. Aufl. § 187 Rdn. 5;… a.A. Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 193 Rdn. 2 und Rudolphi in SK § 193 Rdn. 2). - BGH, 09.09.1987 - 3 StR 307/87
Vereidigung nach berechtigter Zeugnisverweigerung während der Aussage
Auszug aus BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94
Inwieweit dabei Angriffe auf die Ehre eines Zeugen erlaubt sind, beurteilt sich nach § 193 StGB (BGH StV 1985, 146, 147; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 1). - BGH, 18.01.1983 - 4 StR 700/82
Strafzumessung - Doppelverwertung - Verbot - Merkmale des Gesetzlichen …
Auszug aus BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94
Das Landgericht hat zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt, "daß er über längere Zeit hinweg gegen die um Hilfe rufende und sich aus Leibeskräften wehrende Zeugin sein Vorhaben verfolgt hat, ohne während dieser ganzen Zeit irgend zu Mitleid zu kommen und von ihr abzulassen." Es wäre zwar rechtsfehlerhaft, dem Täter anzulasten, daß er von seinem Vorhaben nicht mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten ist (BGH NStZ 1983, 217). - RG, 19.03.1901 - 458/01
Kann in einer wissentlich falschen Anzeige die Wahrnehmung eines berechtigten …
Auszug aus BGH, 03.08.1994 - 2 StR 161/94
Zwar ist die Anwendung des § 193 StGB bei Verleumdungen, insbesondere in Fällen der Rechtsverteidigung, nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. BGHSt 14, 48, 51; BGH NJW 1964, 1148, 1149; RGSt 34, 222; 48, 414; 58, 39;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 193 Rdn. 3;… Herdegen in LK 10. Aufl. § 187 Rdn. 5;… a.A. Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 193 Rdn. 2 und Rudolphi in SK § 193 Rdn. 2).
- BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04
Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen …
Es wäre auch zulässig gewesen, bei der Strafzumessung die ebenso ehrenrührige wie haltlose Behauptung des Angeklagten zu berücksichtigen, die Nebenklägerin sei eine Gelegenheitsprostituierte, (vgl. nur BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 14, 19 jew. m. w. N.), zumal sie mit seinem Verteidigungsvorbringen - Geschlechtsverkehr im Rahmen einer Beziehung; Anzeige weil er seine Familie nicht verlassen wollte - in keinem erkennbaren Zusammenhang steht. - BGH, 08.07.2025 - 6 StR 224/25
Strafzumessung (Grundsätze der Strafzumessung: Umstände, persönliche Schuld, …
Dabei gilt im Grundsatz, dass ein Angeklagter im Rahmen seiner Verteidigung einen Belastungszeugen als unglaubwürdig hinstellen darf, ohne für den Fall des Misserfolgs schon deshalb eine schärfere Bestrafung befürchten zu müssen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84, StV 1985, 146, 147;… vom 9. September 1987 - 3 StR 307/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 1; vom 3. August 1994 - 2 StR 161/94, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 14; Beschluss vom 21. April 1995 - 1 StR 69/95, StV 1995, 633, 634).Eine rechtsfeindliche Einstellung, die das Tatgericht zur Strafschärfung berechtigt, kann indes namentlich in Versuchen eines Angeklagten gesehen werden, Zeugen einzuschüchtern, um auf diese Weise das Prozessergebnis in unzulässiger Weise und auf Kosten anderer zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteile vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79, JR 1980, 335; vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84, StV 1985, 146, 147; vom 3. August 1994 - 2 StR 161/94, NStZ 1995, 78;… vgl. ferner die Nachweise bei Hailer/Weber in: Gubitz/Gerson/Hailer/Weber, Strafmaßfindung und Strafmaßverteidigung, Rn. 303 f.).
Rn. 7 Inwieweit Angriffe gegen die Ehre eines Zeugen erlaubt sind, beurteilt sich nach § 193 StGB (vgl. etwa BGH, Urteile vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84, StV 1985, 146, 147;… vom 9. September 1987 - 3 StR 307/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 1; vom 3. August 1994 - 2 StR 161/94, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 14).
Dessen Anwendung ist auch bei Verleumdungen in Fällen der Rechtsverteidigung nicht ausgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 3. August 1994 - 2 StR 161/94, BGHR § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 14), soweit diese - etwa durch den Vorwurf einer uneidlichen Falschaussage - inhaltlich zugleich das Leugnen belastender Tatsachen darstellen (vgl. BVerfG, NJW 2000, 3196, 3198; BGH, Urteil vom 3. August 1994 - 2 StR 161/94, BGHR § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 14; Beschluss vom 21. September 2017 - 1 StR 268/17, StV 2018, 162; HansOLG Hamburg, JR 1997, 521 mit Anm. Foth; Löffelmann, JR 2015, 492, 493).
Ein darüber hinaus gehendes angreifendes Vorbringen überschreitet regelmäßig die Grenzen rechtlich geschützter Verteidigungsinteressen (vgl. BGH, Urteil vom 3. August 1994 - 2 StR 161/94, BGHR § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 14; Beschluss vom 11. Januar 2005 - 1 StR 498/04, NJW 2005, 1519, 1520).
Sie unterlässt allerdings die gebotene Auseinandersetzung mit der Frage, ob es sich bei der Bezichtigung des Polizeizeugen um eine verteidigungshalber vorgebrachte Äußerung, also ein Leugnen belastender Tatsachen, oder um ein angriffsweises, gar ausschließlich der Diffamierung des Zeugen dienendes Vorbringen handelte (vgl. BVerfG, EuGRZ 2013, 637), für das eine Anwendung des § 193 StGB ausgeschlossen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 3. August 1994 - 2 StR 161/94, NStZ 1995, 78).
- BGH, 06.03.2001 - 4 StR 558/00
Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung; Regelbeispiel; Strafrahmenprüfung; …
Inwieweit dabei Angriffe auf die Ehre eines Zeugen erlaubt sind, beurteilt sich nach § 193 StGB (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 1, 14).Der darin liegende Vorwurf der uneidlichen falschen Aussage ist, da er inhaltlich zugleich das Leugnen belastender Tatsachen bedeutet, durch den Verteidigungszweck gerechtfertigt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 14).
- BGH, 17.01.2006 - 4 StR 423/05
Strafzumessung (Nachtatverhalten: keine hinterlassenen Spuren; professionelles …
Dies wäre rechtsfehlerhaft (BGHR StGB § 46 Abs. 2, Tatumstände 13 und Wertungsfehler 14). - BGH, 22.06.1999 - 1 StR 238/99
Strafschärfung infolge Verteidigungsverhaltens; Untersuchungshaft; …
Rn. 14 Eine über das Leugnen eigener Schuld hinausgehende herabwürdigende Ehrverletzung der Geschädigten, die strafschärfend berücksichtigt werden könnte (vgl. BGH NStZ 1995, 78 BGHR aaO Verteidigungsverhalten 1 jew. m.w.Nachw.) oder eine über zulässiges Verteidigungsverhalten hinausgehende rechtsfeindliche Gesinnung ist darin unter den gegebenen Umständen nicht zu erkennen. - BGH, 09.08.2001 - 1 StR 295/01
Besondere Schwere der Schuld (Gesamtwürdigung; Umstände von besonderem Gewicht …
Rn. 7 Nicht zweifelhaft ist, daß sich der Angeklagte für die "angriffsweise" vorgebrachte ehrverletzende Behauptung nicht auf sein Recht auf Verteidigung oder die Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB) berufen kann (vgl. BGH NStZ 1995, 78). - BGH, 17.01.2006 - 4 StR 422/05
Strafzumessung (Nachtatverhalten: keine hinterlassenen Spuren; professionelles …
Dies wäre rechtsfehlerhaft (BGHR StGB § 46 Abs. 2, Tatumstände 13 und Wertungsfehler 14). - BGH, 19.02.2003 - 2 StR 538/02
Strafzumessung (Milderung beim Versuch; Wertungsfehler des ausgebliebenen …
Aufgrund der gebotenen Gesamtbetrachtung der Strafzumessungserwägungen ist der Senat davon überzeugt, daß dem Angeklagten nicht rechtsfehlerhaft angelastet worden ist, daß er von seinem Tötungsvorhaben nicht zurückgetreten ist (vgl. auch BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 13). - BGH, 14.09.2011 - 2 StR 277/11
Rechtsfehlerhafte Strafschärfung wegen zulässigen Verteidigungsverhaltens
Soweit die Schwurgerichtskammer darauf abgestellt hat, dass der Angeklagte in dem Brief sogar Vorwürfe gegen die Geschädigte formuliert habe, stellen diese - "egal, was mir I. angetan, gedacht und geplant" hat (UA S. 18) - keine Umstände dar, die das Verhalten des Angeklagten als eine besonders herabwürdigende Verleumdung des Tatopfers erscheinen lassen und deshalb strafschärfend berücksichtigt werden könnten (vgl. BGH NStZ 1995, 78; StV 1995, 633). - OLG Koblenz, 23.03.2022 - 5 OLG 32 Ss 214/21
Unzulässige Berücksichtigung von Verteidigungsverhalten bei gesetzlicher …
Inwieweit hierbei Angriffe auf die Ehre eines Zeugen erlaubt sind, beurteilt sich nach § 193 StGB , der Verleumdungen insoweit rechtfertigt, als sie - wie etwa der Vorwurf der uneidlichen falschen Aussage oder des Meineids - inhaltlich zugleich das Leugnen belastender Tatsachen bedeuten (RG, Urteil vom 12. Oktober 1914 - I 590/14 -, RGSt 48, 414, 415; Urteil vom 7. Dezember 1923 - I 922/23 -, RGSt 58, 39; BGH, Urteil vom 3. August 1994 - 2 StR 161/94 -, NStZ 1995, 78 ; OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Oktober 1994 - 1 Ss 291/94;… Urteil vom 24. Januar 2005 - 2 Ss 336/04 Rn. 11, juris;… Urteil vom 19. Dezember 2007 - 1 Ss 339/07 Rn. 30, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".