Rechtsprechung
| BGH, 23.08.2000 - 2 StR 162/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 63 StGB
Verminderte Schuldfähigkeit; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Maßregelanordnung - Begründung - Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Entziehungsanstalt - Alkoholsucht - Schuldfähigkeit - Steuerungsfähigkeit - Persönlichkeitsstörung - Dissozial - Gefährlichkeitsprognose
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 23.08.2000 - 2 StR 162/00
- BGH, 09.05.2001 - 2 StR 162/00
Papierfundstellen
- StV 2001, 565
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.07.1999 - 3 StR 160/99
Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Auszug aus BGH, 23.08.2000 - 2 StR 162/00
Es bedarf daher einer näheren Beschreibung und Eingrenzung des psychischen Defekts vor dem Hintergrund einer eingehenden Gesamtschau der Täterpersönlichkeit und ihrer Entwicklung (BGHR StGB § 63 Zustand 34). - BGH, 02.04.1997 - 2 StR 53/97
Rechtmäßigkeit des Ausschlusses einer Schuldunfähigkeit im Falle des Vorliegens …
Auszug aus BGH, 23.08.2000 - 2 StR 162/00
Abgesehen davon, daß diese Kriterien in den Urteilsgründen nicht mit Tatsachen belegt werden, ergeben sie auch noch keinen Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit; denn die ICD, die vor allem der internationalen fachlichen Verständigung dient, zählt lediglich Erkrankungen und Verhaltensstörungen auf und ordnet sie ein, trifft aber keine Aussage darüber, ob und inwieweit die beschriebenen Defekte die Schuldfähigkeit des Täters beeinträchtigen (BGH NStZ 1997, 383 = BGHR StGB § 21 Psychose 1;… BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 29). - BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97
Anforderungen an die Erörterung einer verminderte Schuldfähigkeit begründenden …
Auszug aus BGH, 23.08.2000 - 2 StR 162/00
Abgesehen davon, daß diese Kriterien in den Urteilsgründen nicht mit Tatsachen belegt werden, ergeben sie auch noch keinen Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit; denn die ICD, die vor allem der internationalen fachlichen Verständigung dient, zählt lediglich Erkrankungen und Verhaltensstörungen auf und ordnet sie ein, trifft aber keine Aussage darüber, ob und inwieweit die beschriebenen Defekte die Schuldfähigkeit des Täters beeinträchtigen (…BGH NStZ 1997, 383 = BGHR StGB § 21 Psychose 1; BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 29). - BGH, 18.06.1997 - 2 StR 251/97
Plicht des Tatrichters zur Vornahme einer Gesamtbetrachtung sämtlicher …
Auszug aus BGH, 23.08.2000 - 2 StR 162/00
Die Feststellung einer "dissozialen Persönlichkeitsstörung" besagt wenig; denn dieser Begriff kann auch Eigenschaften und Verhaltensweisen umspannen, die sich innerhalb der Bandbreite des Verhaltens uneingeschränkt schuldfähiger Menschen bewegen, also keine schwere andere seelische Abartigkeit begründen (BGHR StGB § 63 Zustand 24).
- BGH, 11.04.2018 - 2 StR 71/18
Schuldspruch wegen Überfalls in der Siegaue bei Bonn bestätigt
Gerade bei Persönlichkeitsstörungen, die eine Vielzahl auch normalpsychologisch wirksamer Ausprägungen und Beeinträchtigungen des Verhaltens beschreiben und typisierend zusammenfassen, bedarf es einer näheren Beschreibung und Eingrenzung des psychischen Defekts (Senat, Beschluss vom 23. August 2000 - 2 StR 162/00, juris Rn. 4). - BGH, 22.05.2019 - 1 StR 651/18
Verminderte Schuldunfähigkeit (fakultative Strafmilderung: Ermessen des …
Die festgestellten Taten und Vortaten könnten sich noch "normalpsychologisch' erklären lassen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 1999 - 3 StR 160/99 Rn. 7, BGHR StGB § 63 Zustand 34; vom 23. August 2000 - 2 StR 162/00 Rn. 4;… vom 13. Juli 2004 - 4 StR 548/03 Rn. 7 …und vom 20. Mai 2003 - 4 StR 174/03 Rn. 6). - OLG Koblenz, 22.09.2021 - 1 Ws 481/21
Erledigung der Unterbringung in psychiatrisches Krankenhaus wegen Fehleinweisung …
Klassifikationssysteme zählen lediglich Erkrankungen und Verhaltensstörungen auf, umschreiben sie und ordnen sie ein, treffen aber keine Aussage darüber, ob und inwieweit die beschriebenen Defekte die Schuldfähigkeit des Täters beeinträchtigen (vgl. OLG Koblenz, 2 Ws 860/20 v. 17.02.2021; 2 Ws 532/20 v. 28.12.2020; 2 Ws 774/20 v. 14.12.2020; 1 Ws 381/17 v. 19.07.2018; 1 Ws 286, 287/18 v. 05.07.2018; 1 Ws 651/11 v. 19.03.2012; BGH, 2 StR 162/00 v. 23.08.2000 - StV 2001, 565).
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| BGH, 09.05.2001 - 2 StR 162/00 |
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- BGH, 09.05.2001 - 2 StR 162/00
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