Rechtsprechung
| BGH, 07.02.2023 - 2 StR 162/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 32d StPO; § 45 StPO; § 31a BRAO
Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revisionseinlegung: elektronisches Anwaltspostfach, Versand per EGVP, elektronische Übermittlung, Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung, elektronische Signatur, Signatur, Einreichen auf sicherem Übermittlungsweg, elektronische ... - openjur.de
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- Wolters Kluwer
Formerfordernisse der Revisionseinlegungs- und Revisionsbegründungsschrift
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 32a Abs. 3 ; StPO § 32d; StPO § 341 Abs. 1
Formerfordernisse der Revisionseinlegungs- und Revisionsbegründungsschrift - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- haufe.de (Kurzinformation)
Unzulässige beA-Nutzung durch Kanzleiangestellte
Verfahrensgang
- LG Aachen, 04.01.2022 - 63 KLs 18/21
- BGH, 07.02.2023 - 2 StR 162/22
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (12)
- BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20
Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg
Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 2 StR 162/22
Dies entspricht sowohl dem Gesetzeswortlaut ("von der verantwortenden Person signiert und (...) eingereicht"; vgl. OLG Braunschweig…, Beschluss vom 8. April 2019 - 11 U 146/18 -, juris, Rn. 41 (zu § 130a Abs. 3 ZPO)) als auch der systematischen Gleichstellung der sicheren Übermittlungswege mit der qualifizierten elektronischen Signatur (vgl. BAG, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 -, juris, Rn. 18 (zu § 130a ZPO)) sowie dem Sinn und Zweck der Regelung des § 32a Abs. 3 Alt. 2 StPO, die Funktion der Schriftform, die Identität des Urhebers und der Authentizität des Dokuments zu gewährleisten, durch "funktionssichere" Übermittlungswege zu ersetzen (…vgl. BT-Drs. 18/9416, S. 45; BAG, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 -, juris, Rn. 19 ff. (zu § 130a ZPO); BVerwG…, Beschluss vom 12. Oktober 2021 - 8 C 4/21 -, juris, Rn. 5 (zu § 130a ZPO)).Sie identifizieren nur das besondere elektronische Anwaltspostfach, von dem aus das elektronische Dokument versandt wurde, nicht aber die das Dokument versendende Person (vgl. BAG, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 -, juris, Rn. 25 ff.; BVerwG…, Beschluss vom 12. Oktober 2021 - 8 C 4/21 -, juris, Rn. 7 f. (jeweils zu § 130a Abs. 3 ZPO)).".
- BVerwG, 12.10.2021 - 8 C 4.21
Anforderungen an sichere Übermittlung einfach signierter Dokumente aus dem beA …
Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 2 StR 162/22
Dies entspricht sowohl dem Gesetzeswortlaut ("von der verantwortenden Person signiert und (...) eingereicht"; vgl. OLG Braunschweig…, Beschluss vom 8. April 2019 - 11 U 146/18 -, juris, Rn. 41 (zu § 130a Abs. 3 ZPO)) als auch der systematischen Gleichstellung der sicheren Übermittlungswege mit der qualifizierten elektronischen Signatur (vgl. BAG…, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 -, juris, Rn. 18 (zu § 130a ZPO)) sowie dem Sinn und Zweck der Regelung des § 32a Abs. 3 Alt. 2 StPO, die Funktion der Schriftform, die Identität des Urhebers und der Authentizität des Dokuments zu gewährleisten, durch "funktionssichere" Übermittlungswege zu ersetzen (…vgl. BT-Drs. 18/9416, S. 45; BAG…, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 -, juris, Rn. 19 ff. (zu § 130a ZPO); BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2021 - 8 C 4/21 -, juris, Rn. 5 (zu § 130a ZPO)).Sie identifizieren nur das besondere elektronische Anwaltspostfach, von dem aus das elektronische Dokument versandt wurde, nicht aber die das Dokument versendende Person (vgl. BAG…, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 -, juris, Rn. 25 ff.; BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2021 - 8 C 4/21 -, juris, Rn. 7 f. (jeweils zu § 130a Abs. 3 ZPO)).".
- BGH, 24.01.2023 - 6 StR 466/22
Verwerfung der Revision als unzulässig; Übermittlung der Revisionsbegründung auf …
Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 2 StR 162/22
Erfolgt - wie hier - die Übermittlung nach § 32a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 StPO gleichsam durch einen Boten, wird die Authentizität des elektronischen Dokuments nicht gewährleistet (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22 Rn. 4 mwN).Die Dokumente waren auch nicht im Sinne von § 32a Abs. 3 Alt. 1 StPO mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von Rechtsanwalt K. als der verantwortenden Person versehen, sondern von einer anderen Person, nämlich Rechtsanwalt S., qualifiziert elektronisch signiert (der in vorliegender Sache auch nicht als Wahl- oder Pflichtverteidiger mandatiert bzw. beigeordnet ist, vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22 Rn. 5).
- BGH, 03.05.2022 - 3 StR 89/22
Revisionsbegründung durch beA versandt: Keine handschriftliche Unterzeichnung …
Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 2 StR 162/22
In der zweiten Alternative muss die verantwortende Person das Dokument also nicht nur (einfach) "signieren", indem sie es maschinenschriftlich oder in sonstiger Weise mit ihrem Namenszug versieht, sondern auch "einreichen", d.h. die Übermittlung auf sicherem Wege selbst vornehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22 -, juris, Rn. 9 ff. m. w. Nachw.). - OLG Braunschweig, 08.04.2019 - 11 U 146/18
Anforderungen an die Einreichung einer Berufungsschrift über das besondere …
Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 2 StR 162/22
Dies entspricht sowohl dem Gesetzeswortlaut ("von der verantwortenden Person signiert und (...) eingereicht"; vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 8. April 2019 - 11 U 146/18 -, juris, Rn. 41 (zu § 130a Abs. 3 ZPO)) als auch der systematischen Gleichstellung der sicheren Übermittlungswege mit der qualifizierten elektronischen Signatur (vgl. BAG…, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 -, juris, Rn. 18 (zu § 130a ZPO)) sowie dem Sinn und Zweck der Regelung des § 32a Abs. 3 Alt. 2 StPO, die Funktion der Schriftform, die Identität des Urhebers und der Authentizität des Dokuments zu gewährleisten, durch "funktionssichere" Übermittlungswege zu ersetzen (…vgl. BT-Drs. 18/9416, S. 45; BAG…, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 -, juris, Rn. 19 ff. (zu § 130a ZPO); BVerwG…, Beschluss vom 12. Oktober 2021 - 8 C 4/21 -, juris, Rn. 5 (zu § 130a ZPO)). - EGMR, 10.10.2002 - 38830/97
Rechtssache C. gegen PORTUGAL
Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 2 StR 162/22
Anhaltspunkte für einen ausnahmsweise zur Wiedereinsetzung von Amts wegen nötigenden "offenkundigen Mangel" der Verteidigung (vgl. EGMR, NJW 2003, 1229; BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 422/20, NStZ-RR 2021, 112; vom 7. August 2019 11 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349;… vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 III Buchst. c Beschränkung 3) liegen nicht vor. - BGH, 24.05.2022 - 2 StR 110/22
Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung der …
Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 2 StR 162/22
Hierbei handelt es sich um eine Form- und Wirksamkeitsvoraussetzung der jeweiligen Prozesshandlung, welche bei Nichteinhaltung deren Unwirksamkeit zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 2 StR 110/22 -, juris, Rn. 3 m. w. Nachw.). - BGH, 08.01.1982 - 2 StR 751/80
Ordnungswidrigkeiten - Rechtsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumung - …
Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 2 StR 162/22
Für eine Wiedereinsetzung in den Stand vor Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision von Amts wegen (zugleich als Voraussetzung für eine solche zur Begründung der Revision, vgl. Senat, Beschluss vom 8. Januar 1982 - 2 StR 751/80, BGHSt 30, 335) war schon mangels Nachholung der versäumten Handlung kein Raum (§ 45 Abs. 2 Satz 2 und 3 StPO); mangelndes Verschulden des Angeklagten ist auch nicht offenkundig. - BGH, 07.12.2022 - 2 StR 140/22
Verwerfung der Revision als unzulässig (Revisionsbegründungsfrist: Übermittlung …
Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 2 StR 162/22
Dass Rechtsanwalt K. eine Übermittlung des von ihm "einfach" signierten Schriftsatzes mit dem besonderen elektronischen Postfach nicht möglich gewesen sei oder ein Ausnahmefall des § 32d Satz 3 und 4 StPO (dazu vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2022 - 2 StR 140/22 Rn. 6) vorgelegen habe, hat er nicht vorgetragen. - BGH, 12.01.2021 - 3 StR 422/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeit; Angaben über den Zeitpunkt …
Auszug aus BGH, 07.02.2023 - 2 StR 162/22
Anhaltspunkte für einen ausnahmsweise zur Wiedereinsetzung von Amts wegen nötigenden "offenkundigen Mangel" der Verteidigung (vgl. EGMR, NJW 2003, 1229; BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 422/20, NStZ-RR 2021, 112; vom 7. August 2019 11 - 3 StR 165/19, NStZ-RR 2019, 349;… vom 5. Juni 2018 - 4 StR 138/18, BGHR MRK Art. 6 III Buchst. c Beschränkung 3) liegen nicht vor. - BGH, 05.06.2018 - 4 StR 138/18
Strafverfahren: "Offenkundiger Mangel" der Verteidigung bei unterlassener …
- BGH, 07.08.2019 - 3 StR 165/19
Recht auf ein faires Verfahren (offenkundiger Mangel der Verteidigung bei …
- BGH, 24.07.2024 - 1 StR 238/24
Formanforderungen an die Begründung der Revision (Formunwirksamkeit bei …
Dies setzt voraus, dass der Verteidiger oder Rechtsanwalt, dessen Name als einfache Signatur in dem Schriftsatz als verantwortende Person aufgeführt ist, selbst die Einreichung eigenhändig vornimmt; bei einer Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach muss die Übertragung mithin über das Postfach dieses Verteidigers oder Rechtsanwalts geschehen und zudem dieser - und nicht etwa ein Kanzleimitarbeiter - selbst der tatsächliche Versender sein (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 292/23 Rn. 2;… vom 20. Juni 2023 - 2 StR 39/23 Rn. 7; vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22 Rn. 8 …und vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22 Rn. 11).Geschieht die Übermittlung gleichsam durch einen Boten - wie hier durch eine Kanzleimitarbeiterin mittels einer dieser gemäß § 23 Abs. 2, Abs. 3 RAVPV eingeräumten Berechtigung - wird die Authentizität des elektronischen Dokuments nicht gewährleistet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22 Rn. 6 ff. …und vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22 Rn. 4).
- BGH, 20.06.2023 - 2 StR 39/23
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (Verschulden: …
b) Die einfache Signatur der Rechtsmittelschrift setzt die persönliche Versendung durch die den Schriftsatz verantwortende Person voraus (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22, BeckRS 2023, 12429).Ist das nicht der Fall, werden die Formerfordernisse nach § 32a Abs. 3 Var. 2, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 StPO nicht gewahrt (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22).
- BGH, 04.10.2023 - 3 StR 292/23
Elektronische Einreichung der Revisionseinlegungsschrift (elektronisches …
Im Fall einer einfachen Signatur und Übertragung des Dokuments über das besondere elektronische Anwaltspostfach als sicherem Übermittlungsweg muss der Verteidiger oder Rechtsanwalt, dessen Name als Signatur in dem Schriftsatz als verantwortende Person aufgeführt ist, selbst die Einreichung vornehmen; bei einer Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach muss die Übertragung mithin über das Postfach dieses Verteidigers oder Rechtsanwalts erfolgen und zudem dieser selbst der tatsächliche Versender sein (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 3 StR 144/23, juris Rn. 3;… vom 6. Juni 2023 - 5 StR 164/23, juris Rn. 4; vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22, juris Rn. 3 ff.;… vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22, JR 2023, 398 Rn. 4; vom 18. Oktober 2022 - 3 StR 262/22, NStZ-RR 2023, 22;… vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22, juris Rn. 8 ff.).
- BGH, 15.04.2026 - 1 StR 24/26 Nach alledem bleibt es dabei, dass - anders als bei der Revisionsbegründung - der vertrauenswürdige Herkunftsnachweis in Gestalt einer elektronischen Signatur am äußeren Umschlag der EGVP-Nachricht dem landgerichtlichen Prüfvermerk zufolge fehlt (konkret: "Sicherer Übermittlungsweg aus einem besonderen Anwaltspostfach.";… vgl. dazu und zur persönlichen Anmeldung des Postfachinhabers beim Verzeichnisdienst mittels seiner Kennung BGH, Beschlüsse vom 9. September 2025 - 1 StR 322/25 Rn. 3;… vom 5. Juni 2024 - 4 StR 157/24 Rn. 6 und vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22 Rn. 6).
- BGH, 05.06.2024 - 4 StR 157/24
Revision (Zulässigkeit: Revisionsbegründung, Form, Pflicht zur elektronischen …
Fehlt er, kann nicht von einem Eingang auf einem sicheren Übermittlungsweg im Sinne von § 32a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 StPO ausgegangen werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Oktober 2023 - 4 StR 313/23 Rn. 2, 5; Beschluss vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22 Rn. 6;… s. auch BVerwG, NVwZ 2022, 649 Rn. 6 ff.;… BAGE 171, 28 Rn. 25 ff.). - BGH, 13.06.2023 - 3 StR 144/23
Elektronische Übersendung der Revisionseinlegungsschrift (elektronisches …
Dem stimmt der Senat zu (vgl. zudem BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2022 - 3 StR 262/22, NStZ-RR 2023, 22; vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22, juris Rn. 3 ff.). - BGH, 09.09.2025 - 1 StR 322/25
Übermittlung der Revisionsbegründung im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs …
Sie identifizieren nur das besondere elektronische Anwaltspostfach, von dem aus das elektronische Dokument versandt wurde, nicht aber die das Dokument versendende Person (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22 Rn. 6 mwN). - BGH, 04.12.2024 - 5 StR 564/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Der Angeklagte hat die Wochenfrist zur Einlegung der Revision (§ 341 Abs. 1 StPO) versäumt, weil der Revisionsschriftsatz vom 16. April 2024 die Vorgabe des § 32d Satz 2 StPO nicht erfüllt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22 Rn. 6;… vom 24. Juli 2024 - 1 StR 238/24 Rn. 3). - BGH, 07.05.2025 - 2 StR 513/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verschulden an der Versäumung der …
Der Angeklagte hat die Wochenfrist zur Einlegung der Revision versäumt, weil der Revisionsschriftsatz vom 19. Juni 2024 die Vorgabe des § 32d Satz 2 StPO nicht erfüllt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22, Rn. 6, und vom 24. Juli 2024 - 1 StR 238/24, NStZ-RR 2024, 315 f.). - BayObLG, 07.08.2024 - 206 StRR 258/24
Verwerfung einer unzulässigen Berufung durch das Revisionsgericht
Wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausführt, muss die Berufungseinlegung durch einen Rechtsanwalt jedoch entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 32a Abs. 3 Alt. 1 StPO) oder auf einem sicheren Übermittlungsweg (§ 32 a Abs. 4 S. 1 StPO) erfolgen (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 07.02.2023, 2 StR 162/22, und vom 05.06.2024, 4 StR 157/24, jeweils zitiert nach juris).
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