Rechtsprechung
| BGH, 16.07.2013 - 2 StR 163/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 253 Abs. 1 StGB; § 255 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB
Räuberische Erpressung (Rechtswidrigkeit der Bereicherungsabsicht: Irrtum über das Vorliegen eines Anspruchs für die Bereicherung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Erpresserischer Menschenraub und räuberische Erpressung: Behandlung eines Irrtums über die Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 16 Abs 1 S 1 StGB, § 253 Abs 1 StGB, § 255 StGB
Erpresserischer Menschenraub und räuberische Erpressung: Behandlung eines Irrtums über die Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils - Wolters Kluwer
Erörterungsmängel i.R.d. Beweiswürdigung hinsichtlich des Schuldspruchs wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 253
Erörterungsmängel i.R.d. Beweiswürdigung hinsichtlich des Schuldspruchs wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Tatbestandsirrtum möglich, wenn sich der Täter für die erstrebte Bereicherung eine nicht existente Anspruchsgrundlage vorstellt
Verfahrensgang
- LG Trier, 13.12.2012 - 5 KLs 8044 Js 18181/12
- BGH, 16.07.2013 - 2 StR 163/13
Papierfundstellen
- StV 2014, 283
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03
Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die …
Auszug aus BGH, 16.07.2013 - 2 StR 163/13
Stellt sich der Täter für die erstrebte Bereicherung eine in Wirklichkeit nicht bestehende Anspruchsgrundlage vor, so handelt er dagegen in einem Tatbestandsirrtum im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11, insoweit in StV 2013, 73 nicht abgedruckt; BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 328;… Fischer, StGB, 60. Aufl., § 253 Rn. 20, jeweils mwN).Dies könnte aber dafür sprechen, dass er die Vorstellung hatte, einen von der Rechtsordnung anerkannten und daher gerichtlich durchsetzbaren Anspruch (vgl. BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 329) zu haben.
- BGH, 28.10.2010 - 4 StR 402/10
Absicht rechtswidriger Zueignung (versuchter schwerer Raub; versuchte schwere …
Auszug aus BGH, 16.07.2013 - 2 StR 163/13
Der Täter will sich oder einen Dritten dann zu Unrecht bereichern, wenn er einen Vermögensvorteil erstrebt, auf den er oder der Dritte keinen rechtlich begründeten Anspruch haben (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 402/10, NStZ 2011, 519 mwN). - BGH, 14.03.2012 - 2 StR 547/11
Voraussetzungen eines beachtlichen Tatbestandsirrtums bei der (besonders schweren …
Auszug aus BGH, 16.07.2013 - 2 StR 163/13
Stellt sich der Täter für die erstrebte Bereicherung eine in Wirklichkeit nicht bestehende Anspruchsgrundlage vor, so handelt er dagegen in einem Tatbestandsirrtum im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 14. März 2012 - 2 StR 547/11, insoweit in StV 2013, 73 nicht abgedruckt; BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 328;… Fischer, StGB, 60. Aufl., § 253 Rn. 20, jeweils mwN).
- BGH, 10.12.2014 - 5 StR 136/14
Vorsatzausschließender Tatumstandsirrtum beim Abrechnungsbetrug …
Zugleich bestand kein Vorsatz hinsichtlich eines Vermögensschadens und einer Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung im gesamten Abrechnungsumfang (vgl. insoweit zu einem von st. Rspr. angenommenen Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit erstrebter Vermögensvorteile bzw. Bereicherung bei irriger Annahme eines tatsächlich nicht bestehenden Anspruchs BGH, Urteile vom 20. März 1953 - 2 StR 60/53, BGHSt 4, 105, 106 f.; vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 389/96, BGHSt 42, 268, 272; vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 328 f., und vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 402/10, NStZ 2011, 519;… Beschlüsse vom 9. Juli 2003 - 5 StR 65/02, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vorsatz 4, und vom 16. Juli 2013 - 2 StR 163/13, StV 2014, 283;… zusammenfassend zur Irrtumsproblematik bzgl. dieses Tatbestandsmerkmals beim Betrug LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 268 f.;… NK/Kindhäuser, 4. Aufl., § 263 Rn. 370;… Hefendehl in MüKoStGB, 2. Aufl., § 263 Rn. 812). - LG Ravensburg, 18.12.2025 - 6 NBs 25 Js 4939/23
Vorliegen der Zueignungsabsicht und Kenntnis über die Rechtswidrigkeit der …
Nimmt der Täter das Bestehen einer tatsächlich nicht bestehenden Anspruchsgrundlage an, so handelt er in einem Tatbestandsirrtum i.S.d. § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB (BGH, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 2 StR 163/13 -, Rn. 9, juris; BGH, 28. Oktober 2010, 4 StR 402/10, NStZ 2011, 519; BGH, 14. März 2012, 2 StR 547/11, StV 2013, 73). - LG Köln, 12.09.2023 - 106 KLs 2/23 Rn. 145 Stellt sich der Täter für die erstrebte Bereicherung eine in Wirklichkeit nicht bestehende Anspruchsgrundlage vor, so handelt er in einem vorsatzausschließenden Tatbestandsirrtum im Sinne des § 16 Abs. 1 S. 1 StGB (vgl. BGH Beschluss vom 16.07.2013 - 2 StR 163/13, BeckRS 2013, 16583, beck-online, Rn. 9 zu § 253 StGB m.w.N.).
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