Rechtsprechung
| BGH, 21.07.2015 - 2 StR 163/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 20 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Revisionsrechtliche Nachprüfung der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Einordnung einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung als "schwere andere seelische Abartigkeit"
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 20
Revisionsrechtliche Nachprüfung der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Einordnung einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung als "schwere andere seelische Abartigkeit" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.11.2013 - 2 StR 463/13
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (unzureichende …
Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 2 StR 163/15
Die Erwägungen des Landgerichts beschreiben in allgemeiner Form lediglich die angenommene Persönlichkeitsstörung und enthalten - weder für sich noch im Zusammenhang mit den weiteren Urteilsgründen - den Beleg dafür, dass sie in ihrer belastenden Wirkung für die Betroffene - und damit auch im Hinblick auf ihre Fähigkeit zu normgemäßem Verhalten - zur Tatzeit das Gewicht krankhafter seelischer Störungen i.S.d. §§ 20, 21 StGB erreicht hatte (vgl. BGH NStZ-RR 2014, 72; st. Rspr.).
- BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der …
Hierbei teilt das landgerichtliche Urteil jedoch nicht mit (wie aber erforderlich, vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 2 StR 163/15), welches Eingangsmerkmal der §§ 20, 21 StGB vorliegend erfüllt ist und ob es sich dabei nur um eine vorübergehende Störung oder einen länger andauernden Defektzustand gehandelt hat. - BGH, 12.10.2017 - 5 StR 364/17
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Derartige Defekte sind jedoch am Merkmal der "schweren anderen seelischen Abartigkeit' zu messen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2013 - 2 StR 463/13, NStZ-RR 2014, 72, und vom 21. Juli 2015 - 2 StR 163/15;… SSWStGB/Kaspar, 3. Aufl., § 20 Rn. 71, 79 ff.).
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