Rechtsprechung
| BGH, 09.04.2025 - 2 StR 17/25 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Art. 6 EMRK; § 46 Abs. 1 StGB; § 55 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
Strafzumessung (lange Verfahrensdauer: bestimmender Strafzumessungsgrund, Überlastung der Geschäftsstelle, Unterbesetzung; Nennung der Strafzumessungsgesichtspunkte bei der Strafrahmenwahl; nachträgliche Gesamtstrafenbildung); Rechtskraft (Teilrechtskraft der ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 1 StGB, § 267 Abs 3 S 1 StPO, Art 6 Abs 1 S 1 MRK
Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer bei der Strafzumessung - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4
Gewerbsmäßige unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige; Fehlende gerichtliche Einbeziehung der langen Verfahrensdauer in die Erwägungen - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Gießen, 24.09.2019 - 502 Js 22982/18
- BGH, 27.05.2020 - 2 StR 82/20
- LG Gießen, 30.09.2022 - 7 KLs 502 Js 22982/18
- BGH, 09.04.2025 - 2 StR 17/25
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2025, 202
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.01.2017 - 4 StR 443/16
Umfang der Urteilsaufhebung durch das Revisionsgericht (horizontale Rechtskraft …
Auszug aus BGH, 09.04.2025 - 2 StR 17/25
Rn. 8 c) Führt die Revision nur teilweise zur Urteilsaufhebung, erwächst der bestehen bleibende Teil in Rechtskraft und ist im neuen Verfahren nicht mehr nachzuprüfen; der neue Tatrichter, an den das Verfahren nach Zurückverweisung gelangt, hat lediglich den noch offenen Verfahrensgegenstand neu zu verhandeln und zu entscheiden (BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - 4 StR 443/16, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 22 Rn. 7).Hätte der Senat seine aufhebende Entscheidung auch auf die Nichtanordnung der Maßregel erstrecken wollen, wäre dies in der Beschlussformel zum Ausdruck zu bringen gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - 4 StR 443/16, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 22 Rn. 9).
- BVerfG, 11.06.2018 - 2 BvR 819/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft …
Auszug aus BGH, 09.04.2025 - 2 StR 17/25
Dem Beschuldigten darf grundsätzlich nicht zugemutet werden, eine überlange Verfahrensdauer nur deshalb in Kauf zu nehmen, weil der Staat es versäumt, seiner Pflicht zur verfassungsgemäßen Ausstattung der Staatsanwaltschaften und der Gerichte zu genügen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 2018 - 2 BvR 819/18, NJW 2018, 2948, 2949 Rn. 30 mwN). - BGH, 24.03.2016 - 2 StR 344/14
Betrug (Täuschung: unbeachtliche Erkennbarkeit der Täuschung; Vermögensschaden: …
Auszug aus BGH, 09.04.2025 - 2 StR 17/25
Eine - wie hier schon bis zum Erlass des Urteils im zweiten Rechtsgang - überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer ist ungeachtet eines geringeren Strafbedürfnisses auf Grund des zeitlichen Abstands zwischen Tatbegehung und Urteil (und unbeschadet eines etwa zu gewährenden Vollstreckungsabschlags) bei der Strafzumessung zu berücksichtigen und stellt regelmäßig einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO dar (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 344/14, Rn. 49; Beschluss vom 15. März 2022 - 4 StR 202/21, NStZ-RR 2022, 200 jew. mwN). - BGH, 15.03.2022 - 4 StR 202/21
Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (alte Fassung: erkaufte …
Auszug aus BGH, 09.04.2025 - 2 StR 17/25
Eine - wie hier schon bis zum Erlass des Urteils im zweiten Rechtsgang - überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer ist ungeachtet eines geringeren Strafbedürfnisses auf Grund des zeitlichen Abstands zwischen Tatbegehung und Urteil (und unbeschadet eines etwa zu gewährenden Vollstreckungsabschlags) bei der Strafzumessung zu berücksichtigen und stellt regelmäßig einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO dar (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 344/14, Rn. 49; Beschluss vom 15. März 2022 - 4 StR 202/21, NStZ-RR 2022, 200 jew. mwN). - BGH, 24.01.2017 - 5 StR 564/16
Verwerfung der Revision als unbegründet; Berücksichtigung sämtlicher …
Auszug aus BGH, 09.04.2025 - 2 StR 17/25
Es ist daher zumindest empfehlenswert, bereits bei der Strafrahmenbestimmung alle nach den Feststellungen in Betracht kommenden, maßgeblichen Strafzumessungsgesichtspunkte zu benennen und bei der konkreten Strafzumessung - was zulässig ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 5 StR 564/16) - hierauf Bezug zu nehmen.
- BGH, 06.08.2025 - 1 StR 177/25
Steuerhinterziehung (Zulässigkeit der Schätzung der Höhe der verkürzten Steuern, …
Denn allein schon durch einen langen Zeitraum, der zwischen der Tat und dem Urteil liegt, nimmt das Strafbedürfnis - ungeachtet der hiervon zu trennenden Verfahrensdauer, die eigenständige Bedeutung sowohl für die Strafzumessung als auch eine konventionswidrige Verzögerung erlangen kann - allgemein ab (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. April 2025 - 2 StR 17/25 Rn. 3 mwN;… vom 16. Juni 2009 - 3 StR 173/09 Rn. 5 und vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 142). - BGH, 30.07.2025 - 2 StR 198/25
Meistbegünstigungsgrundsatz (Bestimmung des milderen Gesetzes: bandenmäßiges …
Eine überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer ist ungeachtet eines geringeren Strafbedürfnisses auf Grund des zeitlichen Abstands zwischen Tatbegehung und Urteil (und unbeschadet eines etwa zu gewährenden Vollstreckungsabschlags) bei der Strafzumessung zu berücksichtigen und stellt regelmäßig einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO dar (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 344/14, Rn. 49; Beschlüsse vom 15. März 2022 - 4 StR 202/21, NStZ-RR 2022, 200, und vom 9. April 2025 - 2 StR 17/25, Rn. 3, jew. mwN). - BayObLG, 05.05.2026 - 206 StRR 114/26
Revision, Schuldspruch, Beweiswürdigung, Vorsatz, Strafzumessung, Verbotsirrtum, …
Rn. 12 Diese wird bei der Bemessung der Strafe auch zu berücksichtigen haben, dass neben dem Umstand, dass die Tat nunmehr lange zurück liegt, auch die Dauer des Verfahrens strafmildernd ins Gewicht fallen wird (vgl. zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 09.04.2025, 2 StR 17/25, zitiert nach juris, dort Rdn. 3). - BayObLG, 22.04.2026 - 206 StRR 110/26
Revisionserfolg, Lebensgefährdende Behandlung, Schleusung von Ausländern, …
Der neue Tatrichter wird allerdings zu berücksichtigen haben, dass neben dem Umstand, dass die Tat nunmehr lange zurück liegt, auch die Dauer des Verfahrens strafmildernd ins Gewicht fallen wird (vgl. zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 09.04.2025, 2 StR 17/25, zitiert nach juris, dort Rdn. 3).
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