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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.2021 - 2 StR 173/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,55000
BGH, 10.11.2021 - 2 StR 173/21 (https://dejure.org/2021,55000)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2021 - 2 StR 173/21 (https://dejure.org/2021,55000)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2021 - 2 StR 173/21 (https://dejure.org/2021,55000)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 63 StGB
    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Darlegung: Sachverständigengutachten, Abweichungen zwischen schriftlichem und in der Hauptverhandlung erstattetem mündlichen Sachverständigengutachten; Schizophrenie); Unterbringung in einem ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Freispruch wegen Schuldunfähigkeit: Notwendige Urteilsbegründung bei Anschluss an die sachverständige Beurteilung nach Abweichung des Sachverständigen vom vorbereitenden Gutachten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 20 StGB, § 21 StGB
    Freispruch wegen Schuldunfähigkeit: Notwendige Urteilsbegründung bei Anschluss an die sachverständige Beurteilung nach Abweichung des Sachverständigen vom vorbereitenden Gutachten

  • IWW

    § 63 StGB, § 20 StGB, § 21 StGB

  • Wolters Kluwer

    Freispruch durch Ausschluss der Schuldfähigkeit des Täters zur Tatzeit; Darlegen der Auswirkung der festgestellten Erkrankung eines Täters bei den einzelnen Taten auf seine Einsichtsfähigkeit (hier: Schizophrenie)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freispruch durch Ausschluss der Schuldfähigkeit des Täters zur Tatzeit; Darlegen der Auswirkung der festgestellten Erkrankung eines Täters bei den einzelnen Taten auf seine Einsichtsfähigkeit (hier: Schizophrenie)

  • rechtsportal.de

    Freispruch durch Ausschluss der Schuldfähigkeit des Täters zur Tatzeit; Darlegen der Auswirkung der festgestellten Erkrankung eines Täters bei den einzelnen Taten auf seine Einsichtsfähigkeit (hier: Schizophrenie)

  • datenbank.nwb.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit …

    Auszug aus BGH, 10.11.2021 - 2 StR 173/21
    Wenn sich der Tatrichter - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 5. Februar 2019 - 2 StR 505/18, NStZ-RR 2019, 134, 135 mwN).
  • BGH, 16.09.2020 - 2 StR 159/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; eigenständige …

    Auszug aus BGH, 10.11.2021 - 2 StR 173/21
    a) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Täters zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 16. September 2020 - 2 StR 159/20 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 114/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Prüfungsmaßstab; spezifisch …

    Auszug aus BGH, 10.11.2021 - 2 StR 173/21
    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen dazu, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Täters in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 26. Mai 2020 - 2 StR 114/20 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 11.02.2016 - 2 StR 458/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …

    Auszug aus BGH, 10.11.2021 - 2 StR 173/21
    Die Abweichung vom vorbereitenden Gutachten hätte daher - zumal der Sachverständige in der Hauptverhandlung zunächst die darin getroffene Einschätzung ausdrücklich bestätigt hatte - näherer Darlegung bedurft (zu den Darlegungsanforderungen bei Abweichungen zwischen schriftlichem und in der Hauptverhandlung erstattetem mündlichen Sachverständigengutachten vgl. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2016 - 2 StR 458/15, NStZ 2016, 432, 433 mwN).
  • BGH, 21.10.2020 - 2 StR 83/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Beurteilungsgrundlage des …

    Auszug aus BGH, 10.11.2021 - 2 StR 173/21
    Erforderlich ist vielmehr stets die Feststellung eines akuten Schubs der Erkrankung und eine konkretisierende Darlegung des Einflusses des diagnostizierten Störungsbildes auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 21. Oktober 2020 - 2 StR 83/20, NStZ-RR 2021, 69, 70; BGH…, Beschluss vom 15. September 2016 - 4 StR 400/16 Rn. 5, BeckRS 2016, 19582).
  • BGH, 15.09.2016 - 4 StR 400/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Auszug aus BGH, 10.11.2021 - 2 StR 173/21
    Erforderlich ist vielmehr stets die Feststellung eines akuten Schubs der Erkrankung und eine konkretisierende Darlegung des Einflusses des diagnostizierten Störungsbildes auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 21. Oktober 2020 - 2 StR 83/20, NStZ-RR 2021, 69, 70; BGH, Beschluss vom 15. September 2016 - 4 StR 400/16 Rn. 5, BeckRS 2016, 19582).
  • BGH, 13.09.2023 - 4 StR 40/23

    Urteil zur Amokfahrt in Trier überwiegend aufgehoben

    Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit eines Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfordert prinzipiell eine mehrstufige Prüfung (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 19. Juli 2023 - 2 StR 255/22 Rn. 39;… Beschluss vom 28. Februar 2023 - 4 StR 491/22 Rn. 7;… Beschluss vom 26. Oktober 2022 - 4 StR 366/22 Rn. 5; Beschluss vom 10. November 2021 - 2 StR 173/21 Rn. 23;… Beschluss vom 3. Dezember 2020 ? 4 StR 175/20 Rn. 7).
  • BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23

    Schwere Brandstiftung (in Brand gesetzt: selbständiges Weiterbrennen, nicht …

    Das Schwurgericht hat sich zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten maßgeblich auf die Ausführungen eines Brandsachverständigen berufen, ohne dessen Ausführungen und die ihnen zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen - wie von Rechts wegen geboten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - 5 StR 421/21; Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 173/21 Rn. 24) - in den Urteilsgründen wiederzugeben.
  • BGH, 28.02.2023 - 4 StR 491/22

    Urteil zum Mord im Park am Oberlandesgericht Hamm überwiegend aufgehoben

    Rn. 7 a) Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 173/21 Rn. 23;… Beschluss vom 14. Juli 2016 - 1 StR 285/16 Rn. 7;… Beschluss vom 12. März 2013 - 4 StR 42/13 Rn. 7).
  • BGH, 18.10.2022 - 6 StR 355/22

    Mord; gefährliche Körperverletzung; Anordnung der Unterbringung in einem …

    Erforderlich ist vielmehr stets die Feststellung eines akuten Schubs der Erkrankung und eine konkretisierende Darlegung des Einflusses des diagnostizierten Störungsbildes auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 2020 - 2 StR 83/20, NStZ-RR 2021, 69, 70; vom 10. November 2021 - 2 StR 173/21; Beschluss vom 15. September 2016 - 4 StR 400/16).
  • BGH, 25.08.2022 - 1 StR 265/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    aa) Zwar hat sich das Landgericht, das sich - wie geboten (§ 246a Abs. 1 Satz 1 StPO) - sachverständig hat beraten lassen, auf eine zumindest erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit festgelegt; es ist aber bereits nicht festgestellt, dass die diagnostizierte Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis (ICD-10: F20) hier ein ausreichend gewichtiges Ausmaß erreicht hat, um das psychopathologische Eingangsmerkmal der krankhaften seelischen Störung (§§ 20, 21 StGB) annehmen zu können (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 173/21 Rn. 23;… Beschlüsse vom 9. März 2022 - 3 StR 19/22 Rn. 6 …und vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 175/20 Rn. 7; je mwN).
  • BGH, 16.08.2023 - 5 StR 244/23

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen …

    Beschränkt sich das Tatgericht - wie hier - darauf, sich der Beurteilung eines Sachverständigen anzuschließen, muss es dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 173/21; Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 457/18).
  • BGH, 16.08.2023 - 2 StR 146/23

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (unbefristete Unterbringung: …

    Schließt sich der Tatrichter - wie hier - den Ausführungen eines Sachverständigen an, müssen dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; etwa Senat, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 173/21, juris).
  • BGH, 15.09.2022 - 4 StR 87/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …

    Denn die Urteilsgründe ergeben jedenfalls in ihrem Gesamtzusammenhang, dass der Angeklagte unter dem Einfluss eines akuten Schubs der Erkrankung stand (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 173/21, juris Rn. 24), als er auf den Geschädigten einstach.
  • LG München I, 15.04.2025 - 1 Ks 515 Js 848/24

    Schuldunfähigkeit, Paranoide Schizophrenie, Gefährliche Körperverletzung, …

    Zwar führt die Diagnose einer Schizophrenie für sich allein genommen nicht zur Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden, gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2022 - 6 StR 355/22; Beschluss vom 25. August 2022 - 1 StR 265/22; Beschluss vom 28. Juni 2021 - 1 StR 190/21; Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 173/21; Beschluss vom 23. Juni 2020 - 2 StR 43/20).
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