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Rechtsprechung
   BGH, 15.07.2020 - 2 StR 175/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,24714
BGH, 15.07.2020 - 2 StR 175/20 (https://dejure.org/2020,24714)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2020 - 2 StR 175/20 (https://dejure.org/2020,24714)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - 2 StR 175/20 (https://dejure.org/2020,24714)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB
    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit (schwere andere seelische Abartigkeit: Naheliegen einer eine erheblichen Beeinträchtigung des Steuerungsvermögens)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes: Verminderte Schuldfähigkeit wegen "Kernpädophilie"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 176 StGB
    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes: Verminderte Schuldfähigkeit wegen "Kernpädophilie"

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Annahme der Störung der Kernpädophilie als "schwere andere seelische Abartigkeit"; Erhebliche Beeinträchtigung des Steuerungsvermögens des Täters wegen der Schwere der Abartigkeit i.R.d. planvollen Begehung des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme der Störung der Kernpädophilie als "schwere andere seelische Abartigkeit"; Erhebliche Beeinträchtigung des Steuerungsvermögens des Täters wegen der Schwere der Abartigkeit i.R.d. planvollen Begehung des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 292 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 574/18

    Fehlende Schulfähigkeit (Pädophilie als andere seelische Abartigkeit: …

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 2 StR 175/20
    Wird aber eine schwere andere seelische Abartigkeit als Eingangsmerkmal im Sinne von § 20 StGB bejaht, so liegt wegen der Schwere der Abartigkeit auch eine erhebliche Beeinträchtigung des Steuerungsvermögens nahe (BGH…, Urteil vom 25. März 2015 - 2 StR 409/14, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 43, BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 1 StR 362/16, StraFo 2017, 247 ff.; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18, NStZ-RR 2019, 168, 169).

    Denn aus dem planvollen und gezielten Tatverhalten eines Angeklagten sind keine hinreichenden Anzeichen für eine bloß unerhebliche Beeinträchtigung seines Hemmungsvermögens bei Tatplanung und -begehung zu ersehen (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18, NStZ-RR 2019, 168, 169; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2002 - 5 StR 138/02, NStZ-RR 2002, 230).

    Die Aufhebung des Strafausspruchs zieht die Aufhebung der Anordnung der Maßregel der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 Abs. 1 StGB nach sich (BGH Beschluss vom 23. Februar 2017 - 1 StR 362/16, StraFo 2017, 247 ff.; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18, NStZ-RR 2019, 168, 169).

  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 362/16

    Entziehung Minderjähriger (Begriff des Entziehens: faktische Beeinträchtigung des …

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 2 StR 175/20
    Wird aber eine schwere andere seelische Abartigkeit als Eingangsmerkmal im Sinne von § 20 StGB bejaht, so liegt wegen der Schwere der Abartigkeit auch eine erhebliche Beeinträchtigung des Steuerungsvermögens nahe (BGH…, Urteil vom 25. März 2015 - 2 StR 409/14, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 43, BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 1 StR 362/16, StraFo 2017, 247 ff.; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18, NStZ-RR 2019, 168, 169).

    Die Aufhebung des Strafausspruchs zieht die Aufhebung der Anordnung der Maßregel der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung gemäß § 66 Abs. 1 StGB nach sich (BGH Beschluss vom 23. Februar 2017 - 1 StR 362/16, StraFo 2017, 247 ff.; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18, NStZ-RR 2019, 168, 169).

  • BGH, 27.01.2017 - 1 StR 532/16

    Geiselnahme (Zusammenhang zwischen Bemächtigungslage und beabsichtigter Nötigung: …

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 2 StR 175/20
    "Indem das Landgericht im Einvernehmen mit der gehörten Sachverständigen eine Störung angenommen hat, deren Schweregrad ausreichend ist, um sie unter das Eingangsmerkmal einer schweren anderen seelischen Abartigkeit des § 20 StGB zu fassen, musste es davon ausgehen, dass die Störung in ihrer Gesamtheit Symptome aufweist die in ihrer Gesamtheit das Leben des Angeklagten vergleichsweise schwer und mit ähnlichen Folgen belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2017 - 1 StR 532/16).
  • BGH, 25.03.2015 - 2 StR 409/14

    Eingeschränkte Schuldunfähigkeit (Ausschluss der Einsichts- oder …

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 2 StR 175/20
    Wird aber eine schwere andere seelische Abartigkeit als Eingangsmerkmal im Sinne von § 20 StGB bejaht, so liegt wegen der Schwere der Abartigkeit auch eine erhebliche Beeinträchtigung des Steuerungsvermögens nahe (BGH, Urteil vom 25. März 2015 - 2 StR 409/14, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 43, BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 1 StR 362/16, StraFo 2017, 247 ff.; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18, NStZ-RR 2019, 168, 169).
  • BGH, 20.05.2010 - 5 StR 104/10

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Ablehnung; sexuelle Devianz; schwere …

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 2 StR 175/20
    Der neue Tatrichter wird auch zu erwägen haben, ob der Angeklagte bei Vorliegen von § 21 StGB gemäß § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - 5 StR 104/10, NStZ-RR 2011, 170).
  • BGH, 14.05.2002 - 5 StR 138/02

    Verminderte Steuerungsfähigkeit (geringere Bedeutung des Leistungsverhaltens für …

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 2 StR 175/20
    Denn aus dem planvollen und gezielten Tatverhalten eines Angeklagten sind keine hinreichenden Anzeichen für eine bloß unerhebliche Beeinträchtigung seines Hemmungsvermögens bei Tatplanung und -begehung zu ersehen (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18, NStZ-RR 2019, 168, 169; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2002 - 5 StR 138/02, NStZ-RR 2002, 230).
  • BGH, 23.11.2022 - 4 StR 426/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anschließen des Tatgerichts an die Beurteilung eines …

    Auch bei geplanten und geordnetem Vorgehen kann die Fähigkeit erheblich eingeschränkt (oder im Einzelfall aufgehoben) sein, Anreize zu einem bestimmten Verhalten und Hemmungsvorstellungen gegeneinander abzuwägen und danach den Willensentschluss zu bilden (vgl. zum Ganzen BGH…, Beschluss vom 12. Mai 2022 - 5 StR 99/22 Rn. 10; Beschluss vom 15. Juli 2020 - 2 StR 175/20 Rn. 10;… Beschluss vom 19. März 2020 - 3 StR 443/19 Rn. 7;… Beschluss vom 10. Januar 2019 - 1 StR 574/18 Rn. 14, 19).
  • LG Mönchengladbach, 22.07.2021 - 27 Ks 2/21
    Denn aus dem planvollen und gezielten Tatverhalten eines Angeklagten sind keine hinreichenden Anzeichen für eine bloß unerhebliche Beeinträchtigung seines Hemmungsvermögens bei Tatplanung und -begehung zu ersehen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 2 StR 175/20 -, Rn. 10, juris m.w.N.).
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