Rechtsprechung
| BGH, 25.06.2004 - 2 StR 205/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 249 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 64 StGB
Raub (Zueignungsabsicht, Versuch); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Beschränkung des Aneigungswillens auf das in einer Handtasche enthaltene Geld; Voraussetzungen der Ablehung der Einweisung eines Heroinsüchtigen in eine Entziehungsanstalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64
Einnahme von Rauschmitteln "im Übermaß" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.10.1989 - 3 StR 336/89
Raub - Wegnahmedelikt - Wegnahme - Diebstahl - Wert des Gutes
Auszug aus BGH, 25.06.2004 - 2 StR 205/04
In diesem Fall läge lediglich der Versuch eines Raubes vor (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 4; BGH NStZ 2000, 531 jeweils m.w.N.). - BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02
Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere …
Auszug aus BGH, 25.06.2004 - 2 StR 205/04
Rn. 5 "Im Übermaß" bedeutet, der Täter nimmt berauschende Mittel in einem solchen Umfang zu sich, daß seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt wird (BGH NStZ-RR 2003, 106; Beschl. v. 2. April 2004 - 1 StR 126/04; vgl. bei Detter NStZ 2003, 133, 138; 2004, 134, 139). - BGH, 01.02.2000 - 4 StR 564/99
Zueignungsabsicht beim Raub; Mittäterschaft; Vollendung; Fehlgeschlagener Versuch
Auszug aus BGH, 25.06.2004 - 2 StR 205/04
In diesem Fall läge lediglich der Versuch eines Raubes vor (…vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 4; BGH NStZ 2000, 531 jeweils m.w.N.). - BGH, 02.04.2004 - 1 StR 126/04
Anordnung der Unterbringung einer Entziehungsanstalt (Hang: erforderliche …
Auszug aus BGH, 25.06.2004 - 2 StR 205/04
Rn. 5 "Im Übermaß" bedeutet, der Täter nimmt berauschende Mittel in einem solchen Umfang zu sich, daß seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt wird (BGH NStZ-RR 2003, 106; Beschl. v. 2. April 2004 - 1 StR 126/04; vgl. bei Detter NStZ 2003, 133, 138; 2004, 134, 139).
- LG München I, 10.06.2021 - 2 Ks 128 Js 129099/20
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hang
Rn. 165 1. Voraussetzung für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB ist zunächst ein Hang, Rauschmittel im Übermaß zu konsumieren, d.h. in einem Umfang (Maß und Häufigkeit), durch welche Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden (st. Rspr. vgl. BGH 3, 340; NStZ-RR 2003, 106 f.; 2004, 39, 40; 2011, 42; NStZ 2004, 494; NStZ-RR 2006, 103; 2008, 198 f.; 2 StR 416/97; 1 StR 406/03; 1 StR 451/03; 2 StR 205/04; 1 StR 332/07; 1 StR 167/08; 1 StR 109/11;… Fischer, 68. Auflage, § 64 Rn. 7).
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