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Rechtsprechung
   BGH, 25.06.2004 - 2 StR 205/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9130
BGH, 25.06.2004 - 2 StR 205/04 (https://dejure.org/2004,9130)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2004 - 2 StR 205/04 (https://dejure.org/2004,9130)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2004 - 2 StR 205/04 (https://dejure.org/2004,9130)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 249 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 64 StGB
    Raub (Zueignungsabsicht, Versuch); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.10.1989 - 3 StR 336/89

    Raub - Wegnahmedelikt - Wegnahme - Diebstahl - Wert des Gutes

    Auszug aus BGH, 25.06.2004 - 2 StR 205/04
    In diesem Fall läge lediglich der Versuch eines Raubes vor (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 4; BGH NStZ 2000, 531 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere …

    Auszug aus BGH, 25.06.2004 - 2 StR 205/04
    Rn. 5 "Im Übermaß" bedeutet, der Täter nimmt berauschende Mittel in einem solchen Umfang zu sich, daß seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt wird (BGH NStZ-RR 2003, 106; Beschl. v. 2. April 2004 - 1 StR 126/04; vgl. bei Detter NStZ 2003, 133, 138; 2004, 134, 139).
  • BGH, 01.02.2000 - 4 StR 564/99

    Zueignungsabsicht beim Raub; Mittäterschaft; Vollendung; Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 25.06.2004 - 2 StR 205/04
    In diesem Fall läge lediglich der Versuch eines Raubes vor (…vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 4; BGH NStZ 2000, 531 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.04.2004 - 1 StR 126/04

    Anordnung der Unterbringung einer Entziehungsanstalt (Hang: erforderliche …

    Auszug aus BGH, 25.06.2004 - 2 StR 205/04
    Rn. 5 "Im Übermaß" bedeutet, der Täter nimmt berauschende Mittel in einem solchen Umfang zu sich, daß seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt wird (BGH NStZ-RR 2003, 106; Beschl. v. 2. April 2004 - 1 StR 126/04; vgl. bei Detter NStZ 2003, 133, 138; 2004, 134, 139).
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