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Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1992 - 2 StR 211/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5136
BGH, 03.07.1992 - 2 StR 211/92 (https://dejure.org/1992,5136)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1992 - 2 StR 211/92 (https://dejure.org/1992,5136)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1992 - 2 StR 211/92 (https://dejure.org/1992,5136)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche …

    Auszug aus BGH, 03.07.1992 - 2 StR 211/92
    Nach § 73 StGB in der hier anzuwendenden Fassung dürfen nur diejenigen Vermögensvorteile für verfallen erklärt werden, die durch eine von der Anklage umfaßte und vom Tatrichter festgestellte Tat erlangt worden sind (BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; BGH, Beschl. v. 7. August 1980 - 1 StR 379/80).
  • BGH, 11.02.1992 - 1 StR 50/92

    Begründung eines Gesamtvorsatzes bei einem allgemeinen Entschluß des Täters zur …

    Auszug aus BGH, 03.07.1992 - 2 StR 211/92
    Die Einziehung des Geldes nach § 74 StGB kann ebenfalls nicht erfolgen, weil sich dem Urteil nicht entnehmen läßt, daß das Geld für weitere Heroineinkäufe bereitgestellt wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Februar 1992 - 1 StR 50/92 - m.w.N.).
  • BGH, 07.08.1980 - 1 StR 379/80

    Voraussetzungen für Einziehung und Verfall sichergestellter Geldscheine

    Auszug aus BGH, 03.07.1992 - 2 StR 211/92
    Nach § 73 StGB in der hier anzuwendenden Fassung dürfen nur diejenigen Vermögensvorteile für verfallen erklärt werden, die durch eine von der Anklage umfaßte und vom Tatrichter festgestellte Tat erlangt worden sind (BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; BGH, Beschl. v. 7. August 1980 - 1 StR 379/80).
  • BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92

    Strafmilderung - Rückfall in Drogenabhängigkeit - Abhängigkeit von …

    Desweiteren dürfen nur diejenigen Vermögensvorteile für verfallen erklärt werden, die durch eine von der Anklage umfaßte und vom Tatrichter festgestellte Tat erlangt worden sind (BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; Beschl. des Senats vom 3. Juli 1992 - 2 StR 211/92).
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