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Rechtsprechung
   BGH, 15.02.2008 - 2 StR 22/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7304
BGH, 15.02.2008 - 2 StR 22/08 (https://dejure.org/2008,7304)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2008 - 2 StR 22/08 (https://dejure.org/2008,7304)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2008 - 2 StR 22/08 (https://dejure.org/2008,7304)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB
    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit); Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Anwendung des § 21 Strafgesetzbuch (StGB) zugleich auf seine beiden Alternativen; Rechtmäßigkeit des Offenlassens einer verminderten Einsichtsfähigkeit oder Steuerungsfähigkeit des Täters durch den Tatrichter; Schuldminderung eines Täters trotz erheblich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Erhebliche Verminderung der Einsichts- und der Steuerungsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 161
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 12.03.2003 - 5St RR 20/03

    Öffentliches Verwenden nationalsozialistischer Kennzeichen; Gebrauch der …

    Auszug aus BGH, 15.02.2008 - 2 StR 22/08
    Die Anwendung des § 21 StGB kann nicht zugleich auf seine beiden Alternativen gestützt werden (st. Rspr., siehe BGHSt 49, 349; BGH NStZ-RR 2003, 233;… BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 3; BGH NJW 1995, 1229; BGH NStZ 1990, 333; 1989, 430).
  • BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03

    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; …

    Auszug aus BGH, 15.02.2008 - 2 StR 22/08
    In der Regel darf der Tatrichter ebenso wenig offenlassen, ob die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit des Täters vermindert war (vgl. BGHSt 40, 357 f.; BGH NStZ-RR 2004, 38 f.; NStZ-RR 2003, 232;… Fischer StGB § 20 StGB Rdn. 44 m.w.N.).
  • BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungskriminalität

    Auszug aus BGH, 15.02.2008 - 2 StR 22/08
    Die Anwendung des § 21 StGB kann nicht zugleich auf seine beiden Alternativen gestützt werden (st. Rspr., siehe BGHSt 49, 349; BGH NStZ-RR 2003, 233;… BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 3; BGH NJW 1995, 1229; BGH NStZ 1990, 333; 1989, 430).
  • BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86

    Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der …

    Auszug aus BGH, 15.02.2008 - 2 StR 22/08
    Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen hat der Tatrichter sich deshalb Klarheit darüber zu verschaffen, welche Alternative des § 21 StGB vorliegt (BGH NJW 1995, 1229; vgl. auch BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1).
  • BGH, 16.10.1987 - 4 StR 522/87

    Verurteilung wegen Raubes - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …

    Auszug aus BGH, 15.02.2008 - 2 StR 22/08
    Denn die Schuld des Täters wird nicht gemindert, wenn er trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unrecht tatsächlich eingesehen hat (BGHSt 34, 22, 25 ff.; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1; BGH NJW 1995, 1229; NStZ-RR 2004, 38).
  • BGH, 17.12.1985 - 4 StR 665/85

    Einsicht - Seelische Störung - Strafmilderung - Anforderungen an Erklärung einer …

    Auszug aus BGH, 15.02.2008 - 2 StR 22/08
    Fehlt dem Täter dagegen bei Begehung der Tat die Einsicht wegen einer krankhaften seelischen Störung oder aus einem anderen in § 20 StGB bezeichneten Grund, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, so ist auch bei nur verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar (BGHSt 49, 349;… BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2-4; BGH NStZ 89, 430; 86, 264).
  • BGH, 12.01.1988 - 1 StR 679/87

    Anforderungen an eine Verminderung der Einsichtsfähigkeit als Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 15.02.2008 - 2 StR 22/08
    Fehlt dem Täter dagegen bei Begehung der Tat die Einsicht wegen einer krankhaften seelischen Störung oder aus einem anderen in § 20 StGB bezeichneten Grund, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, so ist auch bei nur verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar (BGHSt 49, 349; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2-4; BGH NStZ 89, 430; 86, 264).
  • BGH, 30.05.1990 - 3 StR 110/90

    Voraussetzungen des verminderten Einsichtsvermögens bei der Beurteilung der …

  • BGH, 21.03.1990 - 4 StR 114/90

    Anforderungen an gerichtliche Berechnung der Blutalkoholkonzentration - …

  • BGH, 25.01.2024 - 3 StR 157/23

    Beschränkung der Revision (Auslegung); gefährliche Körperverletzung …

    Denn bei der Schuldfähigkeitsbeurteilung ist zwischen der Einsichts- und der Steuerungsfähigkeit zu differenzieren (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273; vom 15. Februar 2008 - 2 StR 22/08, juris Rn. 4;… vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6;… Fischer, StGB, 71. Aufl., § 20 Rn. 44b mwN), zumal eine eingeschränkte Unrechtseinsichtsfähigkeit nicht ohne Weiteres eine Verminderung der Schuldfähigkeit zur Folge hat, sondern bei gleichwohl vorhandener Unrechtseinsicht die Schuldfähigkeit nicht tangiert, aber bei nicht vorwerfbar fehlender Unrechtseinsicht zur Straflosigkeit führt (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2021 - 1 StR 136/23, juris Rn. 3; vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273; vom 15. Februar 2008 - 2 StR 22/08, juris Rn. 4;… Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6;… Fischer, StGB, 71. Aufl., § 20 Rn. 4, § 21 Rn. 3 f.).
  • BGH, 10.07.2008 - 5 StR 253/08

    Vergewaltigung (Beleg der Nötigung; Vorsatz); schwerer sexueller Missbrauch eines …

    Fehlt dem Täter dagegen die Einsicht aus einem in § 20 StGB bezeichneten Grund, ohne dass ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, so ist § 20 StGB anwendbar (BGHSt 40, 341, 349;… BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2 bis 5; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2008 - 2 StR 22/08; zur Vorwerfbarkeit vgl. BGHSt 40, 341, 349).
  • BayObLG, 04.06.2024 - 203 StRR 184/24

    Erforderliche Urteilsfeststellungen zur Wegnahme beim Diebstahl und zur …

    Rn. 8 a. Bei der Schuldfähigkeitsbeurteilung hat der Tatrichter zwischen der Einsichts- und der Steuerungsfähigkeit zu differenzieren (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15-, juris; vom 15. Februar 2008 - 2 StR 22/08, juris Rn. 4;… Fischer a.a.O. § 20 Rn. 44b m.w.N.).
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