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| BGH, 20.05.2020 - 2 StR 22/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Bildung der zweiten Gesamtfreiheitsstrafe hinsichtlich Zäsurwirkung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 354 Abs. 1b
Bildung der zweiten Gesamtfreiheitsstrafe hinsichtlich Zäsurwirkung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Limburg, 26.11.2018 - 5 KLs 4 Js 18156/16
- BGH, 17.04.2019 - 2 StR 102/19
- LG Limburg, 24.10.2019 - 4 Js 18156/16
- BGH, 20.05.2020 - 2 StR 22/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.09.2019 - 4 StR 40/19
Eigene Entscheidung in der Sache (Verweisung bei Rechtsfehlern, die …
Auszug aus BGH, 20.05.2020 - 2 StR 22/20
Der Senat mach von der Möglichkeit Gebrauch, gemäß § 354 Abs. 1b StPO zu entscheiden, der die Möglichkeit eröffnet, das Tatgericht auf eine Entscheidung im Beschlusswege nach den §§ 460, 462 StPO zu verweisen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2018 - 4 StR 494/17, Rn. 6; vom 12. September 2019 - 4 StR 40/19;… LK-StGB/Rissing-van Saan/Scholze, 13. Aufl., § 55 Rn. 63). - BGH, 20.09.2007 - 4 StR 431/07
Gesamtstrafenbildung (keine Zäsurwirkung bei "Verbrauch" für eine nachträgliche …
Auszug aus BGH, 20.05.2020 - 2 StR 22/20
Das Urteil vom 18. Februar 2016 konnte für die hier zu bildende Gesamtstrafe indes keine Zäsurwirkung entfalten, weil die darin verhängte Strafe bereits bei der gegen den Angeklagten ausgesprochenen ersten Gesamtfreiheitsstrafe berücksichtigt wurde und daher gesamtstrafenrechtlich verbraucht ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - 4 StR 431/07). - BGH, 12.03.2018 - 4 StR 494/17
Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe
Auszug aus BGH, 20.05.2020 - 2 StR 22/20
Der Senat mach von der Möglichkeit Gebrauch, gemäß § 354 Abs. 1b StPO zu entscheiden, der die Möglichkeit eröffnet, das Tatgericht auf eine Entscheidung im Beschlusswege nach den §§ 460, 462 StPO zu verweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2018 - 4 StR 494/17, Rn. 6; vom 12. September 2019 - 4 StR 40/19;… LK-StGB/Rissing-van Saan/Scholze, 13. Aufl., § 55 Rn. 63).
- BGH, 28.09.2021 - 2 StR 265/21
Verwerfung der Revision als unbegründet; Gesamtstrafenbildung
c) Der Senat macht von der Möglichkeit Gebrauch, nach § 354 Abs. 1b StPO zu verfahren (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Mai 2020 ? 2 StR 22/20, juris Rn. 7 mwN).
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