Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 04.09.2019 - 2 StR 221/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,32369
BGH, 04.09.2019 - 2 StR 221/19 (https://dejure.org/2019,32369)
BGH, Entscheidung vom 04.09.2019 - 2 StR 221/19 (https://dejure.org/2019,32369)
BGH, Entscheidung vom 04. September 2019 - 2 StR 221/19 (https://dejure.org/2019,32369)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,32369) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 33 Abs. 2 BtMG
    Einziehung (Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 33 Abs. 2 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände i.R.d. Ausspruchs über die Anordnung einer Einziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 33 Abs. 2
    Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände i.R.d. Ausspruchs über die Anordnung einer Einziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.04.2019 - 2 StR 114/19

    Einziehung (Anforderungen an den Ausspruch über die Anordnung)

    Auszug aus BGH, 04.09.2019 - 2 StR 221/19
    Der Ausspruch über die Anordnung einer Einziehung hat die einzuziehenden Gegenstände so genau zu bezeichnen, dass bei allen Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht; im Fall von Betäubungsmitteln gehört dazu die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muss (st. Rspr.; vgl. etwa Senat, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 114/19, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 08.02.2023 - 3 StR 477/22

    Einziehung von Betäubungsmitteln und Konsumutensilien (Bezeichnung in der …

    Bei Betäubungsmitteln bedarf es der Angabe von Art und Menge des eingezogenen Rauschgifts (…BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2022 - 3 StR 118/22, juris Rn. 11; vom 4. September 2019 - 2 StR 221/19, juris Rn. 3;… vom 26. Januar 2017 - 5 StR 531/16, juris Rn. 3;… Patzak/ Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 33 Rn. 22;… KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 260 Rn. 43).
  • BGH, 05.03.2024 - 6 StR 61/24

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Der Senat präzisiert entsprechend § 354 Abs. 1 StPO die Entscheidungsformel hinsichtlich der eingezogenen Betäubungsmittel (vgl. zum Erfordernis der Benennung von Art und Menge BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2022 - 3 StR 118/22; vom 4. September 2019 - 2 StR 221/19;… KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 260 Rn. 43) und Betäubungsmittelutensilien, soweit diese sich den Urteilsgründen entnehmen lassen.
  • BGH, 23.10.2024 - 2 StR 186/24

    Der Begriff des Besitzes im Sinne des Betäubungsmittelrechts

    Der Ausspruch über die Anordnung einer Einziehung hat die einzuziehenden Gegenstände so genau zu bezeichnen, dass bei allen Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht; im Fall von Betäubungsmitteln gehört dazu die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muss (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 4. September 2019 - 2 StR 221/19, Rn. 3).
  • BGH, 03.07.2025 - 2 StR 60/25

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung: Unzulässigkeit des …

    Dazu gehört bei der Einziehung von Betäubungsmitteln auch die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muss (…vgl. BGH a.a.O.; Beschlüsse vom 4. September 2019 - 2 StR 221/19 und vom 26. Januar 2017 - 5 StR 531/16, jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht