Rechtsprechung
| BGH, 15.02.2022 - 2 StR 223/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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§ 46 StGB; § 29a Abs. 2 BtMG
Strafzumessung (keine Berücksichtigung des Fehlens möglicher Strafmilderungsgründe zu Lasten des Angeklagten; keine Verwertung von bereits zum Tatbestand gehörenden Umständen; Betäubungsmitteldelikte) - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung des Fehlens von Strafmilderungsgründen zu Lasten des Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29a Abs. 2
Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung des Fehlens von Strafmilderungsgründen zu Lasten des Angeklagten
Verfahrensgang
- LG Kassel, 22.01.2021 - 10 KLs 8831 Js 3876/20
- BGH, 15.02.2022 - 2 StR 223/21
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.02.2020 - 2 StR 517/19
Urteilsgründe (Berücksichtigung der Sicherstellung von Betäubungsmitteln bei der …
Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 2 StR 223/21
Damit hat die Kammer rechtsfehlerhaft das Fehlen möglicher Strafmilderungsgründe zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 05. März 2020 - 1 StR 42/20 - vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19 -, NStZ-RR 2020, 146-147; vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18 -, StV 2019, 325-326, jeweils m.w.N.).Außerdem lässt diese Formulierung besorgen, dass das Landgericht entgegen § 46 Abs. 3 StGB mit dem Gewinnstreben einen bereits zum Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gehörenden Umstand verwertet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 05. Februar 2020 - 2 StR 517/19 - a.a.O.)." Dem schließt sich der Senat an und hebt den Strafausspruch auf, da nicht auszuschließen ist, dass das Landgericht ohne die rechtsfehlerhaften Erwägungen auf eine niedrigere Strafe erkannt hätte.
- BGH, 04.02.2015 - 2 StR 266/14
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 2 StR 223/21
Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die weitere Erwägung des Landgerichts, der Angeklagte habe mit dem Handeltreiben die im Vergleich zum Besitz von Betäubungsmitteln verwerflichere Variante verwirklicht, rechtlich nicht unbedenklich ist (vgl. einerseits BGH…, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 171/19 Rn. 7; Senat, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 366/14, NStZ 2015, 344, andererseits BGH…, Beschluss vom 23. November 1999 - 5 StR 316/99, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 4;… zum Meinungsstand Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1807). - BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18
Strafzumessung bei Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 2 StR 223/21
Damit hat die Kammer rechtsfehlerhaft das Fehlen möglicher Strafmilderungsgründe zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 05. März 2020 - 1 StR 42/20 - vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19 -, NStZ-RR 2020, 146-147; vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18 -, StV 2019, 325-326, jeweils m.w.N.).
- BGH, 23.11.1999 - 5 StR 316/99
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Doppelverwertungsverbot
Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 2 StR 223/21
Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die weitere Erwägung des Landgerichts, der Angeklagte habe mit dem Handeltreiben die im Vergleich zum Besitz von Betäubungsmitteln verwerflichere Variante verwirklicht, rechtlich nicht unbedenklich ist (vgl. einerseits BGH…, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 171/19 Rn. 7; Senat, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 366/14, NStZ 2015, 344, andererseits BGH, Beschluss vom 23. November 1999 - 5 StR 316/99, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 4;… zum Meinungsstand Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1807). - BGH, 05.03.2020 - 1 StR 42/20
Einziehung (erforderliche Feststellung im Urteil)
Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 2 StR 223/21
Damit hat die Kammer rechtsfehlerhaft das Fehlen möglicher Strafmilderungsgründe zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 05. März 2020 - 1 StR 42/20 - vom 5. Februar 2020 - 2 StR 517/19 -, NStZ-RR 2020, 146-147; vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18 -, StV 2019, 325-326, jeweils m.w.N.). - BGH, 22.10.2019 - 4 StR 171/19
Bewertung der Konkurrenzverhältnisse in Tateinheit i.R.d. bewaffneten …
Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 2 StR 223/21
Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die weitere Erwägung des Landgerichts, der Angeklagte habe mit dem Handeltreiben die im Vergleich zum Besitz von Betäubungsmitteln verwerflichere Variante verwirklicht, rechtlich nicht unbedenklich ist (vgl. einerseits BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 171/19 Rn. 7; Senat, Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 366/14, NStZ 2015, 344, andererseits BGH…, Beschluss vom 23. November 1999 - 5 StR 316/99, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 4;… zum Meinungsstand Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1807).
- BGH, 07.07.2022 - 4 StR 50/22
Strafzumessung (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: …
Das Motiv, die Drogen erworben zu haben, um den eigenen Konsum zu finanzieren, kann Grund für die Milderung der Strafe sein, weil Suchtdruck oder Angst vor Entzugsfolgen das Handeln eines Täters beeinflussen können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 2 StR 223/21, Rn. 3;… Beschluss vom 5. März 2020 - 1 StR 42/20, Rn. 3;… O?lakc?o?lu in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 29a BtMG Rn. 142 mwN). - BGH, 28.06.2022 - 6 StR 232/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Grenzwert der nicht …
Damit hat es das Fehlen eines möglichen Strafmilderungsgrundes rechtsfehlerhaft zu Lasten des Angeklagten R. C. berücksichtigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2013 - 4 StR 480/13; vom 15. Februar 2022 - 2 StR 223/21). - BGH, 24.02.2025 - 2 StR 11/25
Korrektur des Schuldspruchs u. a. wegen Handeltreiben mit Betäubngsmitteln und …
Dabei weist der Senat darauf hin, dass die weitere Erwägung des Landgerichts, "[d]as Handeltreiben" stelle "die schwerste Begehungsform des § 29a Abs. 1 BtMG" dar, rechtlich nicht unbedenklich ist, zumal die Strafkammer zusätzlich strafschärfend gewertet hat, dass die Angeklagten sehr professionell vorgingen und der Absatz der Drogen sehr gut organisiert war (vgl. einerseits BGH, Urteile vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98, BGHSt 44, 361, 366 ff.;… Beschlüsse vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 171/19, Rn. 7, und vom 15. Februar 2022 - 2 StR 223/21, Rn. 5; andererseits BGH…, Beschluss vom 23. November 1999 - 5 StR 316/99, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 4; offen gelassen BGH, Beschluss vom 11. Mai 2017 - 5 StR 175/17;… vgl. zum Meinungsstand Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 7. Aufl., Rn. 1807). - BGH, 22.10.2025 - 2 StR 350/25
Strafe: 5 x etwas zur Strafzumessung vom BGH, Verfahrensdauer, Doppelverwertung, …
Soweit die Strafkammer straferhöhend zudem auf die "weitaus bessere Ausgangs- und Lebenssituation" des Angeklagten sowie das Fehlen einer "Erpressungssituation" abstellt, berücksichtigt sie zu seinen Lasten unzulässigerweise das Fehlen möglicher Strafmilderungsgründe (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2022 - 2 StR 223/21, Rn. 3 mwN).
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