Rechtsprechung
| BGH, 15.07.2005 - 2 StR 226/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung (Vermutung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 § 29a § 30 § 30a
Aufbewahren von BtM und Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2005, 555
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.05.1994 - 2 StR 203/94
Rauschgift - Betäubungsmittelgesetz - Handeltreiben - Beihilfe
Auszug aus BGH, 15.07.2005 - 2 StR 226/05
Zwar kann das Aufbewahren von Rauschgift für einen Dritten, das zur gewinnbringenden Veräußerung bestimmt ist, ein Tatbeitrag sein, der die Annahme täterschaftlichen Handeltreibens rechtfertigt (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42 m.w.N.).
- BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit …
Dies schlägt sich in einer Vielzahl von Entscheidungen nieder, in denen der Bundesgerichtshof das Vorliegen (mit-)täterschaftlichen Handeltreibens verneint und auf Beihilfe zum Handeltreiben erkannt oder hingewiesen hat (…vgl. nur BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 6, 9, 14, 21, 24, 29, 36, 39, 42, 47, 56, 57, 58, 59; BGH StV 1985, 14; BGH, Beschl. vom 15. Juli 2005 - 2 StR 226/05; BGH…, Urt. vom 3. August 2005 - 2 StR 360/04; vgl. auch Winkler NStZ 2005, 315). - BGH, 19.07.2023 - 2 StR 369/22
Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revision: Form, elektronisches Dokument, …
Da die mögliche Straflosigkeit eines Vortäters wegen Geldwäsche lediglich ein persönlicher Strafaufhebungsgrund ist, kann auch ein Beteiligter an einem Vermögensdelikt, der nach § 261 Abs. 7 StGB nicht wegen Geldwäsche strafbar ist, Mitglied einer gemischten Bande sein, die auch Geldwäsche durch ein weiteres Bandenmitglied einschließt, sofern die Tathandlungen sich auf Objekte beziehen, die aus derselben Straftat herrühren (vgl. Senat, Urteil vom 26. August 2005 - 2 StR 226/05, BGHSt 50, 224, 230;… Fischer, StGB, 69. Aufl., § 261 Rn. 63; a.A. Krack, JR 2006, 435 ff.). - BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit; …
Die Frage, ob die Beteiligung an einer Bandentat Mittäterschaft oder Beihilfe ist, beurteilt sich auch beim bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach den allgemeinen Grundsätzen über die Abgrenzung zwischen diesen Beteiligungsformen (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06, NStZ 2007, 288; Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 StR 226/05, StV 2005, 555; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 397/08).Sie war auch nicht deshalb entbehrlich, weil der Angeklagte C. für die Aufbewahrung der Drogen 700 EUR bis 1.000 EUR sowie bezahlte Taxifahrten für seine Ehefrau erhielt und damit eigensüchtig gehandelt hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. Mai 1994 - 2 StR 203/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42; Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 StR 226/05).
- BGH, 07.11.2006 - 5 StR 433/06
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (mangelnde tragfähige Tatsachengrundlage); …
Rn. 8 Sollte der neue Tatrichter abermals feststellen, dass der Angeklagte M. L. das Rauschgift umgepackt hat, so wird er zu erörtern haben, ob der Angeklagte nicht lediglich Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln geleistet hat (…vgl. nur BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 3, 9, 29, 42; BGH StV 2005, 555). - OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 1 RVs 67/10
Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe; Prüfung …
Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlußfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen, sei es auch schwerwiegenden, Verdacht begründen kann (BGH StV 2002, 235; NJW 2002, 2190, 2191; 2003, 1748, 1751 f; 2005, 300, 308; 2008, 1827 [22]; StV 2005, 555;… 5 StR 518/04 vom 2. März 2005, Rdnr. 11;… 2 StR 223/09 vom 26. August 2009, Rdnr. 4 ; vgl. auch BVerfG NJW 2003, 2444, 2445 mwN).
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