Rechtsprechung
| BGH, 13.08.2004 - 2 StR 234/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 246 StGB; § 52 StGB; § 261 StPO
Totschlag; Unterschlagung (Gewahrsam nach Tod des einzigen Gewahrsamsinhabers); Tateinheit; Zweifelssatz - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 246; ; StGB § 246 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für den Tatbestand der Unterschlagung; Bildung der Gesamtstrafe bei Tatmehrheit mit einem Tötungsdelikt; Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Vorsatzbildung bei Eigentumsdelikten; Grundsatz von in dubio pro reo in Beziehung zu Tötungsdelikten und ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 246 Abs. 1
Subsidiarität der Unterschlagung gegenüber Tötungsdelikt - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01
Subsidiarität der Unterschlagung
Auszug aus BGH, 13.08.2004 - 2 StR 234/04
Lässt sich nicht sicher feststellen, ob ein Täter bereits bei Tötung seines Opfers oder erst anschließend den Entschluss gefasst hat, sich in dessen Eigentum stehende Gegenstände zuzueignen, gebietet es der Grundsatz "in dubio pro reo", davon auszugehen, dass Tötungs- und Zueignungsdelikt durch dieselbe Handlung begangen wurden (BGHSt 47, 243 m.w.N.).Werden Tötungsdelikt und Unterschlagung durch dieselbe Handlung miteinander verknüpft, ist als "Vorschrift, die die Tat mit schwerer Strafe bedroht" im Sinne des § 246 Abs. 1 StGB auch das gegen fremdes Leben gerichtete Verbrechen anzusehen (BGHSt 47, 243, 244).
- BGH, 16.08.2017 - 4 StR 324/17
Unterschlagung (Konkurrenzen: Subsidiarität gegenüber Tötungsdelikten)
Dem schließt sich der Senat an (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 19. März 2013 - 5 StR 81/13; Beschluss vom 13. August 2004 - 2 StR 234/04). - BGH, 16.01.2018 - 2 StR 527/17
Unterschlagung (Subsidiarität gegenüber Nicht-Zueignungsdelikten: Vergewaltigung, …
Dass es sich bei den verwirklichten Tatbeständen der Vergewaltigung und der gefährlichen Körperverletzung nicht um Zueignungsdelikte handelt, steht der Subsidiarität des Unterschlagungstatbestands nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243, 244; Senat, Beschluss vom 13. August 2004 - 2 StR 234/04, juris; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 3 StR 188/14, StraFo 2014, 434). - BGH, 06.05.2020 - 2 StR 391/19
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung des Handeltreibens …
Diese gilt innerhalb derselben prozessualen Tat für alle Delikte mit höherer Strafdrohung unabhängig von ihrer Schutzrichtung (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Januar 2018 - 2 StR 527/17, NStZ-RR 2018, 118, 119; vom 26. Juni 2012 - 2 StR 137/12, NStZ 2012, 628; vom 13. August 2004 - 2 StR 234/04, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 3 StR 188/14, StraFo 2014, 434; Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 513/01, BGHSt 47, 243, 244 f.).
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