Rechtsprechung
| BGH, 18.07.2003 - 2 StR 239/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 15 StGB; § 16 StGB; § 249 StGB
Vorsatz (Tatbestandsirrtum; Absicht rechtswidriger Zueignung); Raub (Wegnahme) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Handlung in der Absicht rechtswidriger Zueignung; Ein den Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Täter hat einen Anspruch auf die Sache | Ausnahme: Geldschulden/Irrtum
Papierfundstellen
- StV 2004, 207
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61
Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung
Auszug aus BGH, 18.07.2003 - 2 StR 239/03
Rn. 3 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet sich ein Täter, der irrtümlich annimmt, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum (…vgl. BGHR StGB § 249 Zueignungsabsicht 10; BGHSt 17, 87, 91; BGH, Beschl. vom 19. Mai 1995 - 2 StR 197/95 - und vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01). - BGH, 19.10.1999 - 1 StR 528/99
Schwerer Raub; Subjektiver Tatbestand; Tatbestandsirrtum
Auszug aus BGH, 18.07.2003 - 2 StR 239/03
Rn. 3 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet sich ein Täter, der irrtümlich annimmt, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum (vgl. BGHR StGB § 249 Zueignungsabsicht 10; BGHSt 17, 87, 91; BGH, Beschl. vom 19. Mai 1995 - 2 StR 197/95 - und vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01). - BGH, 15.05.2001 - 3 StR 153/01
Vorsatz der rechtswidrigen Zueignung (Raub); Begriff der Waffe beim schweren …
Auszug aus BGH, 18.07.2003 - 2 StR 239/03
Rn. 3 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet sich ein Täter, der irrtümlich annimmt, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum (…vgl. BGHR StGB § 249 Zueignungsabsicht 10; BGHSt 17, 87, 91; BGH, Beschl. vom 19. Mai 1995 - 2 StR 197/95 - und vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01). - BGH, 19.05.1995 - 2 StR 197/95
Tatbestandsirrtum - Raub - Räuberische Erpressung - Vorsatz - Unrechtmäßige …
Auszug aus BGH, 18.07.2003 - 2 StR 239/03
Rn. 3 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet sich ein Täter, der irrtümlich annimmt, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum (…vgl. BGHR StGB § 249 Zueignungsabsicht 10; BGHSt 17, 87, 91; BGH, Beschl. vom 19. Mai 1995 - 2 StR 197/95 - und vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01).
- BGH, 23.07.2008 - 5 StR 46/08
Schwerer Raub (Absicht rechtswidriger Zueignung: Tatbestandsirrtum bezüglich …
Der Angeklagte W. hat sich entgegen der Annahme des Landgerichts nicht in einem Tatbestandsirrtum betreffend die Rechtswidrigkeit der Zueignung befunden (vgl. BGHSt 17, 87; BGH, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01; BGH StV 2004, 207). - VerfGH Bayern, 15.07.2019 - 76-VI-17
Anspruch auf rechtliches Gehör
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet sich ein Täter, der irrtümlich annimmt, sich eine weggenommene Sache zueignen zu dürfen, in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum (…BGH vom 7.6.2005 - 3 StR 161/05 - juris Rn. 3 für die Wegnahme von Geld) hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Zueignung (…vgl. BGH vom 15.5.2001 - 3 StR 153/01 - juris Rn. 5; vom 18.7.2003 - 2 StR 239/03 - juris Rn. 3;… Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 242 Rn. 31, 49 und § 16 Rn. 10, 14 ff.;… Vogel in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl. 2010, § 242 Rn. 128, 130 f.;… Bosch bzw. Sternberg-Lieben/Schuster in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 242 Rn. 45, 65 und § 16 Rn. 10 f.). - BGH, 07.06.2005 - 3 StR 161/05
Raub (Absicht rechtswidriger Zueignung; vermeintlicher Anspruch; …
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befindet sich ein Täter, der irrtümlich annimmt, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum (vgl. BGHSt 17, 87, 90 f.;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 10; BGH, Beschl. vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01 und vom 18. Juli 2003 - 2 StR 239/03).
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