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Rechtsprechung
   BGH, 22.07.2009 - 2 StR 240/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9722
BGH, 22.07.2009 - 2 StR 240/09 (https://dejure.org/2009,9722)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2009 - 2 StR 240/09 (https://dejure.org/2009,9722)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09 (https://dejure.org/2009,9722)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 5 Abs. 3 JGG; § 17 JGG
    Verhältnis von Jugendstrafe und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 63; ; JGG § 5 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Entbehrlichkeit einer Maßregel im Falle einer Straftat eines nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Heranwachsenden bei gleichzeitiger Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 354 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 21.03.2017 - 1 StR 19/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen der Waffe durch …

    Angesichts dessen ist das Tatgericht grundsätzlich gehalten, auch bei einem nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Heranwachsenden die Voraussetzungen von § 5 Abs. 3 JGG zu erörtern (siehe nur BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09, NStZ-RR 2009, 354 mwN).
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen: tatrichterliche Gesamtschau, Darstellung im …

    Erforderlich ist ein zusätzliches Bedürfnis für die Verhängung einer Jugendstrafe (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09).
  • BGH, 17.09.2013 - 1 StR 372/13

    Erörterungsmangel zum Absehen von einer Jugendstrafe bei Anordnung der …

    b) Der Senat hat geprüft, ob sich gleichwohl ohne weiteres aus dem Zusammenhang der Urteilsgründe von selbst versteht, dass eine Anwendung von § 5 Abs. 3 JGG ausscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09).

    c) Schon angesichts des Sachzusammenhangs zwischen Jugendstrafe und Unterbringung kann auch die Unterbringungsanordnung keinen Bestand haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09 und vom 27. Mai 2008 - 3 StR 131/08 mwN).

  • BGH, 30.03.2010 - 4 StR 45/10

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Dies ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09 m.w.N.; zur auch deshalb gebotenen Aufhebung der Maßregel nach § 63 StGB: BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 3 StR 131/08).
  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von …

    Die Verhängung der Jugendstrafe ist deshalb entbehrlich, da der Gefährlichkeit des Angeklagten gerade durch die Unterbringung entgegengewirkt wird (vgl. BGH, Urteil vom 03.12.2015, Az. 4 StR 387/15; Beschluss vom 22.07.2009, Az. 2 StR 240/09).
  • BGH, 04.02.2016 - 4 StR 493/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (gleichzeitige …

    Dies führt wegen des Sachzusammenhangs zwischen Jugendstrafe und Unterbringungsanordnung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13 aaO; vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09) zur Aufhebung des gesamten Rechtsfolgenausspruches.
  • BGH, 21.07.2015 - 1 StR 105/15

    Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe

    Aus den Urteilsgründen ergibt sich angesichts der Schwere der Tat aber gleichwohl ohne weiteres, dass eine Anwendung von § 5 Abs. 3 JGG ausscheidet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2009 - 2 StR 240/09; vom 17. September 2013 - 1 StR 372/13 und vom 23. Juni 2015 - 1 StR 243/15).
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