Rechtsprechung
| BGH, 15.10.2014 - 2 StR 25/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikt: Doppelte Berücksichtigung der ein Regelbeispiel bestimmenden Umstände
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 Abs 3 S 2 Nr 1 BtMG, § 46 Abs 3 StGB
Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikt: Doppelte Berücksichtigung der ein Regelbeispiel bestimmenden Umstände - IWW
§ 29a Abs. 1 Satz 1 BtMG, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 29 Abs. 3 Satz 1 BtMG, § 46 Abs. 3 StGB, § 29 Abs. 3 BtMG, § 46 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 29a Abs. 1 BtMG
- Wolters Kluwer
Doppelverwertungsverbot bei Berücksichtigung der Umstände (hier: Gewerbsmäßigkeit) zur Begründung eines besonders schweren Falls hinsichtlich Strafzumessung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Doppelverwertungsverbot bei Berücksichtigung der Umstände (hier: Gewerbsmäßigkeit) zur Begründung eines besonders schweren Falls hinsichtlich Strafzumessung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 13.11.2013 - 2 KLs 560 Js 17915/12
- BGH, 15.10.2014 - 2 StR 25/14
Papierfundstellen
- StV 2015, 635
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.04.2004 - 3 StR 113/04
Strafzumessung (Anwendung des Doppelverwertungsverbotes auf Regelbeispiele)
Auszug aus BGH, 15.10.2014 - 2 StR 25/14
Es verstößt daher gegen das Doppelverwertungsverbot gemäß § 46 Abs. 3 StGB, wenn die zur Begründung eines besonders schweren Falles nach § 29 Abs. 3 BtMG aufgeführten Umstände - wie hier die Gewerbsmäßigkeit - bei der Strafzumessung im engeren Sinne zu Lasten des Angeklagten nochmals berücksichtigt werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 1. Dezember 1992 - 4 StR 577/92, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Regelbeispiel 1; Beschluss vom 22. April 2004 - 3 StR 113/04). - BGH, 01.12.1992 - 4 StR 577/92
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 15.10.2014 - 2 StR 25/14
Es verstößt daher gegen das Doppelverwertungsverbot gemäß § 46 Abs. 3 StGB, wenn die zur Begründung eines besonders schweren Falles nach § 29 Abs. 3 BtMG aufgeführten Umstände - wie hier die Gewerbsmäßigkeit - bei der Strafzumessung im engeren Sinne zu Lasten des Angeklagten nochmals berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 1992 - 4 StR 577/92, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Regelbeispiel 1; Beschluss vom 22. April 2004 - 3 StR 113/04).
- BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17
Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen …
Er wäre nur dann gegeben gewesen, wenn die Strafkammer den Strafrahmen des § 370 Abs. 3 AO angewendet hätte; denn die ein Regelbeispiel bestimmenden, tatbestandsähnlich umschriebenen erschwerenden Umstände sind wie Tatbestandsmerkmale zu behandeln, so dass es das Doppelverwertungsverbot verletzt, wenn die zur Begründung eines besonders schweren Falles aufgeführten Umstände bei der Strafzumessung im engeren Sinne zu Lasten des Angeklagten nochmals berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 25/14, StV 2015, 635 f.;… vom 1. Dezember 1992 - 4 StR 577/92, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Regelbeispiel 1 und vom 22. April 2004 - 3 StR 113/04, NStZ-RR 2004, 262).
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