Rechtsprechung
| BGH, 29.03.2023 - 2 StR 252/21 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 32 StGB; § 33 StGB; § 267 StPO
Notwehr (Erforderlichkeit: endgültige Beseitigung der Gefahr, mehrere Verteidigungsmöglichkeiten; Irrtum); Notwehrexzess; Urteilsgründe (Tatsachen: gesetzliche Merkmale der Straftat) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verurteilung wegen Totschlag: Anforderungen an Darlegung der Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 StGB, § 33 StGB, § 212 StGB
Verurteilung wegen Totschlag: Anforderungen an Darlegung der Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung - IWW
§ 45 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 1 StPO, § 32 StGB, § 33 StGB, § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung i.R. der Notwehr; Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der fristgerecht eingelegten Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung i.R. der Notwehr; Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der fristgerecht eingelegten Revision
- datenbank.nwb.de
Verurteilung wegen Totschlag: Anforderungen an Darlegung der Erforderlichkeit einer Verteidigungshandlung
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)
StGB: Notwehr
Verfahrensgang
- LG Köln, 23.12.2020 - 111 Ks 7/20
- BGH, 29.03.2023 - 2 StR 252/21
Papierfundstellen
- StV 2024, 97 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.04.2016 - 2 StR 523/15
Notwehr (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung bei mehreren möglichen …
Auszug aus BGH, 29.03.2023 - 2 StR 252/21
Wird eine Person rechtswidrig angegriffen, ist sie grundsätzlich berechtigt, das Abwehrmittel zu wählen, welches eine endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; unter mehreren Verteidigungsmöglichkeiten ist der Angegriffene nur dann auf eine für den Angreifer weniger gefährliche Alternative zu verweisen, wenn ihm genügend Zeit zur Wahl des Mittels sowie zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (vgl. Senat, Beschluss vom 12. April 2016 ? 2 StR 523/15, NStZ 2016, 526). - BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19
Urteilsgründe (Abfassung der Urteilsgründe: Übersichtlichkeit, Klarheit, …
Auszug aus BGH, 29.03.2023 - 2 StR 252/21
a) Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass die Urteilsgründe nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO die für erwiesen erachteten Tatsachen angeben müssen, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden; die Sachverhaltsschilderung soll kurz, klar und bestimmt sein und alles Unwesentliche fortlassen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2019 ? 4 StR 37/19, NStZ 2020, 102 mwN;… zur Abfassung der Urteilsgründe vgl. auch Meyer-Goßner/Appl, Urteile in Strafsachen, 30. Aufl., z.B. Rn. 352 ff).
- BGH, 08.08.2023 - 6 StR 243/23
Beweiswürdigung, Urteilsgründe (keine umfassende Dokumentation der …
Damit ist sie der Aufgabe nicht gerecht geworden, in der Sachverhaltsdarstellung die für erwiesen erachteten Tatsachen, in denen die gesetzlichen Merkmale der Straftat gefunden werden, kurz, klar und bestimmt anzugeben und alles Unwesentliche fortlassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2019 - 4 StR 37/19, NStZ 2020, 102; vom 29. März 2023 - 2 StR 252/21). - BGH, 30.05.2023 - 6 StR 212/23
Urteilsgründe (Tatsachen, gesetzliche Merkmale der Straftat; kurz, klar, …
Die Sachverhaltsdarstellung soll kurz, klar und bestimmt sein und alles Unwesentliche fortlassen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2023 - 2 StR 252/21).
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