Rechtsprechung
| BGH, 07.10.2009 - 2 StR 283/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 EMRK; § 46 StGB
Strafzumessung (unzulässige Strafschärfung bei bestreitendem jugendlichen Angeklagten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Zulässige Erwägungen zu Lasten des Angeklagten bei Bestreiten jeglicher strafrechtlich relevanter Handlung zum Nachteil des Opfers durch diesen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Zulässige Erwägungen zu Lasten des Angeklagten bei Bestreiten jeglicher strafrechtlich relevanter Handlung zum Nachteil des Opfers durch diesen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 367
- NStZ-RR 2010, 88
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.02.2003 - 4 StR 8/03
Tötungsvorsatz (individuelle Prüfung; gefährliche Handlungen); Rücktritt vom …
Auszug aus BGH, 07.10.2009 - 2 StR 283/09
Auch dem jugendlichen Angeklagten steht das Recht zu, sich effektiv gegen den Schuldvorwurf zu verteidigen, ohne befürchten zu müssen, dass ihm daraus Nachteile erwachsen (BGH StraFo 2003, 206, 207; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1997 - 5 StR 468/97). - BGH, 04.12.1997 - 5 StR 468/97
Beurteilung einer Tat nach Erwachsenenstrafrecht - Straferschwerende …
Auszug aus BGH, 07.10.2009 - 2 StR 283/09
Auch dem jugendlichen Angeklagten steht das Recht zu, sich effektiv gegen den Schuldvorwurf zu verteidigen, ohne befürchten zu müssen, dass ihm daraus Nachteile erwachsen (BGH StraFo 2003, 206, 207; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1997 - 5 StR 468/97).
- BGH, 27.01.2021 - 1 StR 396/20
Strafzumessung (rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung der …
Hinzu kommt, dass der Angeklagte vorliegend die Tatbegehung im Rahmen zulässigen Verteidigungsverhaltens im Wesentlichen bestritten hat, so dass ihm hieraus kein Nachteil erwachsen darf (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 2 StR 283/09 mwN). - BGH, 11.03.2025 - 4 StR 307/24
Verwerfung einer Revision als unbegründet
Rn. 1 Es kann dahinstehen, ob das Landgericht im Rahmen des Strafausspruchs das Recht - auch des heranwachsenden Angeklagten - verkannt hat, sich effektiv gegen den Schuldvorwurf zu verteidigen, ohne befürchten zu müssen, dass ihm daraus Nachteile erwachsen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 2 StR 283/09 Rn. 2). - OLG München, 07.10.2011 - 4St RR 128/11
Strafzumessung: Strafschärfende Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens …
Dazu gehört Uneinsichtigkeit ebenso wie das substantiierte Bestreiten des eigenen Tatbeitrags (BGH Beschluss vom 7. Oktober 2009 - Aktenzeichen: 2 StR 283/09 - Rdn. 2 - zit. nach juris).
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