Rechtsprechung
| BGH, 28.02.2001 - 2 StR 29/01 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 69 StGB; § 69a StGB
Entziehung der Fahrerlaubnis und Anordnung einer Sperrfrist - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 69 Abs. 1; ; StGB § 69; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1
- IWW
- Wolters Kluwer
Betäubungsmittel - Gesamtfreiheitsstrafe - Fahrerlaubnisentzug - Sperrfrist - Maßregelanordnung - Führen eines Kraftfahrzeuges
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 69 Abs. 1
Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs bei Tatausführung ohne Benutzung eines Kfz - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 477
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.11.1997 - 4 StR 536/97
Gesamtfreiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen - Anordnung …
Auszug aus BGH, 28.02.2001 - 2 StR 29/01
Soweit der Tatrichter zur Begründung der Maßregelanordnung darauf hinweist, daß die nicht abgeurteilten Taten der Kontaktaufnahme zu dem auch später eingesetzten Kurier G. dienten, wird dadurch noch nicht der notwendige funktionale Zusammenhang im Sinne des § 69 StGB (vgl. hierzu auch BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 8) aufgezeigt, zumal da die Kontaktaufnahme mehrere Wochen vor der verfahrensgegenständlichen Tat erfolgt war. - BGH, 03.01.1995 - 4 StR 723/94
Vergewaltigung - Nötigung - Sexueller Mißbrauch - Strafzumessung - Entziehung der …
Auszug aus BGH, 28.02.2001 - 2 StR 29/01
Wesentlich ist vielmehr, daß das Führen des Kraftfahrzeuges dem Täter für die Vorbereitung oder Durchführung der Straftat oder anschließend für ihre Ausnutzung oder Verdeckung dienlich sein soll (vgl. BGHSt 22, 328, 329; vgl. auch BGH NStZ 1995, 229). - BGH, 05.02.1969 - 2 StR 546/68
Begehungsweise im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges - Notzucht …
Auszug aus BGH, 28.02.2001 - 2 StR 29/01
Wesentlich ist vielmehr, daß das Führen des Kraftfahrzeuges dem Täter für die Vorbereitung oder Durchführung der Straftat oder anschließend für ihre Ausnutzung oder Verdeckung dienlich sein soll (vgl. BGHSt 22, 328, 329; vgl. auch BGH NStZ 1995, 229).
- OLG Köln, 16.05.2008 - 81 Ss 17/08
Strafrecht - Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Das Führen des Kraftfahrzeugs muss dem Täter nur für die Vorbereitung oder Durchführung der Straftat oder anschließend für ihre Ausnutzung oder Verdeckung dienlich sein (BGH NStZ 2001, 477; BGH GSSt NJW 2005, 1957, 1958 m.w.N.).
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