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Rechtsprechung
   BGH, 29.12.2014 - 2 StR 29/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,45237
BGH, 29.12.2014 - 2 StR 29/14 (https://dejure.org/2014,45237)
BGH, Entscheidung vom 29.12.2014 - 2 StR 29/14 (https://dejure.org/2014,45237)
BGH, Entscheidung vom 29. Dezember 2014 - 2 StR 29/14 (https://dejure.org/2014,45237)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 266 Abs. 1 StGB; § 27 Abs. 1 StGB; § 243 Abs. 5 Satz 2 StPO; § 136 Abs. 2 StPO
    Beihilfe zur Untreue (Vorsatz bezüglich der Haupttat: Nachteil, Verschleifungsverbot); Vernehmung des Angeklagten (Verlesung einer schriftlichen Erklärung des Angeklagten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafverfahren wegen Untreue: Feststellung eines Gehilfenvorsatzes hinsichtlich der Verursachung eines Nachteils; Form der Sacheinlassung des Angeklagten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 5 S 2 StPO, § 261 StPO, § 27 StGB, § 266 Abs 1 StGB
    Strafverfahren wegen Untreue: Feststellung eines Gehilfenvorsatzes hinsichtlich der Verursachung eines Nachteils; Form der Sacheinlassung des Angeklagten

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 266 Abs. 1 StGB, §§ 266, 27 StGB, § 243 Abs. 5 Satz 2 StPO, § 136 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erstreckung des Gehilfenvorsatzes auf die Verursachung eines Nachteils bei der Untreue

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1
    Erstreckung des Gehilfenvorsatzes auf die Verursachung eines Nachteils bei der Untreue

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Darf der Angeklagte seine Einlassung verlesen? - Ja

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zurückweisung einer vorgeschriebenen Sacheinlassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 418
  • NStZ-RR 2015, 81
  • StV 2015, 277
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 29.12.2014 - 2 StR 29/14
    Dabei handelt es sich um ein selbständiges Tatbestandsmerkmal, das die Strafgerichte nicht mit der Pflichtwidrigkeit des Handelns "verschleifen" dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, 105, 491/09, BVerfGE 126, 170, 211).
  • BGH, 21.12.2022 - KRB 54/22

    Kartellbußgeldsache: Sachlich-rechtlicher Erörterungsmangel bei der Würdigung …

    Dennoch ist die Verlesung einer schriftlichen Erklärung des Betroffenen durch einen Vertreter, die dem gesetzlichen Leitbild widerstreitet, per se zulässig (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2003 - 3 StR 17/03, NStZ 2004, 163 [juris Rn. 4];… vom 30. Oktober 2007 - 3 StR 410/07, NStZ 2008, 476 [juris Rn. 6]; vom 29. Dezember 2014 - 2 StR 29/14, NStZ 2015, 418 Rn. 12).
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Dies bedeutet für die Beihilfe zur Untreue, dass sich der Vorsatz des Gehilfen auf sämtliche Merkmale des Untreuetatbestands beziehen, also neben der Pflichtwidrigkeit des Handelns des Haupttäters auch die Verursachung eines Nachteils im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB umfassen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 29.12.2014 - 2 StR 29/14 = NStZ-RR 2015, 81, 82).
  • LAG Hamm, 28.01.2025 - 17 SLa 369/24
    Bei § 266 bedeutet das, dass die Beihilfe zur Untreue voraussetzt, dass auch die Verursachung eines Nachteils für den Geschädigten vom Gehilfenvorsatz umfasst sein muss (BGH 29. Dezember 2014 - 2 StR 29/14 - Rn. 8;… BeckOK StGB/Kudlich, 61. Ed. 1.5.2024, StGB § 27 Rn. 19.1).
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