Rechtsprechung
| BGH, 22.07.1992 - 2 StR 293/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erfordernis der rechtsfehlerfreien Feststellung der Umstände, auf die eine Verneinung der günstigen Sozialprognose bei der Strafaussetzung zur Bewährung gestützt werden soll
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56 Abs. 1, Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.08.1986 - 3 StR 265/86
Vorliegen der Voraussetzunge der Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen …
Auszug aus BGH, 22.07.1992 - 2 StR 293/92
Zudem hat das Landgericht hier die gebotene Gesamtwürdigung nicht vorgenommen (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2). - BGH, 06.05.1992 - 3 StR 149/92
Antrag eines Nebenklägers auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zur Hinzuziehung …
Auszug aus BGH, 22.07.1992 - 2 StR 293/92
Der Angeklagte hat insoweit weder eine Art Darlegungslast (vgl. BGH, Beschl. vom 6. Mai 1992 - 3 StR 149/92) noch tritt insoweit der Zweifelssatz außer Kraft. - BGH, 25.02.1988 - 4 StR 25/88
Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung
Auszug aus BGH, 22.07.1992 - 2 StR 293/92
Zudem hat das Landgericht hier die gebotene Gesamtwürdigung nicht vorgenommen (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 1, 2). - BGH, 28.02.1990 - 3 StR 28/90
Zweifel über die Annahme einer günstigen Sozialprognose - Abhängigkeit der …
Auszug aus BGH, 22.07.1992 - 2 StR 293/92
Ungeachtet dessen, daß eine Strafaussetzung nicht gewährt werden kann, wenn die Erwartung auf ein künftiges straffreies Leben des Angeklagten nicht besteht (BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 13), müssen die Umstände, auf die eine Verneinung der günstigen Sozialprognose gestützt werden soll, rechtsfehlerfrei festgestellt werden. - BGH, 16.04.1991 - 5 StR 124/91
Faktoren für die Erstellung einer günstigen Sozialprognose bezüglich der …
Auszug aus BGH, 22.07.1992 - 2 StR 293/92
Im übrigen könnte eine Berufung des Landgerichts auf den vom Angeklagten in der Hauptverhandlung gewonnenen Eindruck die Verneinung einer günstigen Sozialprognose nur rechtfertigen, wenn in den Urteilsgründen näher dargelegt worden wäre, worauf dieser Eindruck beruht (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 18, § 46 Abs. 1 Begründung 17).
- OLG Stuttgart, 04.05.2015 - 4 Ss 166/15
Strafbare Nachstellung: Handlungseinheit bei nach Eintritt des tatbestandlichen …
Rn. 31 Der Tatrichter muss die Umstände, aufgrund derer er die Kriminalprognose als ungünstig bewertet, rechtsfehlerfrei feststellen (BGH, Beschluss vom 22. Juli 1992 - 2 StR 293/92, juris Rn. 4). - BGH, 25.09.2019 - 4 StR 408/19
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Schwachsinn: Intelligenzminderung …
Als prognoseungünstig herangezogene tatsächliche Umstände aus dem Vorleben des Täters müssen dabei rechtsfehlerfrei festgestellt und belegt sein (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 1992 - 2 StR 293/92, BGHR § 56 Abs. 1 Sozialprognose 24). - BGH, 03.12.2020 - 4 StR 175/20
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Schwachsinn: …
Als prognoseungünstig herangezogene tatsächliche Umstände aus dem Vorleben des Täters müssen dabei rechtsfehlerfrei festgestellt und belegt sein (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - 4 StR 408/19, NStZ-RR 2020, 36, 37; Beschluss vom 22. Juli 1992 - 2 StR 293/92, BGHR § 56 I Sozialprognose 24).
- BGH, 28.01.2020 - 4 StR 632/19
Strafaussetzung zur Bewährung (Gefährlichkeitsprognose, Sozialprognose); …
Als prognoseungünstig herangezogene tatsächliche Umstände aus dem Vorleben des Täters müssen dabei rechtsfehlerfrei festgestellt und belegt sein (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - 4 StR 408/19, NStZ-RR 2020, 36, 37; Beschluss vom 22. Juli 1992 - 2 StR 293/92, BGHR § 56 Abs. 1 Sozialprognose 24). - BGH, 26.02.2020 - 4 StR 9/20
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines Hangs: Feststellung …
Dies ist rechtsfehlerhaft, denn ein bestimmter tatsächlicher Umstand kann nur dann als prognoseungünstiger Gesichtspunkt herangezogen werden, wenn sein Vorliegen rechtsfehlerfrei festgestellt und belegt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2019 - 4 StR 408/19, NStZ-RR 2020, 36, 37 (zu § 63 StGB); Beschluss vom 22. Juli 1992 - 2 StR 293/92, BGHR § 56 Abs. 1 Sozialprognose 24 mwN). - BGH, 20.11.1992 - 2 StR 392/92
Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens durch einen Tatrichter - …
Das Landgericht durfte insbesondere auch die Frage, ob für den Angeklagten, der sich seit Oktober 1991 in Untersuchungshaft befindet, eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann, nicht offen lassen (vgl. BOHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung unzureichende 1, 2; BGH StV 92, 156; BGH, Beschluß vom 22. Juli 1992 - 2 StR 293/92).
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