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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.2003 - 2 StR 300/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5402
BGH, 15.10.2003 - 2 StR 300/03 (https://dejure.org/2003,5402)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2003 - 2 StR 300/03 (https://dejure.org/2003,5402)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 300/03 (https://dejure.org/2003,5402)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 25 StGB; § 27 StGB; § 28 StGB; § 15 StGB
    Mord (Heimtücke); Abgrenzung von Mittäterschaft und Anstiftung; Vorsatz des Anstifters bei tatbezogenen Mordmerkmalen

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 40
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96

    einsamer Parkplatz - §§ 211, 25 Abs. 2, 27 StGB, Abgrenzung, 'Gesamtumstände', in …

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 2 StR 300/03
    Rn. 8 Im Rahmen der erforderlichen Gesamtbewertung durfte das Landgericht bei der rechtlichen Einordnung der Tatbeiträge der Angeklagten S. nicht ausschließlich auf die Ausführung der eigentlichen Tötungshandlung und den Handlungsantrieb in dieser konkreten Situation abstellen (vgl. BGH NStZ 1996, 434, 435).

    Rn. 13 Der Tatrichter hat rechtsfehlerhaft nicht erörtert, ob die Angeklagte S. die Möglichkeit einer heimtückischen Tatbegehung durch K. vorhergesehen und billigend in Kauf genommen hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2003 - 2 StR 68/03; BGH NStZ 1996, 434, 435).

  • BGH, 16.07.2003 - 2 StR 68/03

    Beweisantrag (Prozessverschleppung; Verfolgung prozessfremder Ziele: Benennung …

    Auszug aus BGH, 15.10.2003 - 2 StR 300/03
    Rn. 7 Der Tatrichter hat zwar die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme erörtert (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 16. Juli 2003 - 2 StR 68/03).

    Rn. 13 Der Tatrichter hat rechtsfehlerhaft nicht erörtert, ob die Angeklagte S. die Möglichkeit einer heimtückischen Tatbegehung durch K. vorhergesehen und billigend in Kauf genommen hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2003 - 2 StR 68/03; BGH NStZ 1996, 434, 435).

  • LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16

    Raser erstmals wegen Mordes verurteilt

    Voraussetzung für die Zurechnung fremden Handelns als eigenes mittäterschaftliches Tun ist ein zumindest konkludentes Einvernehmen der Mittäter (…BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 10, 40; NStZ 2003, 253, 254; NStZ-RR 2004, 40, 41).
  • BGH, 29.11.2007 - 4 StR 425/07

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Tatherrschaft; Mittäterschaft und …

    Bedeutsame Anhaltspunkte dafür können der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu sein, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGH StV 1983, 501; NStZ-RR 2002, 74, 75; 2004, 40, 41).

    Damit hatte er Tatherrschaft (vgl. BGHSt 28, 346, 349; BGH NStZ-RR 2004, 40, 41).

  • BGH, 02.07.2008 - 1 StR 174/08

    Schwere räuberische Erpressung (Anstiftung, Beihilfe und Mittäterschaft bei …

    Das gilt vor allem für Fälle, in denen ein "Hintermann" die Planung einer Tat (mit-)beherrscht, diese aber anschließend aus den Händen gibt und dabei das genaue Vorgehen bei der Tatausführung und den hierfür geeigneten Zeitpunkt dem Ermessen seines Mittäters überlässt (vgl. BGH NStZ 2003, 253, 254; NStZ-RR 2004, 40, 41;… ferner Fischer, StGB 55. Aufl. § 25 Rdn. 12a).
  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 82/11

    Tötung von neugeborenen Tigern im Magdeburger Zoo

    Bedeutsame Anhaltspunkte ergeben sich aus dem Grad des eigenen Interesses am Erfolg, dem Umfang der Tatbeteiligung und der Tatherrschaft oder dem bloßen Willen hierzu (BGH NStZ 1988, 507; 2003, 253, 254; 2006, 44, 45; NStZ-RR 1998, 136; 2004, 40, 41; Urteil vom 10. November 2004, 5 StR 403/04; Urteil vom 29. Januar 2009, 3 StR 567/08).
  • BGH, 10.04.2018 - 4 StR 538/17

    Diebstahl (Zueignungswille bei Wegnahme eines Behältnisses); Täterschaft …

    Der Anstiftervorsatz muss die fremde Haupttat nicht in allen Einzelheiten, sondern nur in ihren Hauptmerkmalen erfassen (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 300/03).
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