Rechtsprechung
| BGH, 04.09.2002 - 2 StR 307/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 261 StPO
Beweiswürdigung (Glaubhaftigkeitsbeurteilung; Abweichungen bei den Aussagen zum Kerngeschehen: Lücken bzw. Widersprüche; beschränkte Relevanz von Verdrängungsphänomenen als Erklärung für fehlende Aussagekonstanz; ungenügende Darlegung des Sachverständigengutachtens) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Vergewaltigung - Beweiswürdigung - Sachrüge - Glaubhaftigkeit des Zeugen - Erinnerungslücken
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Glaubhaftigkeit einer Aussage bei Widersprüchen und erwiesenen Unwahrheiten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 04.09.2002 - 2 StR 307/02
- BGH, 23.10.2002 - 2 StR 307/02
Papierfundstellen
- NStZ 2003, 276
- NStZ-RR 2003, 16
- StV 2003, 656
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 04.03.2026 - 6 StR 189/25
Fehlen von objektiven Beweisen für eine erzwungene Prostitutionsausübung neben …
Diese das Tatgericht nicht bindende Wahrscheinlichkeitsaussage ist von ihm als Beweiszeichen nach den Grundsätzen freier gerichtlicher Beweiswürdigung in die allein ihm überantwortete Bewertung einzustellen, ob es sich um eine glaubhafte Aussage handelt oder nicht (vgl. BGH…, Urteil vom 12. November 2003 - 2 StR 354/03, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 29; Beschlüsse vom 4. September 2002 - 2 StR 307/02, NStZ-RR 2003, 16, 17;… vom 3. Mai 2019 - 3 StR 462/18, Rn. 6; vom 18. November 2020 - 2 StR 152/20, StV 2021, 288, 290;… Fischer, aaO, S. 222; Trück, NStZ 2010, 586, 587).Diese das Tatgericht nicht bindende Wahrscheinlichkeitsaussage ist von ihm als Beweiszeichen nach den Grundsätzen freier gerichtlicher Beweiswürdigung in die allein ihm überantwortete Bewertung einzustellen, ob es sich um eine glaubhafte Aussage handelt oder nicht (vgl. BGH…, Urteil vom 12. November 2003 - 2 StR 354/03, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 29; Beschlüsse vom 4. September 2002 - 2 StR 307/02, NStZ-RR 2003, 16, 17;… vom 3. Mai 2019 - 3 StR 462/18, Rn. 6; vom 18. November 2020 - 2 StR 152/20, StV 2021, 288, 290;… Fischer, aaO, S. 222; Trück, NStZ 2010, 586, 587).
- BGH, 03.05.2019 - 3 StR 462/18
Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit …
Die Aussageanalyse, die unter anderem das Vorliegen sogenannter Realkennzeichen untersucht, ist aber Bestandteil eines wissenschaftlich fundierten Glaubhaftigkeitsgutachtens (BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 170 ff.; Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1 StR 582/99, NStZ 2001, 45, 46), den das Gericht aus Gründen der Aufklärungspflicht zur Kenntnis zu nehmen und dessen Inhalt es im Urteil darzulegen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2002 - 2 StR 307/02, BGHR StPO § 261 Beweiskraft 4).Der Tatrichter ist an die sachverständige Bewertung, die im Übrigen die Beweiswürdigung nicht zu ersetzen vermag (BGH, Beschluss vom 4. September 2009 - 2 StR 307/02, aaO), zwar nicht gebunden; er kann sich aber dem Ergebnis der Begutachtung - wie in anderen Fällen auch - nach eigener Beurteilung anschließen.
- LG Kempten, 23.10.2025 - 6 NBs 120 Js 13067/24
Sexueller Missbrauch, Aussagepsychologie, Beweiswürdigung, Schweigen des …
Rn. 138 Zunächst gibt die im vorliegenden Verfahren durchweg zu beobachtende Fokussierung auf die Frage der aussagepsychologischen Begutachtung Veranlassung zu der Klarstellung, dass auch eine den Grundsatzanforderungen genügende Erstattung des Gutachtens die Beweiswürdigung durch den Tatrichter nicht entbehrlich macht (BGH, Beschluss v. 04.09.2002 - 2 StR 307/02, NStZ 2003, 276 (278), Rz. 11; BGH, Beschluss v. 18.11.2020 - 2 StR 152/20, NStZ-RR 2021, 114 (116)). - BGH, 03.12.2002 - 4 StR 461/02
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage - besondere Glaubwürdigkeitsprüfung; …
Ebenso wenig durfte das Landgericht bei der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Aussage der Zeugin B. die Widersprüche ohne nähere Substantiierung "durch ein nicht untypisches verringertes Erinnerungsvermögen infolge von Furcht und Schrecken" (UA 22) bzw. - konkret im Zusammenhang mit dem Treppensturz am 13. Januar 2002 - mit dem "vergangenen Zeitraum und (der) Vielzahl der Ereignisse" (UA 25) erklären; vielmehr hätte es insoweit der Darlegung tragfähiger Anhaltspunkte bedurft, die eine bewußte falsche Darstellung durch die Zeugin ausschließen (vgl. BGH, Beschluß vom 4. September 2002 - 2 StR 307/02). - OLG Hamm, 14.06.2007 - 4 Ws 149/07 Diese ersetzen aber nicht die eigenständige richterliche Würdigung des Zeugen und seiner Aussage, sondern unterstützen dabei nur ( BGH, NStZ 2003, 276, 278).
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| BGH, 23.10.2002 - 2 StR 307/02 (1) |
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Klarstellung des Tenors - openjur.de
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Klarstellung des Tenors eines Revisionsurteils
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Verfahrensgang
- BGH, 04.09.2002 - 2 StR 307/02
- BGH, 23.10.2002 - 2 StR 307/02 (1)
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