Rechtsprechung
| BGH, 25.02.2016 - 2 StR 31/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 55 StGB
Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich wegen bereits vollstreckter Verurteilungen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Revision in Strafsachen: Berücksichtigung des Härteausgleichs bei Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe; Entscheidung über den Härteausgleich im Beschlussverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 55 StGB, § 354 Abs 1b StPO, § 460 StPO, § 462 StPO
Revision in Strafsachen: Berücksichtigung des Härteausgleichs bei Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe; Entscheidung über den Härteausgleich im Beschlussverfahren - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 354 Abs. 1b StPO, § 460, § 462 StPO
- Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Strafausspruchs; Erforderlichkeit einer Entscheidung über einen Härteausgleich
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 53 Abs. 2 S. 2
Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Strafausspruchs; Erforderlichkeit einer Entscheidung über einen Härteausgleich - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bereits vollstreckte Vorverurteilungen - und der Härteausgleich bei der Gesamtstrafenbildung
Verfahrensgang
- LG Bonn, 29.10.2015 - 21 KLs 20/15
- BGH, 25.02.2016 - 2 StR 31/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 251
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.09.2014 - 2 StR 325/14
Vollstreckungsstand der gesamtstrafenfähigen Geldstrafen i.R.d. Verurteilung …
Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 2 StR 31/16
Waren die Strafen dagegen bereits vollstreckt, so wäre vom Tatgericht die Frage eines etwaigen Härteausgleichs zu erörtern gewesen, insbesondere wenn die Geldstrafen als Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt wurden (vgl. Senat, Beschluss vom 17. September 2014 - 2 StR 325/14; Beschluss vom 11. Februar 2016 - 2 StR 397/15).Die neu zu treffende Entscheidung über den Strafausspruch kann - entgegen dem Antrag des Generalbundesanwalts - nicht gemäß § 354 Abs. 1b StPO dem Beschlussverfahren gemäß § 460, § 462 StPO überlassen werden, weil die möglicherweise erforderliche Entscheidung über einen Härteausgleich nicht in den Regelungsbereich dieser Vorschriften fällt; sie ist dem Urteil des Tatgerichts nach Durchführung einer Hauptverhandlung vorbehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 3 StR 337/13; Beschluss vom 17. September 2014 - 2 StR 325/14).
- BGH, 27.05.2009 - 5 StR 187/09
Diebstahl (Wegnahme mehrerer Sachen in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen …
Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 2 StR 31/16
Der Härteausgleich ist - gegebenenfalls - in die Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe einzustellen und nicht bei der Festsetzung der Einzelfreiheitsstrafen zu würdigen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 102, 103; Beschluss vom 27. Mai 2009 - 5 StR 187/09;… Bußmann in Matt/Renzikowski, StGB 2013, § 55 Rn. 28;… SSW/Eschelbach, StGB, 2. Aufl., § 55 Rn. 20;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 55 Rn. 22a;… LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 32), weshalb die Einzelstrafen bestehen bleiben können (im Einzelfall anders BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 4 StR 423/15). - BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82
Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …
Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 2 StR 31/16
Der Härteausgleich ist - gegebenenfalls - in die Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe einzustellen und nicht bei der Festsetzung der Einzelfreiheitsstrafen zu würdigen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 102, 103; Beschluss vom 27. Mai 2009 - 5 StR 187/09;… Bußmann in Matt/Renzikowski, StGB 2013, § 55 Rn. 28;… SSW/Eschelbach, StGB, 2. Aufl., § 55 Rn. 20;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 55 Rn. 22a;… LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 32), weshalb die Einzelstrafen bestehen bleiben können (im Einzelfall anders BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 4 StR 423/15).
- BGH, 02.12.2015 - 4 StR 423/15
Strafzumessung (Darstellung im Urteil: erforderliche Angaben zu eventuell noch …
Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 2 StR 31/16
Der Härteausgleich ist - gegebenenfalls - in die Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe einzustellen und nicht bei der Festsetzung der Einzelfreiheitsstrafen zu würdigen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 102, 103; Beschluss vom 27. Mai 2009 - 5 StR 187/09;… Bußmann in Matt/Renzikowski, StGB 2013, § 55 Rn. 28;… SSW/Eschelbach, StGB, 2. Aufl., § 55 Rn. 20;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 55 Rn. 22a;… LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 32), weshalb die Einzelstrafen bestehen bleiben können (im Einzelfall anders BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2015 - 4 StR 423/15). - BGH, 08.07.2015 - 2 StR 139/15
Nichtanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 2 StR 31/16
Nach Aufhebung dieses Urteils im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen durch Urteil des Senats vom 8. Juli 2015 - 2 StR 139/15 - hat das Landgericht den Angeklagten nunmehr zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. - BGH, 07.01.2014 - 3 StR 337/13
Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (fehlende Erörterungen zum Vollstreckungsstand …
Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 2 StR 31/16
Die neu zu treffende Entscheidung über den Strafausspruch kann - entgegen dem Antrag des Generalbundesanwalts - nicht gemäß § 354 Abs. 1b StPO dem Beschlussverfahren gemäß § 460, § 462 StPO überlassen werden, weil die möglicherweise erforderliche Entscheidung über einen Härteausgleich nicht in den Regelungsbereich dieser Vorschriften fällt; sie ist dem Urteil des Tatgerichts nach Durchführung einer Hauptverhandlung vorbehalten (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 3 StR 337/13; Beschluss vom 17. September 2014 - 2 StR 325/14). - BGH, 11.02.2016 - 2 StR 397/15
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung
Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 2 StR 31/16
Waren die Strafen dagegen bereits vollstreckt, so wäre vom Tatgericht die Frage eines etwaigen Härteausgleichs zu erörtern gewesen, insbesondere wenn die Geldstrafen als Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt wurden (vgl. Senat, Beschluss vom 17. September 2014 - 2 StR 325/14; Beschluss vom 11. Februar 2016 - 2 StR 397/15).
- BGH, 01.07.2020 - 2 StR 514/19
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Härteausgleich); eigene Entscheidung in …
aa) Das Tatgericht hat einen Härteausgleich zu erörtern und gegebenenfalls im Rahmen des für die Strafzumessung geltenden tatrichterlichen Ermessens vorzunehmen, wenn die Einbeziehung einer grundsätzlich nach § 55 Abs. 1 StGB gesamtstrafenfähigen Strafe nicht mehr möglich ist, weil diese schon vollständig vollstreckt wurde; dies gilt insbesondere im Fall der Vollstreckung einer Geldstrafe als Ersatzfreiheitsstrafe (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 17. September 2014 - 2 StR 325/14, juris Rn. 2 f.;… vom 11. Februar 2016 - 2 StR 397/15, juris Rn. 5; vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251).cc) Der Härteausgleich ist in die Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe einzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251; BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 102, 103;… LK/Rissing-van Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 32;… SSW-StGB/Eschelbach, 4. Aufl., § 55 Rn. 20).
- LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18
Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen
Rn. 1291 Im Hinblick auf den Angeklagten H war ferner zudem auf Ebene der Gesamtstrafenbildung (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019 - 3 StR 279/19 -, juris; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251; Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82) ein Härteausgleich durchzuführen. - OLG Hamm, 02.03.2017 - 1 RVs 6/17
Strafzumessung; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Härteausgleich
Die erneut erforderliche Entscheidung über den Strafausspruch kann nicht gemäß § 354 Abs. 1 b StPO dem Beschlussverfahren gemäß der §§ 460, 462 StPO überlassen werden, da die etwaige Entscheidung über einen Härteausglich vom Anwendungsbereich dieser Vorschrift nicht erfasst ist (BGH, Beschluss vom 25.02.2016 - 2 StR 31/16 -, juris).Rn. 14 Das Unterlassen einer Gesamtstrafenbildung führt auch im Fall des hier vorliegenden unklaren Vollstreckungsstands lediglich zur Aufhebung der gebildeten Gesamtstrafe und nicht des Rechtsfolgenausspruchs insgesamt (BGH, Beschluss vom 25.02.2016 - 2 StR 31/16 -, juris).
- LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19
Vergewaltigung; vorsätzliche Körperverletzung; Beleidigung; Freiheitsberaubung; …
Ist - wie hier - auch ohne die erledigte frühere Strafe eine Gesamtstrafe zu bilden, ist der Härteausgleich in der Regel bei der Gesamtstrafe vorzunehmen, weil sich hier jedenfalls die durch eine Vollstreckung der früheren Strafe erlittene Härte auswirkt (vgl. BGH, Beschl. v. 25.02.2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251, juris Rn. 4;… LK-StGB/Rissing-van Saan/Scholze, a.a.O., Rn. 32 m.w.Nachw.). - BGH, 28.04.2020 - 2 StR 134/19
Tatmehrheit (Verhängung einer Gesamtstrafe: Unterlassene Prüfung eines …
Waren die Strafen dagegen bereits vollstreckt, so wäre vom Tatgericht die Frage eines Härteausgleichs jedenfalls dann zu erörtern gewesen, wenn die Geldstrafen als Ersatzfreiheitsstrafen vollstreckt wurden (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251 mwN).Die Frage bedarf daher neuer Verhandlung und Entscheidung (vgl. auch Senat, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, aaO).
- BGH, 02.11.2022 - 3 StR 267/22
Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (revisionsrechtliche Überprüfung: …
Die neu zu treffende Entscheidung über den Strafausspruch kann nicht gemäß § 354 Abs. 1b StPO dem Beschlussverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO überlassen werden, weil die möglicherweise erforderliche Entscheidung über einen Härteausgleich nicht in den Regelungsbereich dieser Vorschriften fällt; sie ist dem Urteil des Tatgerichts nach Durchführung einer Hauptverhandlung vorbehalten (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 3 StR 630/19, StV 2021, 293 Rn. 2;… vom 24. Januar 2017 - 5 StR 601/16, juris Rn. 4; vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251). - BGH, 23.07.2019 - 3 StR 279/19
Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes
Er bemerkt ergänzend, dass ein Härteausgleich, sofern dafür überhaupt Anlass besteht (vgl. BGH…, Urteil vom 5. November 2013 - 1 StR 387/13, juris Rn. 10 ff. mwN), regelmäßig nicht bei der Festsetzung der Einzelfreiheitsstrafen, sondern bei der Bemessung der Gesamtstrafe vorzunehmen ist (s. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251; Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 75/82, BGHSt 31, 102, 104). - BGH, 09.10.2017 - 2 StR 31/17
Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Voraussetzung der …
Dabei ist der Härteausgleich grundsätzlich nicht bei der Festsetzung der Einzelstrafen, sondern bei der Bemessung der Gesamtstrafe einzustellen (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, juris Rn. 4 mwN). - BGH, 22.02.2017 - 2 StR 439/16
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Ausgleich gescheiterter …
Sie ist der Entscheidung des Tatgerichts nach Durchführung einer Hauptverhandlung vorbehalten (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251). - LG Köln, 30.06.2023 - 101 KLs 5/23 Rn. 607 Der Härteausgleich ist dabei in die Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafen einzustellen, nicht dagegen bei der Festsetzung der Einzelstrafen zu würdigen (BGH, Beschluss vom 25.02.2016, 2 StR 31/16).
- BGH, 22.09.2016 - 2 StR 278/16
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Entscheidung über einen Härteausgleich)
- BGH, 14.03.2023 - 2 StR 148/22
Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer Verurteilung)
- OLG Brandenburg, 20.01.2021 - 1 AR 27/20
Voraussetzungen der Übertragung der Vollstreckung einer in Deutschland verhängten …
- OLG Hamm, 02.08.2017 - 1 RVs 65/17
Absehen von der Einbeziehung nicht erledigter Geldstrafen; Bildung einer …
- AG Baden-Baden, 26.08.2019 - 5 Ls 206 Js 12614/17
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei fehlenden Einzelstrafen
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