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Rechtsprechung
   BGH, 03.02.2022 - 2 StR 317/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,22515
BGH, 03.02.2022 - 2 StR 317/21 (https://dejure.org/2022,22515)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2022 - 2 StR 317/21 (https://dejure.org/2022,22515)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2022 - 2 StR 317/21 (https://dejure.org/2022,22515)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 24 StGB
    Rücktritt (unbeendeter Versuch: Abgrenzung vom beendeten Versuch, Rücktrittshorizont, keine Vorstellung über die Folgen des Tuns, Maßgeblichkeit des subjektiven Vorstellungsbilds, mehraktiges Geschehen, letzte zu dem Gesamtgeschehen gehörende Handlung, örtlich und ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Rücktritt vom versuchten Mord: Beurteilung des Rücktrittshorizonts bei einem mehraktigen Geschehen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 24 Abs 1 S 1 Alt 1 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB
    Rücktritt vom versuchten Mord: Beurteilung des Rücktrittshorizonts bei einem mehraktigen Geschehen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Subjektive Sicht des Täters nach Ausführung der letzten zu dem Gesamtgeschehen gehörenden Handlung als maßgeblich für die Beurteilung des Rücktrittshorizonts; Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt zum Nachteil der Geschädigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Subjektive Sicht des Täters nach Ausführung der letzten zu dem Gesamtgeschehen gehörenden Handlung als maßgeblich für die Beurteilung des Rücktrittshorizonts; Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt zum Nachteil der Geschädigten

  • datenbank.nwb.de

    Rücktritt vom versuchten Mord: Beurteilung des Rücktrittshorizonts bei einem mehraktigen Geschehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 325
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …

    Auszug aus BGH, 03.02.2022 - 2 StR 317/21
    Zutreffend gesehen und beachtet hat das Landgericht, dass es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch und damit für die Anforderungen an die Rücktrittsleistung des Täters darauf ankommt, ob der Täter nach der letzten von ihm konkret vorgenommenen Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 227 mwN).
  • BGH, 09.09.2014 - 4 StR 367/14

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: subjektive Sicht des Täters, …

    Auszug aus BGH, 03.02.2022 - 2 StR 317/21
    Sind Einzelakte untereinander sowie mit der letzten Tathandlung Teile eines durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenen, örtlich und zeitlich einheitlichen Geschehens, so beurteilen sich die Fragen, ob der Versuch fehlgeschlagen ist oder ob der strafbefreiende Rücktritt andernfalls allein schon durch das Unterlassen weiterer Tathandlungen (unbeendeter Versuch) oder durch Verhinderung der Tatvollendung (beendeter Versuch) erreicht werden kann, ebenfalls allein nach der subjektiven Sicht des Täters nach Abschluss seiner letzten Ausführungshandlung (BGH…, Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399 Rn. 3; Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14, NStZ 2015, 26 jeweils mwN).
  • BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener; mehraktiges Geschehen; …

    Auszug aus BGH, 03.02.2022 - 2 StR 317/21
    Sind Einzelakte untereinander sowie mit der letzten Tathandlung Teile eines durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenen, örtlich und zeitlich einheitlichen Geschehens, so beurteilen sich die Fragen, ob der Versuch fehlgeschlagen ist oder ob der strafbefreiende Rücktritt andernfalls allein schon durch das Unterlassen weiterer Tathandlungen (unbeendeter Versuch) oder durch Verhinderung der Tatvollendung (beendeter Versuch) erreicht werden kann, ebenfalls allein nach der subjektiven Sicht des Täters nach Abschluss seiner letzten Ausführungshandlung (BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399 Rn. 3; Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14, NStZ 2015, 26 jeweils mwN).
  • BGH, 21.02.2018 - 5 StR 347/17

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 03.02.2022 - 2 StR 317/21
    Denn die von der Strafkammer angenommene gedankliche Indifferenz des Angeklagten gegenüber den von ihm bis dahin zumindest in Kauf genommenen Konsequenzen muss - als innere Tatsache - positiv festgestellt werden; können konkrete Feststellungen nicht getroffen werden, darf dies mit der positiven Feststellung der gedanklichen Indifferenz nicht gleichgesetzt werden, da es insoweit noch Raum für die Anwendung des Zweifelssatzes gibt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2018 - 5 StR 347/17 Rn. 13;… Beschluss vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13 Rn. 5 f. je mwN).
  • BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17

    Nachbarschaftsstreit: Urteil wegen versuchten Mordes rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 03.02.2022 - 2 StR 317/21
    Macht der Täter sich nach der letzten Ausführungshandlung keine Vorstellung über die Folgen seines Tuns oder ist ihm der Erfolg gleichgültig, ist ein beendeter Versuch anzunehmen (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 7. Februar 2018 - 2 StR 171/17 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 17.02.2016 - 2 StR 213/15

    Totschlag (Eventualvorsatz: äußerst gefährliche Gewalthandlungen als Indiz, …

    Auszug aus BGH, 03.02.2022 - 2 StR 317/21
    Maßgebend für die Beurteilung des Rücktrittshorizonts ist das subjektive Vorstellungsbild des Täters zum Zeitpunkt der letzten Ausführungshandlung, bei einem - wie hier - mehraktigen Geschehen die subjektive Sicht des Täters nach Ausführung der letzten zu dem Gesamtgeschehen gehörenden Handlung (vgl. Senat, Urteil vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15, NStZ 2017, 149, 151).
  • BGH, 16.01.2019 - 2 StR 312/18

    Rücktritt (Rücktrittshorizont; Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch; …

    Auszug aus BGH, 03.02.2022 - 2 StR 317/21
    Wenn der Täter nach seinem Kenntnisstand nach der letzten Ausführungshandlung in zutreffender Einschätzung der durch die Tathandlung verursachten Gefährdung des Opfers oder in Verkennung der tatsächlichen Ungeeignetheit seiner Handlung den Erfolgseintritt für möglich hält, ist der Versuch beendet; rechnet der Täter dagegen nach der letzten Ausführungshandlung nach seinem Kenntnisstand (noch) nicht mit dem Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges, und sei es auch nur in Verkennung der durch seine Handlung verursachten Gefährdung des Opfers, so ist der Versuch unbeendet, wenn die Vollendung aus der Sicht des Täters noch möglich ist (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 16. Januar 2019 - 2 StR 312/18 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 27.01.2014 - 4 StR 565/13

    Strafbefreiender Rücktritt vom versuchten Totschlag (beendeter Versuch: …

    Auszug aus BGH, 03.02.2022 - 2 StR 317/21
    Denn die von der Strafkammer angenommene gedankliche Indifferenz des Angeklagten gegenüber den von ihm bis dahin zumindest in Kauf genommenen Konsequenzen muss - als innere Tatsache - positiv festgestellt werden; können konkrete Feststellungen nicht getroffen werden, darf dies mit der positiven Feststellung der gedanklichen Indifferenz nicht gleichgesetzt werden, da es insoweit noch Raum für die Anwendung des Zweifelssatzes gibt (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Februar 2018 - 5 StR 347/17 Rn. 13; Beschluss vom 27. Januar 2014 - 4 StR 565/13 Rn. 5 f. je mwN).
  • BGH, 23.06.1988 - 4 StR 266/88

    Straftat - Rücktritt vom Versuch - Abstand von der Tatvollendung - …

    Auszug aus BGH, 03.02.2022 - 2 StR 317/21
    Weder gestattet die bislang festgestellte objektive Sachlage einen sicheren Rückschluss auf die innere Einstellung des Angeklagten (hier etwa darauf, dass das nicht erörterte Geschehen für den maßgeblichen Rücktrittshorizont des Angeklagten ohne Bedeutung gewesen sein könnte), so dass ausnahmsweise von entsprechenden Erörterungen hätte abgesehen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 1988 - 4 StR 266/88, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 7), noch war eine Erörterung deswegen entbehrlich, weil die Strafkammer zu dieser Auseinandersetzung zwischen den Türstehern und dem Angeklagten bislang keine näheren Feststellungen zu treffen vermochte.
  • BGH, 12.08.2026 - 2 StR 424/25
    Entscheidend bei einem - wie hier - mehraktigen Geschehen ist die subjektive Sicht des Täters nach Ausführung der letzten zu dem Gesamtgeschehen gehörenden Handlung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2022 - 2 StR 317/21, StV 2023, 325, 327 Rn. 12).
  • BGH, 13.12.2022 - 1 StR 408/21

    Rücktritt vom unbeendeten Versuch (endgültige Abstandnahme von der Tat: …

    Bilden jedoch die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, so ist für die Bestimmung des Rücktrittshorizonts allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (…vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06 Rn. 8 …und vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15 Rn. 18; Beschlüsse vom 3. Februar 2022 - 2 StR 317/21 Rn. 12 …und vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14 Rn. 6).
  • BGH, 22.04.2026 - 2 StR 404/25

    Tragfähiges Belegen des strafbefreienden Rücktritts von einem versuchten …

    Bilden jedoch die Einzelakte untereinander mit der letzten Tathandlung ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, ist für die Bestimmung des Rücktrittshorizonts allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399 Rn. 3, …und vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 9 Rn. 18 mwN; Beschlüsse vom 3. Februar 2022 - 2 StR 317/21, StV 2023, 325, 327 Rn. 12 mwN, …und vom 29. März 2023 - 2 StR 147/21, StV 2024, 94 f. Rn. 9 mwN).
  • BGH, 11.09.2024 - 2 StR 521/23

    Aufhebung des Urteils und der Feststellungen (Verständigung: Revision der …

    Bilden jedoch die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, ist für die Bestimmung des Rücktrittshorizonts allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, Rn. 8, …und vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 9; Beschlüsse vom 3. Februar 2022 - 2 StR 317/21, Rn. 12, …und vom 29. März 2023 - 2 StR 147/21, StV 2024, 94 Rn. 9; jew. mwN).
  • BGH, 29.03.2023 - 2 StR 147/21

    Rücktritt vom Versuch (Maßgeblichkeit des subjektiven Vorstellungsbilds des …

    Bilden jedoch die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, so ist für die Bestimmung des Rücktrittshorizonts allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (vgl. Senat…, Urteil vom 17. Februar 2016 ? 2 StR 213/15 Rn. 18; Beschluss vom 3. Februar 2022 ? 2 StR 317/21 Rn. 12; BGH…, Beschluss vom 9. September 2014 ? 4 StR 367/14 Rn. 6).
  • LG München I, 15.04.2025 - 1 Ks 515 Js 848/24

    Schuldunfähigkeit, Paranoide Schizophrenie, Gefährliche Körperverletzung, …

    Bilden jedoch die Einzelakte untereinander und mit der letzten Tathandlung ein durch die subjektive Zielsetzung des Täters verbundenes, örtlich und zeitlich einheitliches Geschehen, so ist für die Bestimmung des Rücktrittshorizonts allein die subjektive Sicht des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung maßgeblich (vgl. BGH…, Urteil vom 17. Februar 2016 - 2 StR 213/15 Rn. 18; Beschluss vom 3.Februar 2022 - 2 StR 317/21 Rn. 12;… Beschluss vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14 Rn. 6).
  • LG Stade, 05.05.2023 - 105 KLs 10/22

    Jugendstrafe wegen Todschlags; Strenger Maßstab bei der Prüfung des minder …

    Maßgeblich ist das subjektive Vorstellungsbild des jeweiligen Angeklagten zum Zeitpunkt der letzten Ausführungshandlung (vgl. Beschluss des BGH vom 03.02.2022, 2 StR 317/21).
  • LG Stade, 30.05.2024 - 100 Ks 2/24

    Versuchter Mord; Heimtücke; schlafendes Opfer; Fehlschlag; bedingter …

    Maßgeblich ist das subjektive Vorstellungsbild des Angeklagten zum Zeitpunkt der letzten Ausführungshandlung (vgl. Beschluss des BGH vom 03.02.2022, 2 StR 317/21).
  • LG Stade, 12.02.2025 - 100 Ks 8/24

    Bedeutung der affektiven Erregung bei vorsätzlichem versuchten Mord in einer …

    Maßgeblich ist das subjektive Vorstellungsbild des Angeklagten zum Zeitpunkt der letzten Ausführungshandlung (vgl. Beschluss des BGH vom 03.02.2022, 2 StR 317/21).
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