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Rechtsprechung
   BGH, 16.08.1978 - 2 StR 326/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1777
BGH, 16.08.1978 - 2 StR 326/78 (https://dejure.org/1978,1777)
BGH, Entscheidung vom 16.08.1978 - 2 StR 326/78 (https://dejure.org/1978,1777)
BGH, Entscheidung vom 16. August 1978 - 2 StR 326/78 (https://dejure.org/1978,1777)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Geldfälschung - Annahme eines minder schweren Falles - Erkennbarkeit eines aufwendigen Lebensstils - Einstellung der Ausgabe von Falschgeld infolge der Erkenntnis der Gefährlichkeit und des verhältnismäßig geringen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 3, § 146 Abs. 2

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Auszug aus BGH, 16.08.1978 - 2 StR 326/78
    Sie muß die einzuziehenden Sachen soweit kennzeichnen, daß bei den Beteiligten und der Strafvollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung herrscht (BGHSt 8, 205, 211/212; 9, 88), und zwar bereits auf Grund des Urteilsausspruchs, nicht erst mit Hilfe eines in Bezug genommenen Asservatenverzeichnisses.
  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60

    Berichtigung des Ausspruches über Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und …

    Auszug aus BGH, 16.08.1978 - 2 StR 326/78
    Mit der Aufhebung im Strafausspruch ist auch über die Einziehung nochmals zu entscheiden (BGHSt 14, 381, 383; BGHVRS 35, 416).
  • BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
    Auszug aus BGH, 16.08.1978 - 2 StR 326/78
    Sie muß die einzuziehenden Sachen soweit kennzeichnen, daß bei den Beteiligten und der Strafvollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung herrscht (BGHSt 8, 205, 211/212; 9, 88), und zwar bereits auf Grund des Urteilsausspruchs, nicht erst mit Hilfe eines in Bezug genommenen Asservatenverzeichnisses.
  • BGH, 19.11.2025 - 4 StR 409/25

    Sicherungseinziehung (Reichweite des waffenrechtlichen Besitzverbots: Schaft …

    Rn. 6 Die Einziehungsanordnung muss so bestimmt sein, dass die Beteiligten ihren Umfang ohne weiteres erkennen und dass insbesondere die Vollstreckungsbehörde auf Grund des Urteilsspruchs ohne weitergehende Prüfung in der Lage ist, die getroffene Anordnung zu vollstrecken (BGH, Urteil vom 7. März 1956 - 6 StR 92/55 -, BGHSt 9, 88, 90;… vom 17. Dezember 1953 - 3 StR 464/53, Rn. 21; vom 16. August 1978 - 2 StR 326/78, Rn. 7).
  • BGH, 26.02.1988 - 3 StR 484/87
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