Rechtsprechung
| BGH, 11.09.2024 - 2 StR 331/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verstoß gegen Verbot der Schlechterstellung bei Verhängung einer höheren Einzelstrafe als im ersten Rechtsgang
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 354 Abs 1 StPO, § 358 Abs 2 S 1 StPO, § 55 StGB
Verstoß gegen Verbot der Schlechterstellung bei Verhängung einer höheren Einzelstrafe als im ersten Rechtsgang - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 358 Abs. 2 S. 1; StPO § 354 Abs. 1
Revision gegen die Verhängung einer Freiheitsstrafe wegen Betruges und Urkundenfälschung durch das Landgericht wegen Verhängung einer höheren Einzelstrafe als im ersten Rechtsgang; Verstoß gegen das Verbot der Schlechterstellung - datenbank.nwb.de
Verstoß gegen Verbot der Schlechterstellung bei Verhängung einer höheren Einzelstrafe als im ersten Rechtsgang
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 389
- StV 2025, 5
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.07.2024 - 2 StR 248/24
Verbot der Schlechterstellung
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - 2 StR 331/24
Dieses Verbot schließt nicht nur die Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Verschärfung von Einzelstrafen entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1959 - 5 StR 4/59, BGHSt 13, 41, 42; Beschlüsse vom 4. Februar 1999 - 4 StR 13/99, vom 9. März 2021 - 6 StR 48/21, NStZ-RR 2021, 220;… vom 24. Oktober 2023 - 2 StR 321/23, wistra 2024, 208 Rn. 5; und vom 18. Juli 2024 - 2 StR 248/24, Rn. 9).Das gilt selbst dann, wenn die nunmehr ausgeurteilte Gesamtstrafe, wie hier, niedriger ausgefallen ist (…vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 7. Aufl., Rn. 1551a); denn bei der Verhängung von Einzelstrafen handelt es sich um selbständige, der Rechtskraft fähige tatrichterliche Entscheidungen (BGH, Urteil vom 21. Mai 1951 - 3 StR 224/51, BGHSt 1, 252, 254; Beschluss vom 18. Juli 2024 - 2 StR 248/24, Rn. 9).
- BGH, 24.10.2023 - 2 StR 321/23
Einziehung (Geldwäsche; Verhältnismäßigkeit: nicht obligatorisch vorgeschriebene …
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - 2 StR 331/24
Dieses Verbot schließt nicht nur die Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Verschärfung von Einzelstrafen entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1959 - 5 StR 4/59, BGHSt 13, 41, 42; Beschlüsse vom 4. Februar 1999 - 4 StR 13/99, vom 9. März 2021 - 6 StR 48/21, NStZ-RR 2021, 220; vom 24. Oktober 2023 - 2 StR 321/23, wistra 2024, 208 Rn. 5; …und vom 18. Juli 2024 - 2 StR 248/24, Rn. 9). - BGH, 09.03.2021 - 6 StR 48/21
Verbot der Schlechterstellung (keine Erhöhung der Einzelstrafen); Feststellungen …
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - 2 StR 331/24
Dieses Verbot schließt nicht nur die Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Verschärfung von Einzelstrafen entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1959 - 5 StR 4/59, BGHSt 13, 41, 42; Beschlüsse vom 4. Februar 1999 - 4 StR 13/99, vom 9. März 2021 - 6 StR 48/21, NStZ-RR 2021, 220;… vom 24. Oktober 2023 - 2 StR 321/23, wistra 2024, 208 Rn. 5; …und vom 18. Juli 2024 - 2 StR 248/24, Rn. 9).
- BGH, 04.02.1999 - 4 StR 13/99
Verbot der Schlechterstellung; reformatio in peius
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - 2 StR 331/24
Dieses Verbot schließt nicht nur die Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Verschärfung von Einzelstrafen entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1959 - 5 StR 4/59, BGHSt 13, 41, 42; Beschlüsse vom 4. Februar 1999 - 4 StR 13/99, vom 9. März 2021 - 6 StR 48/21, NStZ-RR 2021, 220;… vom 24. Oktober 2023 - 2 StR 321/23, wistra 2024, 208 Rn. 5; …und vom 18. Juli 2024 - 2 StR 248/24, Rn. 9). - BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - 2 StR 331/24
Das gilt selbst dann, wenn die nunmehr ausgeurteilte Gesamtstrafe, wie hier, niedriger ausgefallen ist (…vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 7. Aufl., Rn. 1551a); denn bei der Verhängung von Einzelstrafen handelt es sich um selbständige, der Rechtskraft fähige tatrichterliche Entscheidungen (BGH, Urteil vom 21. Mai 1951 - 3 StR 224/51, BGHSt 1, 252, 254;… Beschluss vom 18. Juli 2024 - 2 StR 248/24, Rn. 9). - BGH, 03.03.1959 - 5 StR 4/59
Auszug aus BGH, 11.09.2024 - 2 StR 331/24
Dieses Verbot schließt nicht nur die Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Verschärfung von Einzelstrafen entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1959 - 5 StR 4/59, BGHSt 13, 41, 42; Beschlüsse vom 4. Februar 1999 - 4 StR 13/99, vom 9. März 2021 - 6 StR 48/21, NStZ-RR 2021, 220;… vom 24. Oktober 2023 - 2 StR 321/23, wistra 2024, 208 Rn. 5; …und vom 18. Juli 2024 - 2 StR 248/24, Rn. 9).
- BGH, 10.10.2024 - 2 StR 295/24
Verwerfung der Revision als unbegründet
Dieses Verbot schließt nicht nur die Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Verschärfung von Einzelstrafen entgegen (BGH, Urteil vom 3. März 1959 - 5 StR 4/59, BGHSt 13, 41, 42; Beschlüsse vom 9. März 2021 - 6 StR 48/21, NStZ-RR 2021, 220;… vom 24. Oktober 2023 - 2 StR 321/23, wistra 2024, 208, Rn. 5;… vom 18. Juli 2024 - 2 StR 248/24, Rn. 9, und vom 11. September 2024 - 2 StR 331/24).Das gilt selbst dann, wenn die nunmehr ausgeurteilte Gesamtstrafe, wie hier, niedriger ausgefallen ist (…vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 7. Aufl., Rn. 1551a); denn bei der Verhängung von Einzelstrafen handelt es sich um selbständige, der Rechtskraft fähige tatrichterliche Entscheidungen (BGH, Urteil vom 21. Mai 1951 - 3 StR 224/51, BGHSt 1, 252, 254;… Beschlüsse vom 18. Juli 2024 - 2 StR 248/24, aaO, und vom 11. September 2024 - 2 StR 331/24).
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