Rechtsprechung
| BGH, 21.07.1976 - 2 StR 340/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Abgrenzung der Erpressung von der Nötigung
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85
Tateinheit zwischen rauberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub - …
Dadurch, daß ein Angeklagter jeweils einen Bankkunden mit einer - scheinbar geladenen - Schußwaffe in Schach hielt, hat er sich seiner bemächtigt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 1976 - 2 StR 340/76); die Umstände und die Absicht, der erhobenen Forderung Nachdruck zu verleihen, sprechen dafür, daß das geschah, um die Sorgen des Bankpersonals um ihre Kunden zu einer Erpressung auszunutzen. - BGH, 22.08.1978 - 1 StR 334/78
Eintritt des strafrechtlichen relevanten Erfolges bei Körperverletzungsdelikten - …
Die Tatsituation unterschied sich von den Fallgestaltungen, die in der Rechtsprechung die Anwendung der §§ 239 a, 239 b StGB geboten haben (BGHSt 26, 70, 72; 26, 309, 310; BGH, Urteil vom 21. Juli 1976 - 2 StR 340/76): Dort hatte der Täter das Opfer an sich gerissen oder es mit einer Schußwaffe in Schach gehalten.
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