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Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.10.2011

Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2011 - 2 StR 344/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3747
BGH, 20.10.2011 - 2 StR 344/11 (https://dejure.org/2011,3747)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2011 - 2 StR 344/11 (https://dejure.org/2011,3747)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 2 StR 344/11 (https://dejure.org/2011,3747)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB
    Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen (Pornographiebegriff)

  • lexetius.com
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 331
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89

    Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 2 StR 344/11
    Pornographische Darstellungen im Sinne des § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB sind solche, die sexuelles Verhalten unter weitgehender Ausklammerung emotionalindividualisierter Bezüge vergröbernd darstellen, die den Menschen zum bloßen (auswechselbaren) Objekt geschlechtlicher Begierde oder Betätigung macht (vgl. Fischer StGB 58. Aufl. § 184 Rn. 7, BGHSt 37, 55, 60).
  • BGH, 22.06.2010 - 3 StR 177/10

    Sexueller Missbrauch durch Vorzeigen pornografischer Darstellungen (vergröbernde …

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 2 StR 344/11
    Alleine die verallgemeinernde Beschreibung in den Urteilsgründen als "Pornofilme, in denen heterosexuelle Kontakte dargestellt wurden", ist keine hinreichende Feststellung für ein sexualbezogenes Verhalten in diesem Sinne (vgl. BGH 3 StR 177/10 vom 22. Juni 2010 und 4 StR 193/11 vom 15. Juni 2011).
  • BGH, 15.06.2011 - 4 StR 193/11

    Sexueller Nötigung in Tateinheit mit versuchtem schweren sexuellen Missbrauch von …

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 2 StR 344/11
    Alleine die verallgemeinernde Beschreibung in den Urteilsgründen als "Pornofilme, in denen heterosexuelle Kontakte dargestellt wurden", ist keine hinreichende Feststellung für ein sexualbezogenes Verhalten in diesem Sinne (vgl. BGH 3 StR 177/10 vom 22. Juni 2010 und 4 StR 193/11 vom 15. Juni 2011).
  • BGH, 20.09.2018 - 1 StR 190/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Begriff der pornographischen Darstellung; …

    Pornographische Darstellungen im Sinne des § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB sind solche, die sexuelles Verhalten unter weitgehender Ausklammerung emotional-individualisierter Bezüge vergröbernd darstellen, die den Menschen zum bloßen (auswechselbaren) Objekt geschlechtlicher Begierde oder Betätigung machen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 2 StR 344/11, juris Rn. 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.10.2011 - 2 StR 344/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1836
BGH, 19.10.2011 - 2 StR 344/11 (https://dejure.org/2011,1836)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2011 - 2 StR 344/11 (https://dejure.org/2011,1836)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 344/11 (https://dejure.org/2011,1836)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 46a Nr. 1 StGB
    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    TOA auch bei Nichtannahme einer Entschuldigung

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Täter-Opfer-Ausgleich auch bei schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern möglich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Täter-Opfer-Ausgleich bei Sexualdelikten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2012, 150
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02

    Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor; …

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 2 StR 344/11
    § 46a Nr. 1 StGB setzt einen kommunikativen Prozess zwischen Täter und Opfer voraus, der auf einen umfassenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen gerichtet sein muss (Senat BGH NStZ 2002, 646).
  • BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (Strafverfolgungsverjährung, getrennte …

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 2 StR 344/11
    Regelmäßig sind tatrichterliche Feststellungen dazu erforderlich, wie sich das Opfer zu den Anstrengungen des Täters gestellt hat, wie sicher die Erfüllung einer etwaigen Schmerzensgeldzahlungsverpflichtung ist und welche Folgen diese Verpflichtung für den Täter haben wird (vgl. BGH aaO sowie NStZ 2002, 29).
  • BGH, 27.08.2002 - 1 StR 204/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (Wiedergutmachungserfolg; Vorbehalt des Opfers; …

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 2 StR 344/11
    Das Bemühen des Täters muss Ausdruck der Übernahme von Verantwortung sein, und das Opfer muss die Leistung des Täters als friedensstiftenden Ausgleich akzeptieren (BGH 1 StR 204/02).
  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 213/14

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen; Anwendbarkeit auf Delikte, die …

    Das Bemühen des Täters muss Ausdruck der Übernahme von Verantwortung sein und das Opfer muss die Leistung des Täters als friedensstiftenden Ausgleich akzeptieren (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - 4 StR 290/11, NStZ 2012, 439, 440; Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 344/11, BGHR StGB § 46a Nr. 1 Ausgleich 8;… Urteil vom 27. August 2002 - 1 StR 204/02, BGHR StGB § 46a Nr. 1 Ausgleich 6).
  • OLG Bamberg, 31.01.2017 - 3 OLG 6 Ss 4/17

    Rechtmäßigkeit einer Gewaltschutzanordnung

    Rn. 8 Im Hinblick auf die Möglichkeit einer fakultativen Strafmilderung nach § 46a Nr. 1 StGB werden gegebenenfalls die von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Voraussetzungen (sog. kommunikativer Prozess') näher in den Blick zu nehmen sein (vgl. neben BGH, Urteil vom 19.10.2011 - 2 StR 344/11 = StV 2012, 150 = BGHR StGB § 46a Nr. 1 und BGH, Beschluss vom 20.09.2016 - 3 StR 174/16 [bei juris] auch OLG Bamberg, Urteil vom 19.09.2006 - 3 Ss 106/05 = NStZ-RR 2007, 37, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 12.01.2012 - 4 StR 290/11

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; gefährliche Körperverletzung …

    Zwar hat die Nebenklägerin mit den Angeklagten einen Vergleich geschlossen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 344/11).
  • BGH, 22.05.2019 - 2 StR 203/18

    Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung (Anforderungen an kommunikativen …

    Wenn es mit Blick auf den Inhalt der getroffenen Vereinbarungen und die Entgegennahme der Leistungen der Angeklagten in wertender Betrachtung (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2002 - 1 StR 204/02, NStZ 2003, 29, 31) davon ausgegangen ist, dass die Geschädigten diese hiermit - ohne dass es auf die förmliche Annahme der Entschuldigung ankäme - (freiwillig) als friedensstiftenden Ausgleich akzeptiert haben, ist diese tatrichterliche Einschätzung von Rechts wegen nicht zu beanstanden (vgl. Senat, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 344/11, StV 2012, 150), dies auch deshalb, weil Anhaltspunkte dafür, sie hätten die Zahlungen aus Sorge darüber, ansonsten keine Leistungen zu erhalten, entgegengenommen, nicht ersichtlich sind.
  • OLG Bamberg, 22.08.2017 - 3 OLG 7 Ss 88/17

    Notwendigkeit ausreichender Feststellungen zu den Voraussetzungen einer …

    Die allgemeine strafmildernde Berücksichtigung eines zwischen Täter und Opfer geschlossenen förmlichen Vergleichs über die Verpflichtung zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrages, dem per se eine friedensstiftende Funktion zukommt, kann die nach den tatrichterlichen Feststellungen gebotene Prüfung der Voraussetzungen eines vor allem dem immateriellen Ausgleich zwischen Täter und Opfer dienenden Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a Nr. 1 StGB und damit die Erörterung einer Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 StGB nicht ersetzen (u.a. Anschluss an BGH, Beschl. v. 21.09.2006 - 4 StR 386/06 = NStZ-RR 2006, 373 = StV 2007, 72; BGH, Urt. v. 19.10.2011 - 2 StR 344/11 = StV 2012, 150 = BGHR StGB § 46a Nr. 1 Ausgleich 8;… BGH, Urt. v. 12.01.2012 - 4 StR 290/11 = NStZ 2012, 439;… BGH, Urt. v. 09.05.2017 - 1 StR 576/16 = NStZ-RR 2017, 198).

    Damit hat die Nebenklägerin eine förmliche Vereinbarung akzeptiert, die per se eine friedensstiftende Funktion besitzt (BGH, Urt. v. 19.10.2011 - 2 StR 344/11 = StV 2012, 150 = BGHR StGB § 46a Nr. 1 Ausgleich 8).

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 11 LA 54/12

    Erkennungsdienstliche Behandlung, gefährliche Körperverletzung als Anlasstat, …

    Der Senat hat keine Anhaltspunkte, dass es sich bei dieser Verhaltensweise des Klägers nicht um den Ausdruck der Übernahme von Verantwortung handelt (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 19.10.2011 - 2 StR 344/11 -, juris, Rn. 2, zu § 46 a Nr. 1 StGB).
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