Rechtsprechung
| BGH, 13.01.2016 - 2 StR 347/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 249 Abs. 1 StGB; § 16 Abs. 1 StGB
Raub (Irrtum über die Rechtswidrigkeit der beabsichtigten Zueignung: offene Geldforderung, Tatbestandsirrtum) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Raub: Tatbestandsirrtum bei der Zueignungsabsicht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 249 Abs 1 StGB
Raub: Tatbestandsirrtum bei der Zueignungsabsicht - IWW
- Wolters Kluwer
Ausschluss des Vorsatzes durch Vorliegen eines Tatbestandsirrtums mangels Absicht rechtswidriger Zueignung bei Wegnahme einer Geldbörse zum Zwecke der Befriedigung offener Lohnforderungen im Rahmen eines schweren Raubes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 ; StPO § 349 Abs. 2
Ausschluss des Vorsatzes durch Vorliegen eines Tatbestandsirrtums mangels Absicht rechtswidriger Zueignung bei Wegnahme einer Geldbörse zum Zwecke der Befriedigung offener Lohnforderungen im Rahmen eines schweren Raubes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)
Rechtswidrige Zueignung bei gewalttätigem Eintreiben offenen Lohns?
Verfahrensgang
- LG Aachen, 11.05.2015 - 62 KLs 11/13
- BGH, 13.01.2016 - 2 StR 347/15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61
Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung
Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 347/15
Sollten sie irrtümlich angenommen haben, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, hätten sie sich in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum befunden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1962 - 4 StR 346/61, BGHSt 17, 87, 90 f.; Beschluss vom 11. September 1990 - 5 StR 345/90, StV 1991, 515). - BGH, 11.09.1990 - 5 StR 345/90
Folgen einer fehlenden Begründung über die Anwendbarkeit eines …
Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 347/15
Sollten sie irrtümlich angenommen haben, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, hätten sie sich in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum befunden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1962 - 4 StR 346/61, BGHSt 17, 87, 90 f.; Beschluss vom 11. September 1990 - 5 StR 345/90, StV 1991, 515).
- BGH, 28.10.2025 - 3 StR 458/25
Rechtswidrigkeit der Zueignung als normatives Tatbestandsmerkmal des Raubes; Zur …
In diesem Fall besteht ein (vorsatzausschließender) Tatbestandsirrtum gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 2 StR 347/15, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 14 Rn. 5; vom 7. Juni 2005 - 3 StR 161/05, StraFo 2005, 433).Zwar war die Zueignung des Geldes objektiv rechtswidrig; denn der Angeklagte hatte keinen Anspruch darauf, gerade das Geld aus der Geldbörse zur Begleichung seiner Forderung zu erhalten (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Januar 1962 - 4 StR 346/61, BGHSt 17, 87, 88; Beschluss vom 27. Juli 1990 - 2 StR 335/90, StV 1990, 546; so wohl auch BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 2 StR 347/15, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 14 Rn. 5;… aA statt vieler: SSW-StGB/Kudlich, 6. Aufl., § 242 Rn. 51;… MüKoStGB/Schmitz, 5. Aufl., § 24 Rn. 179, wonach bei fälligen und durchsetzbaren Geldforderungen die Rechtswidrigkeit der Zueignung bereits objektiv ausgeschlossen sei).
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