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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2016 - 2 StR 347/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1441
BGH, 13.01.2016 - 2 StR 347/15 (https://dejure.org/2016,1441)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2016 - 2 StR 347/15 (https://dejure.org/2016,1441)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - 2 StR 347/15 (https://dejure.org/2016,1441)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 249 Abs. 1 StGB; § 16 Abs. 1 StGB
    Raub (Irrtum über die Rechtswidrigkeit der beabsichtigten Zueignung: offene Geldforderung, Tatbestandsirrtum)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Raub: Tatbestandsirrtum bei der Zueignungsabsicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 1 StGB
    Raub: Tatbestandsirrtum bei der Zueignungsabsicht

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 249 Abs. 1, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss des Vorsatzes durch Vorliegen eines Tatbestandsirrtums mangels Absicht rechtswidriger Zueignung bei Wegnahme einer Geldbörse zum Zwecke der Befriedigung offener Lohnforderungen im Rahmen eines schweren Raubes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 ; StPO § 349 Abs. 2
    Ausschluss des Vorsatzes durch Vorliegen eines Tatbestandsirrtums mangels Absicht rechtswidriger Zueignung bei Wegnahme einer Geldbörse zum Zwecke der Befriedigung offener Lohnforderungen im Rahmen eines schweren Raubes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtswidrige Zueignung bei gewalttätigem Eintreiben offenen Lohns?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61

    Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 347/15
    Sollten sie irrtümlich angenommen haben, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, hätten sie sich in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum befunden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1962 - 4 StR 346/61, BGHSt 17, 87, 90 f.; Beschluss vom 11. September 1990 - 5 StR 345/90, StV 1991, 515).
  • BGH, 11.09.1990 - 5 StR 345/90

    Folgen einer fehlenden Begründung über die Anwendbarkeit eines …

    Auszug aus BGH, 13.01.2016 - 2 StR 347/15
    Sollten sie irrtümlich angenommen haben, sich das weggenommene Geld zueignen zu dürfen, hätten sie sich in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum befunden (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1962 - 4 StR 346/61, BGHSt 17, 87, 90 f.; Beschluss vom 11. September 1990 - 5 StR 345/90, StV 1991, 515).
  • BGH, 28.10.2025 - 3 StR 458/25

    Rechtswidrigkeit der Zueignung als normatives Tatbestandsmerkmal des Raubes; Zur …

    In diesem Fall besteht ein (vorsatzausschließender) Tatbestandsirrtum gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 2 StR 347/15, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 14 Rn. 5; vom 7. Juni 2005 - 3 StR 161/05, StraFo 2005, 433).

    Zwar war die Zueignung des Geldes objektiv rechtswidrig; denn der Angeklagte hatte keinen Anspruch darauf, gerade das Geld aus der Geldbörse zur Begleichung seiner Forderung zu erhalten (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 12. Januar 1962 - 4 StR 346/61, BGHSt 17, 87, 88; Beschluss vom 27. Juli 1990 - 2 StR 335/90, StV 1990, 546; so wohl auch BGH, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 2 StR 347/15, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 14 Rn. 5;… aA statt vieler: SSW-StGB/Kudlich, 6. Aufl., § 242 Rn. 51;… MüKoStGB/Schmitz, 5. Aufl., § 24 Rn. 179, wonach bei fälligen und durchsetzbaren Geldforderungen die Rechtswidrigkeit der Zueignung bereits objektiv ausgeschlossen sei).

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