Rechtsprechung
| BGH, 18.01.1955 - 2 StR 348/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- RG, 28.09.1909 - V 548/09
Macht sich derjenige, der durch Einziehung Untreue an Forderungen seines …
Auszug aus BGH, 18.01.1955 - 2 StR 348/54
In diesem Falle wäre die anschliessende Zueignung der Beträge nicht als Amtsunterschlagung, sondern als straflose Nachtat zu beurteilen, die in der Untreue aufgeht (RGSt 42, 420 f). - RG, 15.11.1907 - V 675/07
Unterliegt die Gebührenüberhebung der Gerichtsvollzieher unter der Geltung der …
Auszug aus BGH, 18.01.1955 - 2 StR 348/54
Nur, wenn er die überhobenen Beträge nicht vollständig zur Kasse gebracht hat, ist der Tatbestand des § 353 StGB erfüllt; die Einbehaltung der ihm an sich, nämlich wenn es sich um die rechtmässigen Beträge handelte, zustehenden 25 % wäre nur nach § 352 StGB zu bestrafen (vgl RGSt 40, 378 ff).
- BGH, 09.10.1957 - 2 StR 412/57
Rechtsmittel
Die Bedeutung des § 258 Abs. 3 StPO zwingt zur strengen Befolgung der Vorschrift (BGH Urteile 3 StR 301/55 vom 1. Dezember 1955 und 2 StR 348/54 vom 18. Januar 1955).
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