Rechtsprechung
| BGH, 17.03.2021 - 2 StR 359/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§ 15 StGB; § 51 StGB; § 251 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
Anrechnung der Auslieferungshaft in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (Anrechnungsmaßstab); Urteilsgründe (Anforderungen an Knappheit und Klarheit der Urteilsgründe); Raub mit Todesfolge; Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: allgemeiner Maßstab, Abgrenzung zur ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Mord: Bedingter Tötungsvorsatz und mittäterschaftliche Begehungsweise
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 25 Abs 2 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB, § 251 StGB
Mord: Bedingter Tötungsvorsatz und mittäterschaftliche Begehungsweise - IWW
§ 251 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Revision der Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes aufgrund der fehlerhaften Annahme eines bedingten Tötungsversatzes; Tötung des geknebelten und gefesselten Opfers durch Ersticken im Rahmen eines geplanten und gemeinschaftlich begangenen Raubes in der Wohnung des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Revision der Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes aufgrund der fehlerhaften Annahme eines bedingten Tötungsversatzes; Tötung des geknebelten und gefesselten Opfers durch Ersticken im Rahmen eines geplanten und gemeinschaftlich begangenen Raubes in der Wohnung des ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 17.03.2020 - 104 Ks 32/19
- LG Köln, 17.03.2020 - 90 Js 42/14
- BGH, 17.03.2021 - 2 StR 359/20
Papierfundstellen
- NStZ 2021, 605
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17
Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben
Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 2 StR 359/20
Sie ist aber nicht allein maßgeblich; vielmehr kommt es auch bei in hohem Maße gefährlichen Handlungen auf die Umstände des Einzelfalles an (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88, 94). - BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19
"Berliner Raser-Fall"
Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 2 StR 359/20
Für die Annahme eines mittäterschaftlich begangenen Tötungsdelikts reicht es deshalb nicht aus, dass sich die Täter lediglich zu einem gemeinsamen Unternehmen entschlossen haben, durch das ein Mensch zu Tode kommt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2020 ? 4 StR 482/19, NStZ 2020, 602, 603). - BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19
Versuchter Verdeckungsmord (Vorsatz: Möglichkeit der Verdeckungsabsicht bei …
Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 2 StR 359/20
bb) Wurde das gefesselte und geknebelte Opfer, das auf dem Bauch im Bett lag, so niedergedrückt, dass dies zum Ersticken beitrug, so kann das Knien auf dem Rücken des Opfers auf direkten Tötungsvorsatz des Handelnden hinweisen; dies würde mit der vom Landgericht dem Angeklagten zugerechneten Verdeckungsabsicht korrespondieren (zum Zusammentreffen mit bedingtem Tötungsvorsatz BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 1 StR 474/19, NJW 2021, 326, 329 mwN).
- BGH, 18.02.2021 - 4 StR 266/20
Illegales Autorennen mit Todesfolge: Verurteilung wegen Mordes aufgehoben
Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 2 StR 359/20
Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtschau stellt die dem Täter bekannte Gefährlichkeit der Tathandlung einen Indikator sowohl für das kognitive als auch für das voluntative Vorsatzelement dar (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 266/20 mwN). - BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers …
Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 2 StR 359/20
Dabei handelt es sich zunächst nur um eine Prozesserklärung des Verteidigers (vgl. Senat, Urteil vom 11. März 2020 - 2 StR 69/19, NStZ 2021, 180, 182), die allein durch erkennbare Bezugnahme des Angeklagten auf die verlesene Erklärung zum Beweismittel wird. - BGH, 16.09.2009 - 2 StR 259/09
Räuberische Erpressung mit Todesfolge (erforderlicher Vorsatz oder …
Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 2 StR 359/20
Ein Beteiligter haftet somit nach § 251 StGB als Mittäter nur für die Folgen derjenigen Handlungen des den Tod des Opfers unmittelbar herbeiführenden Täters, die er in seine Vorstellungen von dem Tatgeschehen einbezogen hatte (vgl. Senat, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 StR 259/09, NStZ 2010, 33; BGH, Urteil vom 4. März 2020 - 5 StR 623/19, NStZ-RR 2020, 143, 144). - BGH, 04.03.2020 - 5 StR 623/19
Mittäterschaftlicher Raub mit Todesfolge (Grenzen der wechselseitigen Zurechnung; …
Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 2 StR 359/20
Ein Beteiligter haftet somit nach § 251 StGB als Mittäter nur für die Folgen derjenigen Handlungen des den Tod des Opfers unmittelbar herbeiführenden Täters, die er in seine Vorstellungen von dem Tatgeschehen einbezogen hatte (vgl. Senat, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 StR 259/09, NStZ 2010, 33; BGH, Urteil vom 4. März 2020 - 5 StR 623/19, NStZ-RR 2020, 143, 144). - BGH, 11.03.2020 - 2 StR 380/19
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …
Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 2 StR 359/20
Eine schrittweise Angabe von Belegen für jede einzelne Feststellung, mag diese in Bezug auf den Tatvorwurf auch noch so unwesentlich sein, ist entbehrlich und lenkt eher von den wesentlichen Aspekten ab (vgl. Senat, BGH, Beschluss vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, NStZ-RR 2020, 258 mwN). - OLG München, 09.01.2018 - 1 AR 319/17
Unzulässige Auslieferung nach Griechenland
Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 2 StR 359/20
Mit Blick auf die Überprüfbarkeit eines erhöhten Anrechnungsmaßstabs bedarf dieser regelmäßig einer Begründung anhand der Umstände des konkreten Falles (…vgl. LK/Schneider, StGB, 13. Aufl., § 51 Rn. 65; zu den Haftbedingungen in Griechenland vgl. OLG Celle, Beschluss vom 2. Juli 1997 - 3 Ws 131/97, NStZ 1998, 137, 138; OLG München, Beschluss vom 9. Januar 2018 - 1 AR 319/17, juris). - BGH, 13.11.2019 - 3 StR 277/19
Gesamtschuldnerische Haftung bei der Einziehung von Taterträgen
Auszug aus BGH, 17.03.2021 - 2 StR 359/20
c) Auslieferungshaft in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist im Maßstab von 1 : 1 auf die Strafe anzurechnen, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, die einen anderen Maßstab erforderlich erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2019 - 3 StR 277/19, juris). - OLG Celle, 02.07.1997 - 3 Ws 131/97
- BGH, 15.07.2021 - 3 StR 481/20
Erforderlichkeit von Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld bei Strafbarkeit …
a) Mit bedingtem Tötungsvorsatz handelt der Täter, wenn er den Tod des Opfers als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und dies billigt oder sich um des erstrebten Zieles Willen zumindest mit dem Eintritt des Todes eines anderen Menschen abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein (Willenselement; st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 28. April 2021 - 5 StR 500/20, juris Rn. 8;… Beschlüsse vom 24. März 2021 - 4 StR 142/20, juris Rn. 10; vom 17. März 2021 - 2 StR 359/20, juris Rn. 10; Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37, 38). - LG Hanau, 04.10.2022 - 1 Ks 3315 Js 16030/20
Sekten-Prozess von Hanau: Bei der Urteilsverkündung zerpflückt die Richterin den …
Das gilt besonders, wenn die eigentlich tödliche Tathandlung möglicherweise von einem anderen Täter ausgeführt wurde (BGH, NStZ 2021, 605 Rn. 10). - BGH, 04.08.2021 - 2 StR 378/20
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung; Darlegungs- und …
Bei dieser Verteidigererklärung handelt es sich nicht um eine Aussage des Zeugen B. und nicht einmal um ein der gebräuchlichen Verteidigererklärung vergleichbares Informationsmittel, die ihrerseits lediglich geringen Beweiswert besitzt (vgl. Senat, Beschluss vom 17. März 2021 - 2 StR 359/20, NStZ 2021, 605, 606). - BGH, 06.07.2021 - 5 StR 179/21
Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe
Die schriftlichen Urteilsgründe dienen nicht dazu, den Ablauf der Ermittlungen oder den Gang der Hauptverhandlung in allen Einzelheiten zu dokumentieren (st. Rspr., vgl. zuletzt nur BGH, Beschlüsse vom 18. März 2021 - 4 StR 480/20; vom 17. März 2021 - 2 StR 359/20; vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, NStZ-RR 2020, 258, jeweils mwN). - LG Wuppertal, 23.03.2023 - 25 Ks 18/22 Die Prüfung, ob ein Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit vorliegt, erfordert danach eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Umstände, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich das Tatgericht mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzen und dessen psychische Verfassung bei der Tatbegehung, seine Motivlage und die für das Tatgeschehen bedeutsamen Umstände, insbesondere die konkrete Angriffsweise, mit in Betracht ziehen muss (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 17.03.2021 - 2 StR 359/20 m.w.N.).
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