Rechtsprechung
| BGH, 09.08.1995 - 2 StR 361/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorstellung des Täters - Zeitpunkt des Versuchsabbruchs - Strafbefreiender Rücktritt - Ursprünglicher Tatplan - Freiwilligkeit - Fortsetzung einer vollendeten Tat - Strafschärfung - Fortsetzungsversuch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1996, 122
- StV 1995, 634
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.11.1988 - 4 StR 515/88
Eingriff eines Revisionsgerichts in Einzelakte der Strafzumessung
Auszug aus BGH, 09.08.1995 - 2 StR 361/95
Nichts anderes kann aber im Bereich der Strafzumessung gelten, wenn sich das freiwillig aufgegebene Verhalten des Täters - wie hier - nicht als neue, selbständige Tat (§ 53 StGB), sondern lediglich als unrechts- und schulderweiternde Fortsetzung der bereits vollendeten Straftat darstellt; denn für eine unterschiedliche Behandlung beider Fallgestaltungen gibt es im Hinblick auf den Zweck der Rücktrittsprivilegierung keinen sachlich einleuchtenden Grund (BGH NStZ 1989, 114). - BGH, 01.07.1993 - 1 StR 337/93
Voraussetzungen des Vorliegens eines fehlgeschlagenen Versuchs - Möglichkeit des …
Auszug aus BGH, 09.08.1995 - 2 StR 361/95
Für die Frage des strafbefreienden Rücktritts ist nicht entscheidend, daß der Angeklagte seinen ursprünglichen Tatplan nicht verwirklichen konnte; es kommt vielmehr darauf an, ob er nach der letzten Ausführungshandlung, also im Zeitpunkt des Versuchsabbruchs ("Rücktrittshorizont"), die Vollendung der Tat - wenn auch mit anderen Mitteln - noch für möglich hielt (…BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch fehlgeschlagener 5 m.w.N.; vgl. auch BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 22).
- BGH, 08.12.1995 - 2 StR 595/95
Sexueller Mißbrauch - Kind - Rücktritt - Versuch
Für die Frage eines strafbefreienden Rücktritts ist allein maßgebend, ob der Angeklagte im Zeitpunkt des Versuchsabbruchs die Vollendung der Tat - wenn auch mit anderen Mitteln - noch für möglich hielt (BGHSt 39, 221, 228;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, fehlgeschlagener 5 und Freiwilligkeit 22; Beschl. des Senats vom 9. August 1995 - 2 StR 361/95 - und vom 22. November 1995 - 2 StR 586/95).Nach den Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen kann der Angeklagte von der weiteren Tatausführung Abstand genommen haben, obwohl er sich der Möglichkeit bewußt war, daß er das Kind durch Wiederholung seiner Aufforderung mit größerem Nachdruck unter Einsatz seiner Autorität als Erwachsener zu der erstrebten sexuellen Handlung hätte veranlassen können, so daß er freiwillig und mit strafbefreiender Wirkung zurückgetreten ist (vgl. Beschl. des Senats vom 9. August 1995 - 2 StR 361/95 - und vom 22. November 1995 - 2 StR 586/95).
- BGH, 22.11.1995 - 2 StR 586/95
Strafbefreiender Rücktritt - Zeitpunkt des Versuchsabbruchs
Für die Frage eines strafbefreienden Rücktritts ist allein maßgebend, ob der Angeklagte im Zeitpunkt des Versuchsabbruchs die Vollendung der Tat - wenn auch mit anderen Mitteln - noch für möglich hielt (BGHSt 39, 221, 228;… BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch fehlgeschlagener 5 m.w.N.; Freiwilligkeit 22; BGH StV 1994, 181; Beschl. des Senats vom 9. August 1995 - 2 StR 361/95, der einen gleichgelagerten Fall betrifft).Wenn er im Bewußtsein dieser Möglichkeit von weiterer Tatausführung Abstand nahm und sich auf ein "Tauschgeschäft" einließ, war dies ein freiwilliger und damit strafbefreiender Rücktritt (Beschl. des Senats vom 9. August 1995 - 2 StR 361/95).
- BGH, 18.11.2010 - 2 StR 437/10
Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: korrigierter Rücktrittshorizont, …
Es ist auch insoweit nicht auszuschließen, dass der Angeklagte gerade im Bewusstsein dieser Möglichkeiten von der weiteren Tatausführung Abstand genommen hat und freiwillig und damit strafbefreiend zurückgetreten ist (vgl. BGH StV 1995, 634). - BGH, 19.01.1999 - 5 StR 612/98
Minder schwerer Fall des Totschlags
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach es dem Angeklagten nicht angelastet werden darf, daß er das Opfer nicht mit strafbefreiender Wirkung gemäß § 24 StGB gerettet hat (…BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vollendung 1; BGH NStZ 1983, 217 und 1989, 114; BGH bei Detter NStZ 1990, 176; BGH StV 1995, 634 und 1997, 129; BGH, Beschlüsse vom 11. August 1992 - 4 StR 343/92 -, vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 466/92 -, vom 7. Februar 1995 - 1 StR 1/95 - und vom 26. Februar 1997 - 2 StR 659/96 -) greift hier nicht ein.
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