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Rechtsprechung
   BGH, 13.10.2006 - 2 StR 362/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6125
BGH, 13.10.2006 - 2 StR 362/06 (https://dejure.org/2006,6125)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2006 - 2 StR 362/06 (https://dejure.org/2006,6125)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2006 - 2 StR 362/06 (https://dejure.org/2006,6125)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 1 StPO; § 400 Abs. 1 StPO
    Unzulässige Revision der Nebenklage (Rechtsmittelziel der Verhängung einer anderen Rechtsfolge)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1541 (Ls.)
  • NStZ 2007, 166
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.09.1989 - 1 StR 326/89

    Verfolgung eines sich bereits bei Antragstellung als unzulässig darstellendes …

    Auszug aus BGH, 13.10.2006 - 2 StR 362/06
    Das ist unzulässig (vgl. BGHR StPO § 397 a Abs. 1 Prozesskostenhilfe 6).
  • BGH, 09.06.2010 - 2 StR 146/10

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Angabe des Revisionsziels; …

    Dies gilt auch für die möglicherweise von der Nebenklägerin erstrebte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGH NStZ 2007, 166).
  • BGH, 09.02.2021 - 3 StR 214/20

    Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers

    Eine Revision, die die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - neben einer Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe - anstrebt, verfolgt das - unzulässige - Ziel der Verhängung einer weiteren Rechtsfolge (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 2 StR 362/06).
  • BGH, 13.06.2007 - 1 StR 198/07

    Unzulässige Revision der Nebenkläger (Erklärung über den Umfang der Anfechtung)

    Eine Bezugnahme auf die Schriftsätze anderer Verfahrensbeteiligter oder Aktenbestandteile reicht nicht (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2006 - 2 StR 362/06).
  • BGH, 03.02.2026 - 3 StR 589/25

    Verwerfung der Revisionen der Nebenkläger hinsichtlich Verhängung einer weiteren …

    Eine Revision eines Nebenklägers, die die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - neben einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe - anstrebt, verfolgt das - unzulässige - Ziel der Verhängung einer weiteren Rechtsfolge (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2021 - 3 StR 214/20, BeckRS 2021, 4452; […] vom 13. Oktober 2006 - 2 StR 362/06, NStZ 2007, 166).
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