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Rechtsprechung
   BGH, 17.04.2019 - 2 StR 363/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,18370
BGH, 17.04.2019 - 2 StR 363/18 (https://dejure.org/2019,18370)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2019 - 2 StR 363/18 (https://dejure.org/2019,18370)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 (https://dejure.org/2019,18370)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 32 Abs. 2 StGB
    Notwehr (Erforderlichkeit: Androhung des Gebrauchs eines Messers)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Einsatz eines Messers in Notwehrlage zur Abwehr eines Angriffs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 2 StGB
    Einsatz eines Messers in Notwehrlage zur Abwehr eines Angriffs

  • IWW

    § 32 StGB, § 32 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Rechtfertigung einer in einer Notwehrlage verübten Tat auf der Grundlage einer objektiven Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung (hier: Verletzung des Körpers durch Messereinsatz)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Rechtfertigung einer in einer Notwehrlage verübten Tat auf der Grundlage einer objektiven Betrachtung der tatsächlichen Verhältniss...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32 Abs. 2
    Beurteilung der Rechtfertigung einer in einer Notwehrlage verübten Tat auf der Grundlage einer objektiven Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung (hier: Verletzung des Körpers durch Messereinsatz)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notwehr - mit einem Messer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einsatz eines Messers im Rahmen der Notwehr

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Notwehr hinter dem Tresen - Abwehr durch das mildeste Mittel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mann sticht ohne vorherige Androhung mit einem Messer auf seinen Angreifer ein - Notwehr?

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 32, 223, 224 StGB
    Auch der Einsatz eines Messers ohne vorherige Androhung kann zur Verteidigung erforderlich sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 598
  • StV 2020, 287
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz …

    Auszug aus BGH, 17.04.2019 - 2 StR 363/18
    Gegenüber einem unbewaffneten Angreifer ist der Gebrauch eines Messers jedoch in der Regel anzudrohen, wenn die Drohung unter den konkreten Umständen eine so hohe Erfolgsaussicht hat, dass dem Angegriffenen das Risiko eines Fehlschlags und der damit verbundenen Verkürzung seiner Verteidigungsmöglichkeiten zugemutet werden kann (BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140; Senat, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 118/16, StraFo 2018, 202).

    Angesichts der geringen Kalkulierbarkeit des Fehlschlagrisikos dürfen an die in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine weniger gefährliche Verteidigungshandlung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140).

  • BGH, 22.06.2016 - 5 StR 138/16

    Erforderlichkeit der Notwehrhandlung bei lebensgefährlichem Waffeneinsatz …

    Auszug aus BGH, 17.04.2019 - 2 StR 363/18
    Eine in einer Notwehrlage verübte Tat ist gemäß § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16, NStZ 2016, 593, 594).
  • BGH, 21.11.2012 - 2 StR 311/12

    Notwehr (Mildestes Mittel: Gesamtabwägung, vorheriges Androhen einer …

    Auszug aus BGH, 17.04.2019 - 2 StR 363/18
    Der Angegriffene muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und ihm genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (Senat, Beschluss vom 21. November 2012 - 2 StR 311/12, NStZ-RR 2013, 105, 106; Beschluss vom 7. Dezember 2017, StraFo 2018, 733).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 118/16

    Notwehr (Erforderlichkeit eines sofortigen, lebensgefährlichen Messereinsatzes); …

    Auszug aus BGH, 17.04.2019 - 2 StR 363/18
    Gegenüber einem unbewaffneten Angreifer ist der Gebrauch eines Messers jedoch in der Regel anzudrohen, wenn die Drohung unter den konkreten Umständen eine so hohe Erfolgsaussicht hat, dass dem Angegriffenen das Risiko eines Fehlschlags und der damit verbundenen Verkürzung seiner Verteidigungsmöglichkeiten zugemutet werden kann (BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140; Senat, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 118/16, StraFo 2018, 202).
  • BGH, 04.08.2022 - 5 StR 175/22

    Erforderlichkeit der Notwehr bei lebensgefährlichen Messerstichen (mildestes …

    Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven ex ante-Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18; vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16, NStZ-RR 2016, 271;… Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 20 Rn. 8; jeweils mwN).

    Der Angegriffene muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und ihm genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10;… vom 12. April 2016 - 2 StR 523/15 Rn. 10;… Urteile vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15 Rn. 11; vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12).

    Angesichts der geringen Kalkulierbarkeit des Fehlschlagrisikos dürfen an die in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine weniger gefährliche Verteidigungshandlung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10; Urteile vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 118/16; vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12; jeweils mwN).

    Denn es geht bei der Prüfung der Erforderlichkeit des Abwehrmittels im Sinne von § 32 Abs. 2 StGB nicht darum, ob eine weitere Eskalation der Situation heraufbeschworen wird; maßgeblich ist vielmehr die Frage, ob in der zugespitzten Angriffssituation gewährleistet ist, dass der Angriff endgültig beendet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 15).

  • BGH, 17.10.2024 - 1 StR 285/24

    BGH hebt Verurteilung eines Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt auf

    Angesichts der geringen Kalkulierbarkeit des Fehlschlagrisikos dürfen an die in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine weniger gefährliche Verteidigungshandlung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH…, Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12 Rn. 8 und Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 21.11.2024 - 2 StR 503/24

    Notwehr (Erforderlichkeit: konkrete Kampflage, Einsatz eines Messers, vorherige …

    Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven ex-ante-Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 20 Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16, NStZ 2016, 593; vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18, NStZ 2019, 598, 599, Rn. 10, …und vom 4. August 2022 - 5 StR 175/22, NStZ 2023, 156, 157, Rn. 6; jeweils mwN).

    Der Angegriffene muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und ihm genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (…BGH, Urteile vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, aaO, und vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15, NStZ 2017, 276; BGH, Beschlüsse vom 12. April 2016 - 2 StR 523/15, NStZ 2016, 526, 527; vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18, aaO, …und vom 4. August 2022 - 5 StR 175/22, aaO).

    Angesichts der geringen Kalkulierbarkeit des Fehlschlagrisikos dürfen an die in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine weniger gefährliche Verteidigungshandlung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (…BGH, Urteile vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, aaO, und vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 118/16, NStZ-RR 2018, 69, 70; BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18, aaO, …und vom 4. August 2022 - 5 StR 175/22, aaO; jeweils mwN).

    Maßgeblich ist vielmehr die Frage, ob in der zugespitzten Angriffssituation die Verteidigung gewährleistet, dass der Angriff endgültig beendet wird (BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18, NStZ 2019, 598, 599, Rn. 15, …und vom 4. August 2022 - 5 StR 175/22, NStZ 2023, 156, 157, Rn. 7).

  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 321/21

    Notwehr (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung: lebensgefährlicher Einsatz eines …

    aa) Eine in einer Notwehrlage verübte Tat kann gemäß § 32 Abs. 2 StGB gerechtfertigt sein, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10 …und vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16 Rn. 8).

    Der Angegriffene muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und ihm genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10 …und vom 21. November 2012 - 2 StR 311/12 Rn. 6).

    Gegenüber einem unbewaffneten Angreifer ist der Gebrauch eines Messers jedoch in der Regel anzudrohen, wenn die Drohung unter den konkreten Umständen eine so hohe Erfolgsaussicht hat, dass dem Angegriffenen das Risiko eines Fehlschlags und der damit verbundenen Verkürzung seiner Verteidigungsmöglichkeiten zugemutet werden kann (BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10;… Urteile vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12 Rn. 8 …und vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 118/16 Rn. 13).

    Angesichts der geringen Kalkulierbarkeit des Fehlschlagrisikos dürfen an die in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine weniger gefährliche Verteidigungshandlung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10;… Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12 Rn. 8).

  • AG Torgau, 01.03.2021 - 3 Ds 951 Js 3564/19

    Notwehrrecht Autofahrer - Einschränkung unter Eheleuten

    Eine in einer objektiven Notwehrlage verübte Tat ist gerechtfertigt, wenn sie zu einer sofortigen und endgültigen Abwehr des Angriffs führt und es sich bei ihr um das mildeste Abwehrmittel handelt, das dem Angegriffenen in der konkreten Situation zur Verfügung steht (BGH…, Beschluss vom 8.9.2020 - 4 StR 288/20, juris, Rn. 9; vgl. auch BGH…, Urteil vom 8.6.2016 - 5 StR 564/15, NStZ-RR 2017, S. 276 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 17.4.2019 - 2 StR 363/18, juris, Rn. 10).

    Der Angegriffene muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und ihm genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (Beschluss vom 17.4.2019 - 2 StR 363/18, juris, Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 21.11.2012 - 2 StR 311/12, NStZ-RR 2013, S. 105, 106).

  • BayObLG, 03.02.2022 - 202 StRR 9/22

    Dauer der Notwehrlage und Erforderlichkeit gebotener Verteidigung

    Dabei darf sich der Angegriffene grundsätzlich des Abwehrmittels bedienen, was er zur Hand hat und das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 17.04.2019 - 2 StR 363/18, bei juris).
  • BGH, 31.03.2026 - 6 StR 23/26

    Rechtfertigung einer in einer Notwehrlage verübten Tat; Annahme eines …

    Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140; Beschlüsse vom 4. August 2022 - 5 StR 175/22, NStZ 2023, 156, 157; vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18, NStZ 2019, 598, 599;… vom 18. Februar 2025 - 6 StR 617/24 Rn. 12).
  • BGH, 06.10.2021 - 6 StR 348/21

    Körperverletzung mit Todesfolge; Notwehr (Gegenwärtigkeit des Angriffs: …

    a) Mit Rücksicht darauf, dass sich der Angeklagte zwei bewaffneten Angreifern gegenübersah, drängt sich die Notwendigkeit einer vorherigen Androhung des Messereinsatzes (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18, NStZ 2019, 598, 599 mwN) nach den bisherigen Feststellungen nicht auf.
  • BGH, 18.02.2025 - 6 StR 617/24

    Versuchtes Tötungsdelikt (Vorsatz: Berücksichtigung aller Umstände des …

    Angesichts der geringen Kalkulierbarkeit des Fehlschlagsrisikos dürfen an die in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine weniger gefährliche Verteidigungshandlung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140; Beschlüsse vom 4. August 2022 - 5 StR 175/22, NStZ 2023, 156, 157; vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18, NStZ 2019, 598, 599; jew. mwN).
  • LG Hamburg, 10.01.2025 - 604 Ks 9/24

    Bedingter Tötungsvorsatz und Verletzungsabsicht bei einem Messerstich in den …

    Wegen der schwierigen Kalkulierbarkeit des Fehlschlagrisikos seien an die regelmäßig in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine weniger gefährliche Verteidigungshandlung keine überhöhten Anforderungen zu stellen (…st. Rspr., s. nur BGH, NStZ 2023, 156, 157 Rn. 6; NStZ 2019, 598, 599 Rn. 10; NStZ 2018, 84, 84 f.; NStZ-RR 2016, 271, 271 f.).
  • LG Köln, 23.02.2024 - 152 Ns 1/23
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