Rechtsprechung
| BGH, 16.10.1974 - 2 StR 380/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Beweisantrages für unter Beweis gestellte Tatsachen - Genaue Bezeichnung der unter Beweis gestellten Tatsachen in einem Beweisantrag - Ablehnung eines Beweisantrages auf Grund fehlender Bedeutung für die Entscheidung des Gerichts
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …
Auszug aus BGH, 16.10.1974 - 2 StR 380/74
Die Anwendung von § 243 Nr. 3 StGB scheitert auch nicht daran, daß diese Zumessungsregel (BGHSt 23, 254, 257) erst am 1. April 1970 in Kraft getreten ist (Art. 1 Nr. 66, Art. 105 Nr. 2 1. StrRG vom 25. Juni 1969 - BGBl. I S. 645 -), während die ersten Einzelakte der zutreffend bejahten fortgesetzten Handlung vor diesem Zeitpunkt begangen sind. - BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
Auszug aus BGH, 16.10.1974 - 2 StR 380/74
Auf BGHSt 13, 320, 324 wird verwiesen. - BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73
Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in …
Auszug aus BGH, 16.10.1974 - 2 StR 380/74
Wie der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung durch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 9. Oktober 1974 - 2 StR 485/73 - entschieden hat, ist Gewerbsmäßigkeit nicht ausgeschlossen, wenn der Täter nur eine einzige fortgesetzte Handlung vorhat.
- BGH, 01.02.1952 - 3 StR 820/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.10.1974 - 2 StR 380/74
Die sachlichrechtlichen Angriffe der Revision P. gegen das Urteil gehen schon deshalb fehl, weil die Strafkammer den Hehlereivorsatz nicht über die Beweisregel des § 259 Abs. 1 StGB festgestellt hat (vgl. zur Bedeutung der Beweisregel RGSt 55, 204, 206 ff; BGHSt 2, 146; BGH NJW 1955, 350). - BGH, 07.12.1954 - 2 StR 471/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.10.1974 - 2 StR 380/74
Die sachlichrechtlichen Angriffe der Revision P. gegen das Urteil gehen schon deshalb fehl, weil die Strafkammer den Hehlereivorsatz nicht über die Beweisregel des § 259 Abs. 1 StGB festgestellt hat (vgl. zur Bedeutung der Beweisregel RGSt 55, 204, 206 ff; BGHSt 2, 146; BGH NJW 1955, 350). - RG, 22.12.1920 - IV 1480/20
Zum inneren Tatbestand der Hehlerei.
Auszug aus BGH, 16.10.1974 - 2 StR 380/74
Die sachlichrechtlichen Angriffe der Revision P. gegen das Urteil gehen schon deshalb fehl, weil die Strafkammer den Hehlereivorsatz nicht über die Beweisregel des § 259 Abs. 1 StGB festgestellt hat (vgl. zur Bedeutung der Beweisregel RGSt 55, 204, 206 ff; BGHSt 2, 146; BGH NJW 1955, 350).
- BGH, 17.12.1980 - 2 StR 624/80
Änderung von Strafaussprüchen im Revisionsverfahren - Revision gegen …
Die fortgesetzten Steuervergehen des Angeklagten waren in jedem Falle erst im Jahre 1979 beendet, so daß nach § 2 Abs. 2 StGB die Anwendung des § 370 Abs. 3 AO mit seiner höheren Strafandrohung generell in Betracht zu ziehen war (vgl. BGH, Urt. v. 16. Oktober 1974 - 2 StR 380/74; RGSt 43, 356; 56, 54; 68, 338;… Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl. § 2 Rdn. 14).
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