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Rechtsprechung
   BGH, 10.11.1965 - 2 StR 388/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1168
BGH, 10.11.1965 - 2 StR 388/65 (https://dejure.org/1965,1168)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1965 - 2 StR 388/65 (https://dejure.org/1965,1168)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1965 - 2 StR 388/65 (https://dejure.org/1965,1168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anstiftung zur Unterschlagung und Gläubigerbegünstigung - Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung - Heimlich durchgeführte Sicherungsmaßnahme und Befriedigungsmaßnahme an Fellen - Wegnahme der Vorbehaltsware durch Gläubiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 283c; KO (a.F.) § 241 Abs. 1

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • RG, 02.06.1927 - III 238/27

    1. Ist Beihilfe des begünstigten Gläubigers zu dem Vergehen des Schuldners gegen …

    Auszug aus BGH, 10.11.1965 - 2 StR 388/65
    Daß eine vom begünstigten Gläubiger begangene Anstiftung zur Gläubigerbegünstigung als eine über die bloße notwendige Teilnahme hinausgehende Tätigkeit nach § 241 Abs. 1 KO, § 48 StGB strafbar ist, hat schon das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl. aus neuerer Zeit RGSt 48, 18, 21; 61, 314, 315; 65, 416, 417).
  • RG, 12.02.1924 - I 979/23

    1. Ist § 27 b Abs. 1 StGB. auch anwendbar, wenn durch Versagung mildernder …

    Auszug aus BGH, 10.11.1965 - 2 StR 388/65
    Daraus läßt sich nicht erkennen, wie sie das Ausmaß seiner Schuld bewertet, ob sie etwaige mildernde Umstände nach § 246 Abs. 2 StGB und § 241 Abs. 2 KO oder bei deren Ablehnung die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 27 b StGB geprüft hat (vgl. RGSt 58, 106, 108).
  • BGH, 10.05.1957 - 1 StR 58/57
    Auszug aus BGH, 10.11.1965 - 2 StR 388/65
    Das ist ein sachlichrechtlicher Mangel, der zur Aufhebung des Strafausspruchs im ganzen führt (vgl. BGHSt 10, 330, 332) [BGH 10.05.1957 - 1 StR 58/57].
  • RG, 30.10.1931 - I 30/31

    1. Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Zeitpunkt vollendet sich die …

    Auszug aus BGH, 10.11.1965 - 2 StR 388/65
    Daß eine vom begünstigten Gläubiger begangene Anstiftung zur Gläubigerbegünstigung als eine über die bloße notwendige Teilnahme hinausgehende Tätigkeit nach § 241 Abs. 1 KO, § 48 StGB strafbar ist, hat schon das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl. aus neuerer Zeit RGSt 48, 18, 21; 61, 314, 315; 65, 416, 417).
  • RG, 21.11.1913 - V 643/13

    1. Zum Begriffe der Sicherung oder Befriedigung eines Gläubigers, die er nicht …

    Auszug aus BGH, 10.11.1965 - 2 StR 388/65
    Daß eine vom begünstigten Gläubiger begangene Anstiftung zur Gläubigerbegünstigung als eine über die bloße notwendige Teilnahme hinausgehende Tätigkeit nach § 241 Abs. 1 KO, § 48 StGB strafbar ist, hat schon das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannt (vgl. aus neuerer Zeit RGSt 48, 18, 21; 61, 314, 315; 65, 416, 417).
  • BGH, 19.01.1993 - 1 StR 518/92

    Teilnahme an Gläubigerbegünstigung bei Annahme von freiwilliger Sicherung durch …

    Andererseits reicht aber seine Straflosigkeit nicht weiter als die Notwendigkeit seiner Teilnahme (RGSt 61, 314, 315; 65, 416, 417; BGH, Urt. vom 10. November 1965 - 2 StR 388/65).
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