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Rechtsprechung
   BGH, 04.10.2007 - 2 StR 411/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10542
BGH, 04.10.2007 - 2 StR 411/07 (https://dejure.org/2007,10542)
BGH, Entscheidung vom 04.10.2007 - 2 StR 411/07 (https://dejure.org/2007,10542)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - 2 StR 411/07 (https://dejure.org/2007,10542)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; zum Eigenkonsum bestimmte Betäubungsmittel)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung bei unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit über eine Waffe - Aufhebung des Strafausspruchs bei Änderung des Schuldspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
    Strafbarkeit des bewaffneten Besitzes von Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei …

    Auszug aus BGH, 04.10.2007 - 2 StR 411/07
    Der Angeklagte hat sich damit des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gemacht (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5).
  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07

    Mit sich führen beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …

    Doch wird der neue Tatrichter bei der Prüfung des minder schweren Falls nach § 30 a Abs. 3 BtMG zu bedenken haben, dass das tatbestandsmäßige Mitsichführen der Schusswaffe nur den kurzen Zeitraum bis zur festen Installation der Selbstschussanlage betrifft und auch nur den zur gewinnbringenden Weiterveräußerung bestimmten Anteil der Cannabisanpflanzung, nicht hingegen auch den - nach den Feststellung größeren - zum Eigenkonsum bestimmten Anteil erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2007 - 2 StR 411/07).
  • LG Essen, 08.08.2022 - 30 KLs 22/22

    Handeltreiben

    Rn. 77 Das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und der gleichzeitige - räumlich nicht getrennte - Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge stehen zueinander in Tateinheit im Sinne des § 52 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 04.10.2007, 2 StR 411/07).
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