Rechtsprechung
| BGH, 04.10.2007 - 2 StR 411/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 BtMG
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; zum Eigenkonsum bestimmte Betäubungsmittel) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Strafzumessung bei unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit über eine Waffe - Aufhebung des Strafausspruchs bei Änderung des Schuldspruchs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
Strafbarkeit des bewaffneten Besitzes von Betäubungsmitteln - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 04.10.2007 - 2 StR 411/07
- BGH, 16.07.2008 - 2 StR 250/08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei …
Auszug aus BGH, 04.10.2007 - 2 StR 411/07
Der Angeklagte hat sich damit des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gemacht (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5).
- BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07
Mit sich führen beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …
Doch wird der neue Tatrichter bei der Prüfung des minder schweren Falls nach § 30 a Abs. 3 BtMG zu bedenken haben, dass das tatbestandsmäßige Mitsichführen der Schusswaffe nur den kurzen Zeitraum bis zur festen Installation der Selbstschussanlage betrifft und auch nur den zur gewinnbringenden Weiterveräußerung bestimmten Anteil der Cannabisanpflanzung, nicht hingegen auch den - nach den Feststellung größeren - zum Eigenkonsum bestimmten Anteil erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2007 - 2 StR 411/07). - LG Essen, 08.08.2022 - 30 KLs 22/22
Handeltreiben
Rn. 77 Das bewaffnete Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und der gleichzeitige - räumlich nicht getrennte - Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge stehen zueinander in Tateinheit im Sinne des § 52 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 04.10.2007, 2 StR 411/07).
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