Rechtsprechung
| BGH, 30.09.1992 - 2 StR 412/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erörterung der Frage der Unterbringung eines heroinabhängigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt - Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt trotz Ablehnung einer zumindest verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64 Abs. 1
Verfahrensgang
- BGH, 15.09.1992 - 2 StR 412/92
- BGH, 30.09.1992 - 2 StR 412/92
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 2 StR 412/92
Unter diesen Umständen bedurfte es der Erörterung der Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt 37, 5;… BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH bei Detter NStZ 1991, 475, 479; 1992, 169, 173) [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92].Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringung nicht (vgl. § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5 f.).
- BGH, 30.03.1992 - 4 StR 108/92
Drogenabhängigkeit - Alkoholabhängigkeit - Verminderung der Steuerungsfähigkeit - …
Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 2 StR 412/92
Dabei ist nicht von Bedeutung, daß das Landgericht eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten im Sinne von § 21 StGB abgelehnt hat (BGHR StGB § 64 Ablehnung 6). - OLG Hamm, 02.06.1992 - 3 Ss 203/92
Gebrauchtwagenkauf; Täuschung über Umstände; Beeinflussung des Verkehrswerts; …
Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 2 StR 412/92
Unter diesen Umständen bedurfte es der Erörterung der Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt 37, 5;… BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH bei Detter NStZ 1991, 475, 479; 1992, 169, 173) [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92]. - BGH, 09.01.1991 - 2 StR 625/90
Verminderung der Schuldfähigkeit wegen Drogenabhängigkeit - Anordnung der …
Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 2 StR 412/92
Unter diesen Umständen bedurfte es der Erörterung der Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH bei Detter NStZ 1991, 475, 479; 1992, 169, 173) [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92]. - BGH, 22.01.1991 - 1 StR 728/90
Milderung des Strafrahmens - Inhalt der Urteilsgründe - Verneinung eines …
Auszug aus BGH, 30.09.1992 - 2 StR 412/92
Unter diesen Umständen bedurfte es der Erörterung der Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt 37, 5;… BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH bei Detter NStZ 1991, 475, 479; 1992, 169, 173) [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92].
- BGH, 20.07.1994 - 2 StR 321/94
Fehlerhafte Anklageschrift - Verfahrenshindernis - Wechselseitige Straftaten - …
Bei dieser Sachlage bedurfte es der Erörterung der Frage, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB in Betracht kommen kann (vgl. BGHSt 37, 5;… BGHR StGB § 64 Ablehnung 3; BGH bei Detter NStZ 1991, 475, 479; 1992, 169, 173 [OLG Hamm 02.06.1992 - 3 Ss 203/92]; BGH, Beschluß vom 30. September 1992 - 2 StR 412/92). - BGH, 31.03.1993 - 2 StR 125/93
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit den …
Da nicht auszuschließen ist, daß die Nichterörterung der Unterbringung nach § 64 StGB den Strafausspruch beeinflußt hat, ist der Rechtsfolgenausspruch insgesamt aufzuheben (…vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 7; BGH, Beschl.v. 30. September 1992 - 2 StR 412/92).
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Rechtsprechung
| BGH, 15.09.1992 - 2 StR 412/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- BGH, 15.09.1992 - 2 StR 412/92
- BGH, 30.09.1992 - 2 StR 412/92
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87
Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an …
Auszug aus BGH, 15.09.1992 - 2 StR 412/92
Ausgehend von den im Urteil in anderem Zusammenhang mitgeteilten Berechnungsgrundlagen ist nicht auszuschließen, daß die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit über 2 Promille betrug, sich also in einem Bereich bewegte, in dem nach medizinisch gesicherter Erfahrung eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit naheliegt (BGHSt 37, 231, 234 f.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4 und 7).Die - mangels einer Kontrollrechnung ohnehin nicht unbedenkliche (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 18) - Erwägung, die vom Angeklagten behauptete Gesamtmenge des genossenen Alkohols könne aus medizinischen Gründen nicht zutreffen, läßt einen Schluß darauf, hinsichtlich welcher der von ihm behaupteten Teilmengen (bis 21.30 Uhr einerseits, während der Fahrt zum Tatort andererseits) die Einlassung des Angeklagten der Wahrheit entspricht, nicht zu.
- BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90
Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo
Auszug aus BGH, 15.09.1992 - 2 StR 412/92
Ausgehend von den im Urteil in anderem Zusammenhang mitgeteilten Berechnungsgrundlagen ist nicht auszuschließen, daß die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit über 2 Promille betrug, sich also in einem Bereich bewegte, in dem nach medizinisch gesicherter Erfahrung eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit naheliegt (BGHSt 37, 231, 234 f.;… BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4 und 7). - BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86
Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit
Auszug aus BGH, 15.09.1992 - 2 StR 412/92
Ausgehend von den im Urteil in anderem Zusammenhang mitgeteilten Berechnungsgrundlagen ist nicht auszuschließen, daß die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit über 2 Promille betrug, sich also in einem Bereich bewegte, in dem nach medizinisch gesicherter Erfahrung eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit naheliegt (BGHSt 37, 231, 234 f.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4 und 7). - BGH, 18.07.1989 - 1 StR 151/89
Auszug aus BGH, 15.09.1992 - 2 StR 412/92
Die - mangels einer Kontrollrechnung ohnehin nicht unbedenkliche (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 18) - Erwägung, die vom Angeklagten behauptete Gesamtmenge des genossenen Alkohols könne aus medizinischen Gründen nicht zutreffen, läßt einen Schluß darauf, hinsichtlich welcher der von ihm behaupteten Teilmengen (bis 21.30 Uhr einerseits, während der Fahrt zum Tatort andererseits) die Einlassung des Angeklagten der Wahrheit entspricht, nicht zu.
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