Rechtsprechung
| BGH, 13.11.2002 - 2 StR 422/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 55 StGB; § 56 StGB
Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung einer nicht erstatteten vom Angeklagten geleisteten Bewährungsauflage; Nichtanwendung bei Urteilen ohne benannte Einzelstrafen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 55
- Wolters Kluwer
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - Fahrerlaubnissperre - Anrechnung von Geldleistungen - Belehrungsauflage - Herabsetzung der Gesamtfreiheitsstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 1
Keine Einbeziehung einer Gesamtstrafe, deren Einzelstrafen nicht bestimmt wurden - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89
Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung …
Auszug aus BGH, 13.11.2002 - 2 StR 422/02
Nach der Rechtsprechung (vgl. BGHSt 36, 378 ff.) ist aber der gebotene Ausgleich nicht durch eine Herabsetzung der Gesamtstrafe vorzunehmen, sondern durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung auf die Gesamtfreiheitsstrafe zu bewirken. - BGH, 06.12.1995 - 3 StR 550/95
Erneute Bildung einer Gesamtstrafe, wenn bei einer früheren Gesamtstrafenbildung …
Auszug aus BGH, 13.11.2002 - 2 StR 422/02
§ 55 StGB findet aber keine Anrechnung, wenn das frühere Urteil auf eine Gesamtstrafe erkannt hat, aber keine Einzelstrafen enthält (vgl. u.a. BGHSt 43, 34 ff.; 41, 374 ff.). - BGH, 26.03.1997 - 2 StR 107/97
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe, wenn das frühere Urteil auf eine …
- BGH, 23.01.2002 - 2 StR 520/01
Strafzumessung (Gesamtstrafenbildung; Darlegung der bestimmenden …
Auszug aus BGH, 13.11.2002 - 2 StR 422/02
Rn. 2 Durch Beschluß des Senats vom 23. Januar 2002 (2 StR 520/01) wurde dieses Urteil im Ausspruch über die Gesamtstrafe und insoweit aufgehoben, als eine Entscheidung über die Anrechnung von Geldleistungen unterblieben war, die der Angeklagte zur Erfüllung der ihm durch das Amtsgericht Aachen durch Beschluß vom 4. August 1998 erteilten Bewährungsauflage erbracht hatte.
- BGH, 23.08.2006 - 1 StR 327/06
Vergleich mit Strafen für Mittäter bzw. andere Bandenmitglieder
Es ist hier jedoch ausgeschlossen, dass der Angeklagte durch den aufgezeigten Mangel beschwert ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2002 - 2 StR 422/02). - BGH, 17.06.2004 - 1 StR 24/04
Anordnung von Wertersatzverfall (Darlegung der Ermessensentscheidung bei …
Eingedenk dieses Umstandes und im Blick auf das Verhältnis der Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten zu der Höhe der erbrachten Bewährungsleistung von 383, 47 EUR schließt der Senat hier aus, daß die förmliche Anrechnung zu einem dem Angeklagten günstigeren Ergebnis geführt hätte (vgl. zu einem ähnlichen Fall BGH, Beschl. vom 13. November 2002 - 2 StR 422/02).
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