Rechtsprechung
| BGH, 06.12.2016 - 2 StR 425/16 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 464 Abs. 3 StPO
Kosten- und Auslagenentscheidung - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 1 StPO; § 400 Abs. 1 StPO
Unzulässige Revision der Nebenklage (zulässiges Ziel)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit der auf eine nicht zum Anschluss als Nebenkläger berechtigenden Rechtsfolge gerichteten Revision eines Nebenklägers
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Angeklagten zur Tragung der Kosten der von ihm eingelegten und rechtswirksam zurückgenommenen Revision gegen ein landgerichtliches Urteil
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit der auf eine nicht zum Anschluss als Nebenkläger berechtigenden Rechtsfolge gerichteten Revision eines Nebenklägers
- rechtsportal.de
StGB § 213 ; StPO § 349 Abs. 1 ; StPO § 400 Abs. 1
Unzulässigkeit der auf eine nicht zum Anschluss als Nebenkläger berechtigenden Rechtsfolge gerichteten Revision eines Nebenklägers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Nebenklägerrevision
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Revision der Nebenklägerin
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 06.12.2016 - 2 StR 425/16
Der Nebenklägerin waren die dem Angeklagten durch ihr Rechtsmittel entstandenen notwendigen Auslagen nicht aufzuerlegen; denn der Angeklagte hat sein Rechtsmittel zurückgenommen, und auch dort hatte eine Entscheidung nach § 473 Abs. 1 Satz 2 StPO zu unterbleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 1992 - 4 StR 629/91, BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1;… Gieg in KK-StPO, 7. Aufl., § 473 Rn. 13). - BGH, 02.08.2016 - 2 StR 454/15
Verwerfung der Revision des Nebenklägers als unzulässig (Revisionsbegründung: …
Auszug aus BGH, 06.12.2016 - 2 StR 425/16
Ist der Angeklagte - wie hier - wegen eines nebenklagefähigen Delikts verurteilt worden, dann bedarf die Revision des Nebenklägers eines genauen Antrages oder einer Begründung, die deutlich macht, dass er eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich des Nebenklagedelikts verfolgt (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 2. August 2016 - 2 StR 454/15, NStZ-RR 2016, 351). - BGH, 21.04.1999 - 2 StR 64/99
Verwerfung der Revision als unzulässig, infolge eines nicht zulässigen …
Auszug aus BGH, 06.12.2016 - 2 StR 425/16
Damit wird kein zulässiges Revisionsziel durch die Nebenklage angestrebt, so dass die Revision als unzulässig zu verwerfen ist (vgl. auch Senat, Beschluss vom 21. April 1999 - 2 StR 64/99, bei Kusch NStZ-RR 2000, 33, 40 Nr. 27).
- BGH, 23.03.2022 - 6 StR 22/22
Divergenz zwischen der Urteilsformel in der Sitzungsniederschrift und dem Tenor …
Aufgrund der Erfolglosigkeit ihrer Rechtsmittel haben die Angeklagten einerseits und die Nebenklägerin andererseits die ihnen entstandenen notwendigen Auslagen einander nicht zu erstatten (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 2 StR 425/16). - BGH, 14.09.2023 - 4 StR 266/23
Revision des Angeklagten in einem Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von …
Eine weitergehende Auslagenerstattung war aufgrund der beiderseits erfolglosen Rechtsmittel nicht veranlasst (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 2 StR 425/16 Rn. 3;… Gieg in KK-StPO, 9. Aufl., § 473 Rn. 13 mwN).
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