Rechtsprechung
| BGH, 10.01.1964 - 2 StR 427/63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Lagerung und Beförderung von Waren innerhalb eines Freihafens ohne eine besondere Zulassung und Buchführung - Freihafen im Sinne des Begriffes "Zollausschuss" - Begleitpapierzwang zur Kontrolle des Warentransportes in den Freihäfen - Akt der Wegnahme beim Diebstahl ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 19, 217
- NJW 1964, 988
- MDR 1964, 521
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.02.1963 - 2 StR 403/62
Auszug aus BGH, 10.01.1964 - 2 StR 427/63
Der Begriff "Zollausschlüsse" umfaßt auch die Freihäfen (vgl. BGHSt 18, 242).Daß ein Dieb in Tateinheit mit dem Vergehen nach § 242 StGB gegen § 413 Abs. 1 Nr. 1 c.bb AbgO in Verbindung mit § 137 Satz 1 AZO verstoßen kann, steht auch nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des Senats in BGHSt 18, 242.
- BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 10.01.1964 - 2 StR 427/63
Die Aufklärungsrüge ist nicht ordnungsgemäß erhoben, da die Beweismittel nicht angegeben sind, die zur Wahrheitserforschung hatten benutzt werden sollen (BGHSt 2, 168). - RG, 26.09.1932 - II 625/32
Rechtliches Verhältnis zwischen Tabakmaterialsteuerhinterziehung, …
Auszug aus BGH, 10.01.1964 - 2 StR 427/63
Hier aber liegen im Verstauen der Kisten im Kofferraum zugleich die Vollendung der Zueignungshandlung und der Beginn der vorschriftswidrigen Beförderung, also des Vergehens nach § 413 AbgO (RGSt 66, 359, 362). - BGH, 01.08.1962 - 2 StR 100/62
Auszug aus BGH, 10.01.1964 - 2 StR 427/63
Im Falle des versuchten oder vollendeten Einschwärzens gestohlener Gegenstände mag zumeist Tatmehrheit gegeben sein (vgl. BGHSt 18, 40, 45).
- BGH, 16.12.1965 - 2 StE 2/65
Verstoß gegen das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) durch …
Sofern er den neuerdings ziemlich eng ausgelegten Tatbestand des § 93 StGB (vgl. BGHSt 19, 63; 19, 221 [BGH 10.01.1964 - 2 StR 427/63]; 19, 245 [BGH 26.02.1964 - 4 StR 496/63]; 19, 311) [BGH 08.05.1964 - 3 StR 9/64]nicht erfüllt, kann er dies auch ungestraft schriftlich tun, es sei denn, er wolle mit seinem Tun zugleich die verbotswidrig fortbestehende Partei als Organisation fördern (vgl. BGH NJW 1964, 1082; BGH NJW 1965, 1444).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".