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Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2022 - 2 StR 43/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,13084
BGH, 15.03.2022 - 2 StR 43/22 (https://dejure.org/2022,13084)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2022 - 2 StR 43/22 (https://dejure.org/2022,13084)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2022 - 2 StR 43/22 (https://dejure.org/2022,13084)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Anordnung)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils bezüglich unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln zur Finanzierung des Eigenkonsums wegen Nichtentscheidung über die Unterbringung in Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Aufhebung eines Urteils bezüglich unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln zur Finanzierung des Eigenkonsums wegen Nichtentscheidung über die Unterbringung in Entziehungsanstalt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.10.2021 - 1 StR 327/21

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende …

    Auszug aus BGH, 15.03.2022 - 2 StR 43/22
    Der Angeklagte hat die abgeurteilten Straftaten begangen, um den Konsum von Betäubungsmitteln zu finanzieren (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2021 - 1 StR 327/21).
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 378/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung: gezieltes Vorgehen, …

    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2022 - 2 StR 43/22, juris Rn. 6 mwN); er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen.
  • BGH, 04.06.2024 - 2 StR 126/24

    Strafzumessung (Regelbeispiel: Indizwirkung)

    Dem steht nicht entgegen, dass nur die Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2022 - 2 StR 43/22, juris Rn. 6 m.w.N.); sie hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen." Dem schließt sich der Senat an.
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