Rechtsprechung
| BGH, 24.10.2001 - 2 StR 430/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 302 StPO
Rechtsmittelrücknahme; Rechtsmittelverzicht; Prozesshandlung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Rücknahme der Revision - Form einer Rücknahmeerklärung - Rücknahmeerklärung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
Auszug aus BGH, 24.10.2001 - 2 StR 430/01
Rn. 5 Die Rücknahmeerklärung ist unwiderruflich und unanfechtbar (…st. Rspr. vgl. nur BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2; BGHSt 10, 245, 247). - BGH, 22.09.1993 - 2 StR 367/93
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rücknahme eines Rechtmittels - …
Auszug aus BGH, 24.10.2001 - 2 StR 430/01
Grundsätzlich ist auch eine auf Irrtum beruhende Rücknahmeerklärung nicht anfechtbar (vgl. auch BGH StV 1994, 64). - BGH, 23.04.1998 - 4 StR 132/98
Zulässigkeit der Revision
Auszug aus BGH, 24.10.2001 - 2 StR 430/01
Rn. 7 Der Senat hatte daher festzustellen, daß die Revision des Angeklagten wirksam zurückgenommen ist (vgl. BGH NStZ 1998, 531). - BGH, 01.09.1988 - 4 StR 394/88
Formerfordernisse bei der Rücknahme einer Revision - Erfüllung der …
Auszug aus BGH, 24.10.2001 - 2 StR 430/01
Rn. 5 Die Rücknahmeerklärung ist unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr. vgl. nur BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2; BGHSt 10, 245, 247). - BGH, 27.03.1996 - 2 StR 480/95
Voraussetzungen der Revisionsrücknahme
Auszug aus BGH, 24.10.2001 - 2 StR 430/01
Das die Rücknahmeerklärung enthaltende Schreiben vom 28. Juni 2001 wurde mit Eingang der deutschen Übersetzung (spätestens 23. Juli 2001) für das Verfahren beachtlich (vgl. Senatsbeschluß vom 27. März 1996 - 2 StR 480/95 m.w.N.).
- BGH, 12.11.2003 - 5 StR 458/03
Klärende Feststellung der Wirksamkeit der Rücknahme der Revision durch förmliche …
Die Rücknahmeerklärung ist unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr. vgl. nur BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 5 m.w.N.). - BGH, 09.08.2022 - 1 StR 119/22
Wirksame Rücknahme der Revision (Weiterleitung durch die Staatsanwaltschaft)
Ob und ggf. inwieweit sie mit der Rücknahmeerklärung unrealistische Erwartungen verknüpft hat, die nicht von der Justiz veranlasst worden waren (hier: Wegfall von Besuchsbeschränkungen, Ausreise nach Italien), kann dahinstehen; denn dies führt nicht ausnahmsweise zur Anfechtbarkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 2 StR 430/01, juris Rn. 5;… ferner BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2005 - 1 StR 158/05 Rn. 3 …und vom 28. Juli 2004 aaO). - BGH, 17.09.2008 - 2 StR 399/08
Rücknahme der Revision (zeitliche Grenzen)
Rn. 7 Die Rücknahmeerklärung ist unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 2, 5; BGHSt 10, 245, 247). - OLG Koblenz, 13.10.2016 - 2 OLG 4 Ss 150/16
Revision in Strafsachen: Entscheidung des Rechtsmittelgerichts über die …
Die Rücknahmeerklärung ist unwiderruflich und unanfechtbar (stg. Rspr. vgl. BGH, Beschluss 2 StR 430/01 vom 24.10.2001, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 5 und die Nachweise bei Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 302 Rn. 9).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".