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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2008 - 2 StR 435/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5355
BGH, 03.12.2008 - 2 StR 435/08 (https://dejure.org/2008,5355)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2008 - 2 StR 435/08 (https://dejure.org/2008,5355)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 2 StR 435/08 (https://dejure.org/2008,5355)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 StGB; § 57a StGB; § 267 StPO
    Verdeckungsmord (Verdeckungsabsicht; besondere Schwere der Schuld; direkter Vorsatz); Abfassung der schriftlichen Urteilsgründe

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 57a Abs. 1; ; StGB § 176 Abs. 1; ; StGB § 176 Abs. 3; ; StGB § 211; ; StPO § 170 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld i.R.e. Verdeckungsmordes; Anforderungen an eine objektive Darlegung der schriftlichen Gründe eines Strafurteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld i.R.e. Verdeckungsmordes; Anforderungen an eine objektive Darlegung der schriftlichen Gründe eines Strafurteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 260
  • NStZ-RR 2009, 103
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. …

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - 2 StR 435/08
    Eine solche Feststellung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei dann günstiger Täterprognose unangemessen wäre (BGHSt 39, 121, 122; vgl. auch BGHSt 40, 360, 370;… BGH, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 6).
  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere …

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - 2 StR 435/08
    Ein solches über die Erfüllung des Mordtatbestands wesentlich hinausgehendes Maß von Tatschuld ist nach den bisherigen Feststellungen auch unter Berücksichtigung des Umstands nicht rechtsfehlerfrei begründet, dass dem Revisionsgericht nur ein eingeschränkter Überprüfungsrahmen eröffnet ist (vgl. BGHSt 41, 57, 62).
  • BGH, 21.01.1993 - 4 StR 560/92

    Aussetzung des Strafarrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe; Feststellung der …

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - 2 StR 435/08
    Eine solche Feststellung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei dann günstiger Täterprognose unangemessen wäre (BGHSt 39, 121, 122; vgl. auch BGHSt 40, 360, 370; BGH, BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 6).
  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 295/21

    Revision (beschränkte Revisibilität der Verhängung von Jugendstrafen: beachtliche …

    Zu unterbleiben haben insbesondere gefühlsbetonte Beschreibungen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 435/08, NStZ-RR 2009, 103, 104;… Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 30. Aufl., Rn. 240); solche können den Anschein erwecken, das Gericht habe sich maßgeblich auch von Emotionen leiten lassen und dem Angeklagten unzutreffend eine Opferrolle zugeschrieben.
  • OLG Stuttgart, 16.09.2025 - 5 St 2 BJs 231/24

    Angeklagter im Verfahren wegen des Messerangriffs auf demMannheimer Marktplatz zu …

    Sie setzt voraus, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei dann günstiger Täterprognose unangemessen wäre (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 435/08 - juris Rn. 8).
  • LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz …

    Auch nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 22.11.1994 (BGHSt 40, 360, 370 = NJW 1995, 407 ff.) wird im Übrigen vielfach konstatiert, dass die Feststellung besonderer Schwere der Schuld voraussetzt, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Mordfällen so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei günstiger Täterprognose unangemessen wäre (BGH, NStZ 2009, 260; BGH, NStZ 2014, 212; BGH, NStZ 2015, 693 f.).

    Die Gewichtung der Schuldschwere ist jedenfalls nach den Regeln vorzunehmen, die für die Strafzumessungsschuld im Sinne des § 46 Abs. 1 StGB gelten (BGHSt 39, 159 ff. = NJW 1993, 1724 f.; BGH, NStZ 2014, 511 f.;… Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 57a Rn. 11 m.w.N.), wobei auch das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB entsprechend gilt (BGH, NStZ 2009, 260).

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