Rechtsprechung
| BGH, 21.01.1981 - 2 StR 461/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Revision wegen Bestellung eines Pflichtverteidigers - Rechtswirkungen des Rechts auf einen Wahlverteidiger vor Gericht - Voraussetzungen zur Pflicht des Gerichts die Verhandlung bei Bestellung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 145 Abs. 1
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 231
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77
Steuerhinterziehung, Betrug, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das …
Auszug aus BGH, 21.01.1981 - 2 StR 461/80
Zwar wird bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung regelmäßig zu fordern sein, daß die Urteilsgründe nicht nur die Höhe der hinterzogenen Steuer, sondern auch deren Berechnung im einzelnen ergeben müssen (z.B. BGH, Urteil vom 18. April 1978 - 5 StR 692/77); darauf kann jedoch ausnahmsweise verzichtet werden, wenn die Richtigkeit der Berechnung außer Zweifel steht und vom Angeklagten nicht bemängelt wird. - BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79
Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des …
Auszug aus BGH, 21.01.1981 - 2 StR 461/80
Diese Unterbrechung genügte jedoch nicht, um dem Verteidiger ausreichende Gelegenheit zur Nachprüfung der vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts zu geben; § 338 Nr. 1 Halbsatz 2 Buchst. c StPO schließt daher die Erhebung der Besetzungsrüge mit der Revision nicht aus (BGHSt 29, 283 = NW 1980, 2364). - BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73
Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers - …
Auszug aus BGH, 21.01.1981 - 2 StR 461/80
Nach § 228 Abs. 2 StPO gibt eine solche dem Angeklagten nicht das Recht, eine Aussetzung der Verhandlung zu verlangen; unter den Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 StPO ist ihm vielmehr ein anderer Verteidiger zu bestellen (BGH, Urteile vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 - und vom 4. September 1973 - 4 StR 465/72).
- BGH, 08.12.1976 - 3 StR 363/76
Auszug aus BGH, 21.01.1981 - 2 StR 461/80
Die Revision verkennt mit ihren Darlegungen schon die zu dem früheren Rechtszustand ergangene Rechtsprechung, die einen Unterschied zwischen beruflichen Abhaltungsgründen und einem beabsichtigten Urlaub machte (BGH NJW 1977, 443). - BGH, 04.09.1973 - 4 StR 465/72
Strafbarkeit wegen fortgesetzter Mineralölsteuerhinterziehung - Einwand der …
Auszug aus BGH, 21.01.1981 - 2 StR 461/80
Nach § 228 Abs. 2 StPO gibt eine solche dem Angeklagten nicht das Recht, eine Aussetzung der Verhandlung zu verlangen; unter den Voraussetzungen des § 145 Abs. 1 StPO ist ihm vielmehr ein anderer Verteidiger zu bestellen (BGH, Urteile vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 - und vom 4. September 1973 - 4 StR 465/72). - BGH, 31.05.1979 - 4 StR 182/79
Revisionsrechtlicher Prüfungsumfang bei Ermessensentscheidungen des Tatrichters, …
Auszug aus BGH, 21.01.1981 - 2 StR 461/80
Der Vorsitzende überschritt zudem sein Ermessen schon nach altem Recht nicht dadurch, daß er die Erklärung der Schöffin ohne weitere Nachprüfung hinnahm und nicht den Nachweis verlangte, der Urlaub sei nicht zu verlegen gewesen (BGH, Urteil vom 31. Mai 1979 - 4 StR 182/79).
- BGH, 21.04.1982 - 2 StR 710/81
Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Strafbarkeit wegen …
Das Revisionsgericht kann die Befreiung eines Schöffen durch den Strafkammervorsitzenden nur daraufhin überprüfen, ob sie willkürlich erfolgt ist (§ 336 Satz 2 StPO i.V.m. § 77 Abs. 1, 3 Satz 3, § 54 Abs. 3 Satz 1 GVG; vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 1981 - 2 StR 461/80 - undvom 17. Februar 1981 - 1 StR 546/80).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".