Rechtsprechung
| BGH, 24.06.2020 - 2 StR 466/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 213 Var. 3 StGB, § 212 StGB, § 49 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Vorrangige Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falls bei der Strafrahmenwahl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorrangige Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falls bei der Strafrahmenwahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 05.04.2019 - 91 Js 36/18
- BGH, 24.06.2020 - 2 StR 466/19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.11.2017 - 2 StR 404/17
Strafrahmenwahl (Zusammentreffen eines minder schweren Falles und eines ein …
Auszug aus BGH, 24.06.2020 - 2 StR 466/19
Dabei hat sie die gebotene Prüfungsreihenfolge nicht beachtet, weil sie nicht bedacht hat, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und - wie hier gemäß § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB - ein gesetzlich vertypter Milderungsgrund gegeben ist, bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen ist, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17, juris Rn. 2).
- BGH, 06.10.2020 - 4 StR 251/20
Beihilfe (Konkurrenzen bei Deliktserie, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln)
c) Es kommt deshalb nicht mehr entscheidend darauf an, dass das Landgericht bei der Strafrahmenwahl nicht ausdrücklich bedacht hat, dass auch die den gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrund begründenden Umstände zur Annahme eines minder schweren Falles führen können (vgl. zur Prüfungsreihenfolge BGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - 2 StR 466/19). - BayObLG, 07.04.2021 - 202 StRR 33/21
Unzureichende Feststellungen für Wegnahme bei Ladendiebstahl
Rn. 10 2. Bei der Prüfung eines minder schweren Falls (hier nach § 244 Abs. 3 StGB) hat das Landgericht die nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu beachtende Prüfungsreihenfolge nicht zugrunde gelegt (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 24.04.2020 - 2 StR 466/19 bei juris m.w.N.).
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